Reparatur im VAG-System

  • Hi,


    habe folgendes Problem: Ich habe vor ca. 15 tkm einen neuen Motor bekommen. Die Werkstatt, die gezwungen war, dies auf Garantie zu erledigen (Gebrauchtwagen, aber seit ich ihn hatte erst 500 km gelaufen) hat - nach einigem hin und her - auch keinen wertausgleich etc. verlangen können.


    Problem: Die ausführende Werkstatt hatte damals (halbes Jahr) gemeint, sie hätte den neuen Motor in das Bordbuch eingetragen. Dies ist nicht der Fall. Kann man im VAG-Werkstätten-System anhand der Fahrgestellnummer herausfinden, ob und wann ein neuer Motor reingebaut wurde oder ist diese Information für mich verloren, sollte sich das AH weigern, den Motor in irgendeiner Weise zu bescheinigen?!? Bei einem Keilriemenwechsel war es dem Autohaus damals möglich, einen Zettel aus dem System zu lassen, auf dem genau das Datum und der KM-Stand vermerkt waren, bei dem der Keilriemen gewechselte wurde, incl. aller am Auto ausgeführten Reparaturen.


    HILFE, die Info ist für mich wirklich sehr wichtig, ich muss mich echt entscheiden, wie ich mich dem AH gegenüber verhalte. Das ist ja wohl ne bodenlose Frechheit...!!!:evil:

    Einmal editiert, zuletzt von Seeeebi ()

  • Es wurde doch bestimmt nen Auftrag geschrieben und diesen kann das AH ausdrucken. Dort stehen alle relavanten Daten drauf. :))


    Sie müssen diesen Ausdruck sogar haben, weil Ihnen VW ja das geld für den Arbeitaufwand etc. erstattet hat. (wegen Kulanz) ;)


    Gruss


    dennis

  • Stimmt, das AH muss ihn haben, hat ihn mir aber nich gegeben und meiner Mutter gesagt, dass es im Bordbuch steht. Diese hat das nich kontrolliert und somit bin ich die ganze zeit ohne unterlagen rumgefahren. Jetzt steht ne Inspektion an und im Zuge dieser habe ich gesehen, das es eben nicht im bordbuch steht...
    und jetzt bin ich am überlegen, ob ich nochmal zu dewm AH fahren muss, bei dem ich ihn gekauft hab, wie ich dort auftreten muss / kann, dass ich den Eintrag bekomme, und vor allem ob die Info verloren ist, wenn das AH sich querstellt, oder ob ich das ZUR NOT auch noch woanders herbekomme...

  • Zitat

    Original von Seeeebi
    Stimmt, das AH muss ihn haben, hat ihn mir aber nich gegeben und meiner Mutter gesagt, dass es im Bordbuch steht. Diese hat das nich kontrolliert und somit bin ich die ganze zeit ohne unterlagen rumgefahren. Jetzt steht ne Inspektion an und im Zuge dieser habe ich gesehen, das es eben nicht im bordbuch steht...
    und jetzt bin ich am überlegen, ob ich nochmal zu dewm AH fahren muss, bei dem ich ihn gekauft hab, wie ich dort auftreten muss / kann, dass ich den Eintrag bekomme, und vor allem ob die Info verloren ist, wenn das AH sich querstellt, oder ob ich das ZUR NOT auch noch woanders herbekomme...


    Das AH muss dir Duplikate aller vorgänge betreff deines Fahrzeuges Aushändigen.
    Besonders, wenn es sich um eine AH der VAG-Organisatio handelt.
    Auch der Eintrag des Agregatewechsel muss in den Serviceunterlagen erfolgen.
    Sollte das betrefende AH das nicht vorgenommen haben,so müssen sie dieses Nachholen.
    Wenn sich das AH dagegen sperrt, sollen sdiemal in Ihr Handbuch "Service-Organisation" nachschauen, sonst veranlast du die Nachschau durch den Richter 8)


    Dies Kundenufreundliche verhalten bittes sofort an dein zuständiges Vertriebszentrum schriftlich melden.


    Der Agregatetausch ist eine Wertbeeinflusssende Massnahme, dir sind Unaufgefordert entsprechende Nachweissdokumente zu übergeben.


    Bernhard, freier Gutachter

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