vorderes Kennzeichen versetzen

  • Hallo Gemeinde,


    da ich mir fest vorgenommen habe über den Winter mein Auto von den Stoßleisten zu befreien möchte ich bei dieser Gelegenheit auch gleich das Kennzeichen Alfa-like zur linken Fahrzeugseite versetzen. Dabei gehen die Geschmäcker zwar auseinander, aber ich finds saugeil.


    Kann mir evtl jemand sagen ob das von Anfang an legal ist oder ob man da beim TÜV oder so eine Abnahme über sich ergehen lassen und dann in die Papiere zu schreiben? Und was ich dabie beachten muß? Da gibt es ja ganz enge Vorschriften wie und von wo das Kennzeichen lesbar sein muß.
    Habe da bist jetzt nämlich noch keine richtige Antwort erhalten und der TÜV in Pforzheim meinte nur warum ich das machen möchte. Geht doch den nix an :]

    Gruß Toby

  • soweit ich weiß muss das kennzeichen nur 30cm überm boden sein, aber wo genau is glaub ich nicht vorgeschrieben

  • Zitat

    Original von DerBen
    soweit ich weiß muss das kennzeichen nur 30cm überm boden sein, aber wo genau is glaub ich nicht vorgeschrieben


    30 cm sind es glaube ich nur hinten.

  • auch gut, jedenfalls bezieht sich die regel nur auf die höhe

  • siehe StVZO §60 Abs. 2

    Zitat

    (2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.


    also ich habe nichts gegenteiliges gefunden, das sowas verbietet.

  • Also müßte ein versetzen des Kennzeichens rechtlich ok sein, solange die Unterkante des Kennzeichens 200mm über der Fahrbahn hängt?
    Right

    Gruß Toby

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