Tuning...und die Versicherung mischt mit !

  • Die Kfz-Versicherung mischt beim Auto-Tuning mit



    Nicht jedem genügt die Serienausstattung seines Autos - tiefer, breiter, schneller muss es sein. So wird aufgerüstet, angeschraubt und getunt. Aber nicht nur der TÜV hat dabei ein Wörtchen mitzureden, auch die Kfz-Versicherung muss zustimmen, sonst droht der Verlust der Deckungszusage.


    Bernd Schmitz von der Ontos-Direktversicherung in Neuss betont: «Wie viele Versicherer prüfen auch wir die Anträge auf Kfz-Versicherung für getunte Fahrzeuge sehr genau. Der Grund liegt darin, dass getunte Fahrzeuge erfahrungsgemäß ein für den Versicherer erhöhtes Risiko darstellen». Denn leider bestätige sich immer wieder ein Zusammenhang zwischen Schadenhäufigkeit und dem Fahrerkreis getunter Fahrzeuge.


    Doch mit der Zustimmung der Assekuranz allein ist es nicht getan. Auch die Versicherungsprämien steigen, denn Tuning wird als Sonderausstattung gegenüber dem Serienmodell eingestuft. Die Zuschläge richten sich nach dem jeweiligen Versicherungsschutz, also Teil- oder Vollkasko. Welche Fahrzeug- und Zubehörteile ohne Beitragszuschlag mitversichert werden, ist in den jeweiligen Geschäftsbedingungen fixiert.


    Ontos beispielsweise listet von A wie Ablage-Vorrichtung bis Z wie Zusatztank mehr als 80 Positionen auf - soweit serienmäßig. Die aufgeführten Teile sind ohne Beitragszuschlag mitversichert, soweit sie im Fahrzeug eingebaut, unter Verschluss gehalten oder mit dem Wagen durch entsprechende Halterungen fest verbunden sind. Ohne Beitragszuschlag mitversichert, aber nur bis zu einem Neuwert von 1550 Euro, sind Teile, die in Paragraf 12 AKB, Absatz 2, benannt werden. Übersteigt der Neuwert diese Grenze, ist der entsprechende Mehrwert gegen Zuschlag versicherbar.


    So oder ähnlich gehen auch alle anderen Assekuranzen vor. Der Versicherung vorgelegt werden müssen «entweder der Fahrzeugschein, in dem die Veränderung des Fahrzeugs vom Straßenverkehrsamt eingetragen wurde, oder der TÜV-Bericht oder die Hersteller-Produktinformation, der die Allgemeine Betriebserlaubnis für die Fahrzeugveränderung bescheinigt», erläutert Ontos-Fachmann Schmitz. Die Vorgehensweise ist dabei gleich - egal ob es sich Leistungstuning oder nur um optische Änderungen handelt.

  • Das stimmt allerdings...



    Ich habe bei meiner Versicherung das nachgerüstete Xenon angegeben ( Angabe: 1600 ¤) und das Navigationssysten MFD ( Angabe 1900¤ ).



    Beides ist nun mitversichert - vorher wäre das nicht der fallgewesen weil könnte ja jeder sagen das und das iss drin gewesen beim Diebstahl !



    Aber die versicherungsprämie steigt dadurch nicht...



    Ein Wertgutachten sollte jeder besitzen der mehr getan hat als nur Radio und Licht !



    Sonst bekommt ihr nur den Zeitwert eures KFZ bezahlt...

  • WAS??? 8o


    Also bei meiner Versicherung sind so Sachen wie Felgen, Fahrwerk usw ohne Aufpreis mitversichert. Laut meines Versicherungsfutzis muß ich nur Sachen angeben die über die notwendigen ssachen raus gehen z.B. Airride, Playstation und so Sachen die nicht Serie im Auto sind.


    Das stimmt ein Wertgutachten kann wirklich nie schaden.

    Gruß Toby

    Einmal editiert, zuletzt von Tobylein ()

  • Ausschlaggebend sind immer die jeweiligen Tarifbedingungen !


    Aus denen geht hervor, was versichert ist und was der Versicherung angezeigt werden muss.


    Felgen sind i.d.R. abgesichert (wenn's "normale" Felgen sind, also keine Felgen mit Diamenten im Wert von 10.000 Euronen :D).


    Grad bei Ontos wär ich vorsichtig - das ist ein Direktevrsicherer; und die sparen über Klauseln wo alles eingeschränkt wird...

  • Hi.


    Wo kann man so ein Wertgutachten machen lassen?
    Und was kostet des?

  • hoffentlich rede ich jetzt nicht am thema vorbei...


    also mitversichert sind auf jeden fall erstmal die teile, die ab werk verbaut sind. denn da ist ja auch der wiederbeschaffungswert bzw. neuwert nachvollziehbar.


    bis zu welchem wert zusätzliche teile beitragsfrei mitversichert sind, kommt dann auf den versicherer an. ich sage jetzt mal so, daß die grenze immer so im bereich von 5000 eur liegen dürfte.


    natürlich sollte man die zusätzlichen teile dem versicherer trotzdem melden bzw. ne einbaurechnung und n beleg über den kaufpreis einreichen, damit der wert der teile im schadenfall für den versicherer nachvollziehbar ist. kann ja sein, daß man 4000 eur felgen von nem kumpel für 500 eur bekommen hat.


    alles was die grenze von, mal angenommen, 5000 eur übersteigt wird natürlich nur gegen einen beitragszuschlag mitversichert. sonst ists für den versicherer halt nicht mehr rentabel, wenn er das risiko trägt. außerdem würde ein schadenfall dann ungerechterweise zu lasten der anderen versicherten ausfallen. darum gibts dann ja die allgemeinen bestimmungen zur kraftfahrtversicherung und die tarifbestimmungen, damit jeder gleich behandelt wird und die anderen versicherungsnehmer durchs tuning anderer keine nachteile haben.


    ich hoffe mal, daß war jetzt nicht nur wirres zeug. :D


    ach ja, n wetrgutachten erstellt die DEKRA. ist aber fraglich, ob die versicherung n wertgutachten benötigt. solange es sich nicht um einen, an kosten nicht mehr nachvollziehbaren, umbau handelt, dürften wohl die entsprechenden rechnungen reichen

  • Zitat

    Original von CurseHH
    Ich glaube die DEKRA macht sowas...wird wohl so um die 100¤ kosten.


    Last um Himmels willen die Dekra bei sowas aus dem Spiel !!!!


    Fragt mal bei einem Freien Berufskollegen nach, was die dafür nehmen.


    Nur so als Anhalt:


    Habe gerade letzet Woche ein Oldtimert-Wertgutachten erstellt. Da geht och etwas defizieler zu Werke. Kosten 140 Euro zuzüglich Eichelabgabe.


    Bernhard, freier Gutachter


  • Also geh ich jetz mal richtig inner Annahme, dass JEDER freie Gutachter mir solch nen Wertgutachten erstellen kann(was zwischen 80-150Euro kostet), was Ich im Notfall d. Versicherung bei Diebstahl vorlegen kann ?( ?(


    stephan

  • Zitat

    Original von CurseHH
    Was hast Du denn gegen die DEKRA einzuwenden Bernhard ?


    Die Dekra ist ein Versicherungseigenes Untenehmen.


    Spätestens wenn dir jemand ins Auto kachelt und die DEKRA das Gutachten erstellst wirst du es merken.


    Die DEKRA hat eine Interne Anweisung (die natürlich nicht öffendlich bestätigt wird) auf Teufel komm raus Fahrzeuge "Tot" zu schreiben.


    Das heist Wiederbeschaffung tlw. weit unter Ortsüblichem Warktwert, Restwert weit überhöht = Schadenssumme ist Wiederbeschaffung minus Restwert.
    Der Geschädigte bleibt auf einen grossteil seines Schadens sitzen.


    Und solche Büttel solllen ein Neutrales Wertgutachten erstellen, nach dem sich ggf. die Schdenssume richtet ????


    Nicht das einige meinen ich leide unter "Stutenbissigkeit" und "Futternreid" gegen Berufskollegen, ich habe nur eben einen etwas fundierteren Einblick in die Materie.


    Bernhard, freier Gutachter

  • Zitat

    Original von HustnSaftSchmuggla


    Also geh ich jetz mal richtig inner Annahme, dass JEDER freie Gutachter mir solch nen Wertgutachten erstellen kann(was zwischen 80-150Euro kostet), was Ich im Notfall d. Versicherung bei Diebstahl vorlegen kann ?( ?(


    stephan


    Yep

  • Bringt mir den so ein Gutachten was , im Fall der Fälle ?
    Reiche ich das nach dem erstellen bei meiner Versicherung ein ?


    Werd auch nochmal da anrufen , um mich schlau zu machen wie es bei meiner Versicherung aussieht .
    Davon abgesehen ist es interessant wieviel mein Wagen wert ist .


    Wird in so einem Gutachten auch so Sachen wie Neulackierungen mit einbezogen ? Das könnte ich mir ja noch vorstellen .
    Andere Sachen wie Stoßstangen , Auspuffanlagen bestimmt nicht .


    Wie siehts denn mit Hifi aus ? Wie weit ist die Hifi Anlage versichert ?

    Einmal editiert, zuletzt von BG-98 ()

  • Sobald gravierende Wertänderungen vorgenommen wurden, sollte man sich auch Gedanken über die evtl. Wiederbeschaffung machen.


    Viele Versicherungen verlagen daher einen Nachweiss über die Wertveränderungen. Diese ist über ein Gutachten bei zu bringen.


    Im Oltimerbereich bekomst du ohne Wertgutachten das Fahrzeug onehin nicht Versichert (habe da gerade eines über einen 59ér Käfer Kabrio in Arbeit, ein Sahneteil sag ich euch :D )


    Bernhard, freier Gutachter

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