Meinungsfrage bezgl. NSW und TFL

  • Hey,
    ich habe an meinem Golf noch vom Vorbesitzer LED TFL, welche im Gitter von den NSW integriert sind, dran deren Hersteller ich nicht identifizieren kann. Auf jeden Fall nix originales.
    Hier mal ein paar Bilder:
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    Bin jetzt am überlegen die Dinger auszubauen und die Gitter vom 2.0 TDI (2 Streben) einzusetzten, da mein mittleres Gitter auch das vom 2.0 TDI, also mit weniger Streben verbaut ist.


    Jetzt wollte ich noch vorher nach eurer Meinung fragen. TFL ist ja immer gut wenn man welche hat, wäre es also doof diese auszubauen?
    Und was denkt ihr von der Optik? Findet ihr es mit oder ohne Hübscher?


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    (Schlecht ein Bild zu machen um die Optik zu vermitteln)


    Einfach mal euren Senf abgeben ;)


    Geschrieben mit einem Samsung S5. Tippfehler inbegriffen.

  • Raus damit :D

  • Danke schonmal für die schnellen und sehr direkten Antworten :D
    Hat jemand eine Ahnung von welchem Hersteller die sein könnten? Steht nix drauf. Nur ne Artikelnummer:
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    LW-GF5DLR
    Google spuckt nix aus.


    Würde die Dinger gerne weiter verkaufen.
    Vielleicht gefällt es jemandem.


    Geschrieben mit einem Samsung S5. Tippfehler inbegriffen.

  • Aber gerne doch :thumbup:


    Keine ahnung was das für ein Hersteller sein könnte, jedenfalls kein bekannter wie Hella oder so..



    http://www.ebay.de/itm/VW-GOLF…ksid=p2141725.m3641.l6368 (Affiliate-Link)


    Diese hier kommen deinen wohl noch am nächsten..
    Ich würde die für 50€ VB anbieten, vill. findet sich ja jemand... :rolleyes:

    2 Mal editiert, zuletzt von lecter ()

  • Deine Links funktionieren irgendwie nicht :D


    Geschrieben mit einem Samsung S5. Tippfehler inbegriffen.

  • Deine Links funktionieren irgendwie nicht :D


    Geschrieben mit einem Samsung S5. Tippfehler inbegriffen.

    Hoppla!
    Jetzt gehts ;)

  • Die kommen meinen tatsächlich ziemlich nahe.
    Danke dafür. Stelle die Dinger mal für 60,- VB rein.
    Neue Gitter sind schon bestellt. :thumbup:
    Die vom 2.0 TDI müssten doch Problemlos passen, oder?

  • Ich denke schon, soweit ich weiß sind die Stoßfänger gleich

  • Raus damit.


    Könnten welche von Dectane sein.

    "Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe." - Walter Röhrl


    Gruß,
    Black-Magic-G5


    R36 l F-Town l Domibox l Recaro l H&R Monotube l 19" BBS CH-R


    Instagram: Tim_R36

  • Könnte aus der Produktreihe Modulite von Dectane sein. Obwohl ich meine, dass Dectane die TFL in Gittern im 2.0 TDI Look (mit nur zwei Streben) angeboten hatte. Könnte also auch ein anderer Anbieter sein. Verfolg mal die Kabel zurück zum Steuergerät. Da sollte definitiv eine Bezeichnung drauf sein.


    Wenngleich Tagfahrlicht sinnvoll ist würde ich es dennoch rauswerfen, alleinschon weil die Gitter in der Frontschürtze nicht zueinander passen :pinch:


    Lieber die NSW gedimmt auf TFL codieren und gut ist.

    Zu verkaufen:

    • Verlängerungskabel für Heckklappenöffner (für Umbau auf Golf VI Öffner)
    • Nachrüstsatz hintere Fußraumleuchten
    • Entriegelung Tanköffner mit Alukante (für Golf V)
    • Sagitar Warnblinker (dunkelrot, passend für Golf V)
    • Porsche-Deckel (Kühlmittel und Öl)
  • Ja, die werden ja wie gesagt demontiert, dann schau ich mal.
    Die NSW als TFL lass ich mal lieber noch.. Bin noch in der Probezeit, wer weis was da bei ner Kontrolle passieren kann.
    Tagfahrlicht muss ich danach noch aus dem Steuergerät codieren lassen, oder?

  • Tagfahrlicht muss ich danach noch aus dem Steuergerät codieren lassen, oder?


    Die Tagfahrleuchten haben ihre eigene Steuerung integriert, dementsprechend muss da nach dem Ausbauen auch nichts weiter codiert werden.


    Was die gedimmten Nebelscheinwerfer betrifft, die sind in der Tat nicht zulässig, wobei da allerdings kaum mehr als ein Mängelschein mit anschließender Vorführung kommen dürfte.
    Auf jeden Fall kann dir aber der TÜV die neue Plakette verweigern (ich weiß, es gibt hier einige, die damit nie Probleme beim TÜV hatten, aber streng genommen dürfte das eigentlich kein Prüfer durchgehen lassen, wenn er sich an die Vorschriften hält). ;)

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • Es gab aber mal eine Diskussion in der es um US-Standlicht in der Probezeit ging. Zum Schluss waren auch alle einig dass man es lieber lassen sollte.
    Ich denke mal dass es hier ein ähnlicher Fall ist. :D

  • Naja, US-Standlicht (genau genommen wurde ja keiner der in den USA verkauften Golf V jemals mit einem solchen Standlicht ausgeliefert) kann eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer bedeuten, da der Nachweis fehlt, dass man die Blinker noch einwandfrei erkennen kann.
    Das bedeutet dann den Verlust der Betriebserlaubnis, einschließlich aller daraus folgenden Konsequenzen.


    Die Nebelscheinwerfer hingegen sind prinzipiell blendfrei gestaltet, und daran ändert sich auch nichts, wenn man sie weniger hell leuchten lässt als normal.
    Es wird dadurch auch keine andere wichtige Leuchtfunktion blockiert oder überlagert, somit liegt hier meines Erachtens keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vor, und die Betriebserlaubnis bleibt erhalten.


    Vom Strafmaß her dürfte es also auch nicht teurer werden, wie wenn du am helllichten Tag ohne eingeschränkte Sicht mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern fährst.
    Der Unterschied ist nur, die eingeschalteten Nebler kannst du auf Verlangen wieder ausschalten, wohingegen das codierte Tagfahrlicht rechtlich als Fehlfunktion angesehen wird, die du zu beseitigen hast.
    Darum dann den Mängelschein mit anschließender Vorführung nach der Reparatur.



    Aber prinzipiell stimme ich dem zu, legal zu bleiben ist grundsätzlich besser. ;)



    Es gibt übrigens auch durchaus eine legale Möglichkeit dafür, nämlich LED-Nebelscheinwerfer mit Tagfahrlicht-Funktion.
    Gibt mittlerweile mehrere Hersteller (z.B. Osram), die sowas anbieten, auch passend für den Golf.

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