Neue Felgen -> Änderungen am KFZ laut Gutachten: Lenkeinschlagbegrenzung!

  • Hi @ ALL....


    Mein Erstes Thread.... yeah! ;)


    Ich habe mir vorgestern ein Satz neuer Räder gekauft. Es handelt sich um die RH ZW5 Cup Felgen in 8,5 Zoll mit 225/45ZR17 Bereifung rundum.
    Meine Frage: laut Gutachten brauche ich bei den 225er Bereifung eine Lenkeinschlagbegrenzung bzw. soll den Luftkanal zum LLK zur Fahrzeugmitte hin versetzen weil sonst der Reifen bei vollem Lenkeinschlag schleifen würde. Muss diese Änderung auf jeden Fall durchgeführt werden oder nur dann wenn der Reifen schleift? Also bei mir schleift der Reifen nicht...
    Also das mit dem Luftkanal habe ich schon versucht, no way... das kann man ja voll vergessen, da ist kein Platz mehr da...
    Danke...

  • schwierig.. also was wär mir neu dass man bei ner 8,5er Felge und nem 225er nen Lenkeinschlag einbauen müsste.
    Wenns nicht schleift, wirds sehr wahrscheinlich so gehen, ich würd einfach mal beim Tüv vorbeifahren und fragen.
    Ansonst evtl. direkt bei RH oder SAT Tüv machen, die lassen das 100%ig ohne Lenkeinschlag durchgehen, wenns nicht schleift.

    Einmal editiert, zuletzt von Brainbug666 ()

  • SAT lässt sowieso so gut wie alles durchgehen...
    mal so neben bei: nicht alles was eingtragen ist, ist auch legal...

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