Rechtsfrage Schadensersatz am Auto

  • Guten Tag,



    ich halte mich mal so kurz wie möglich und hoffe einer hat etwas Ahnung in Rechtsfragen:


    Ich habe mir vor ca 11 Monaten einen Golf 5 TDI privat gekauft und einen Kaufvertrag mit ihm abgeschlossen das der Wagen unfallfrei ist bis auf ein paar Kratzer und Dellen. Jetzt habe ich nach 11 Monaten andere Scheinwerfer eingebaut und gesehen das am Kühlergrillträger oder wie sich das Teil schimpft rum geschnibbelt wurde. Man sieht richtig das da was rausgesägt wurde. Hinzu kommt noch das die Frontstoßstange nicht mehr an den Original Haltepunkten festgemacht wurde sondern irgendwelche Holzschrauben genommen wurden und in den Träger geschraubt wurden.


    Nun gut, der Vorbesitzer wird mit Sicherheit abstreiten das er da was mit zu tun hat, allerdings bin ich Drittbesitzer und könnte doch eigentlich den Erstbesitzer fragen ob er einen Unfall hatte und müsste mir nur eine Unterschrift geben lassen und fertig.


    Dann ist natürlich die Frage wer dann die Schuld hat. Der Vorbesitzer könnte ja behaupten das er davon nichts wusste und dem auch wirklich so ist. Was kann man in so einem Fall machen? Ich gehe davon aus das der Fall eh zu kompliziert wäre alsdas sich das lohnen würde aber ich wollte mal eure Meinung dazu hören, vielleicht hatte einer ja ähnliches?




    Grüße und danke fürs Lesen, Simon

  • Wer es war, ist rein Rechtlich egal.


    WENN es ein Unfall ist, ist eh DEIN Verkäufer zuständig respektive der Anspürechpartner.
    Weil mit dem hast DU einen Vertrag.
    Wenn der das (angeblich) nicht war, muss er seinerseits an SEINEN Verkäufer ran treten. ;)

  • Danke für deine Antwort aber wie kann ich nachweisen das ich das nicht war ? Das ist die entscheidende Frage finde ich. Müsste ja sonst jeden Tag zu einem Gutachter fahren und mir schriftlich geben lassen das ich keinen Unfall hatte aber das ist Unsinn haha


    Wie hoch stehen denn die Chancen das ich das durch bekomme ? Ich hätte den Unfall ja auch verursachen können. glaube ich habe keine Rechtsschutz Versicherung

  • Hallo,


    ach Mensch, so etwas ist richtig schei*e!


    Ich fürchte aber, dass du kaum eine Chance haben wirst. Erst einmal ist der Kauf schon 11 Monate her - locker Zeit, alles mögliche am Auto zu verändern/ Unfälle zu bauen.


    Vielleicht wusste der Vorbesitzer auch wirklich nichts davon - dann kann er mE auch nicht dafür belangt werden... Außerdem ist "unfallfrei" ein relativ dehnbarer Begriff. Ich bin mir hier absolut nicht sicher, aber ich meine, dass nur angegeben werden muss, wenn das Fahrgestell betroffen war - also trag- oder fahrrelevante Teile. Dazu gehört der Grill nicht... aber wenn du das weiter verfolgst, müsstest du das nochmal nachschlagen.


    Es würde mcih auf jeden interessieren, wie das weiter geht!


    Gruß,
    Jan

  • Also ich kann aus eigener Erfahrung einen ähnlichen Fall von meinem alten golf 5 gti Schildern :
    Auto gekauft optisch keine Mängel gehabt ,kaufvertrag abgewickelt und glücklich gewesen .
    Bis ich paar Monate später die seitenschweller demontiert habe um sie zu lackieren ,aaufeinmal sah ich komische Spuren und gab das auto zu einem bekannten in die Werkstatt .
    Das auto hat er kontrolliert und festgestellt das es ein unfallfahrzeug War .
    Kurz darauf ist mir jemand in das auto reingefallen und ich gab den wagen zum Gutachter ,habe mich etwas mit dem Gutachter unterhalten und es kam raus das der wagen schonmal zum Gutachten bei ihm War und einen Schaden von 15.000euro hatte. ...
    Ich bin direkt zum Anwalt gegangen und habe ein Verfahren eingeleitet , im Endeffekt habe ich bei dem Fall noch 1500 Euro vom vorbesitzer zurück erstattet bekommen und einen Haufen nervenraubenden Stress gehabt :pinch:

  • Hi danke für euer Feedback aber ich glaube ich lasse es hier ruhen. Ein kumpel ist Versicherungskaufmann und meinte das würde sich nicht lohnen. Nachher bleibe ich auf den Anwaltskosten sitzen und der Schaden ist geringer. Ist halt nur vorne der kühler Träger betroffen und die Stoßstange ein bisschen. Hoffentlich nicht noch mehr.

  • Ggf. Wurde der schlossträger auch nur mal zerschnitten weil eine andere stossstange verbaut wurde.

  • Zitat

    Ggf. Wurde der schlossträger auch nur mal zerschnitten weil eine andere stossstange verbaut wurde.


    Um eine andere Front zu verbauen, muss ja nicht der Schlossträger beschnitten werden, sondern die Front. Wer am Träger rumfummelt ist schlicht und ergreifend unfähig.

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