Spurverbreiterung bei 15" WR

  • Sorry dass ich das jetzt frag aber hab die Suche schon gequält und nix passendes dazu gefunden (nur zu 16Zöllern)!
    Hab bei meinem Golf IV Winterreifen auf standart Stahlfelgen 195/65/R15.
    Wollte nur fragen was ich dabei maximal an Spurplattenbreite fahren kann , bzw was für ne Breite ihr nehmen würdet (Wagen ist mit Gewindef. tiefergelegt weiß jetzt nur die Maße grad net ganz genau)?


    P.S: ET müsste glaub ich bei den standart Felgen 38 sein haut das hin?


    Gruß
    André

  • Nimm die von Powertech, Typ 50.049, 20mm je Seite.
    Die sind mit ABE für die Reifen-und Felgengröße, also dranschrauben und fertig.

  • Das hört sich ja mal gut an. Danke! :))
    Aber darf ich den vorne soviel bei dieser ET haben (38-20) bei zusätzlich noch ner Tieferlegung? Und würdest du für Hinten evtl. noch mehr nehmen sprich 50er?

  • Und Schrauben sind auch schon passende dabei?
    P.S. hab mir auf der Seite schon alles angeschaut nur dazu nichts gefunden
    Ist hald so dass ich mir vorher noch nie Distanzen geholt habe


    Ach und danke für die schnellen Antworten hast mir echt weitergeholfen. Wollte mir nämlich vorher welche von H&R besorgen und die wären nur mit Teilegutachten gewesen

  • Bevor du bestellt, schau im Gutachten nach, ob die Spurverbreiterungen für Stahlfelgen zugelassen sind ( ist nämlich eher die Ausnahme )

  • Hab mal das ganze Gutachten durchgeforstet (26 Seiten später). Und über ein paar Auflagen muss ich mit meinem TÜVer dann wohl doch nochmal sprechen.
    a.)Zulässig...mit den serienmäßigen Rädern (glaub nicht dass meine Stahlfelgen von VW sind, mal meinen Reifenh. fragen)
    b.)Fahrwerk und... müssen Serienzustand entsprechen. ...(damit wäre die Frage dann auch geklärt)


    Nun ja so wie´s ausschaut muss ich´s ja dann doch wohl vom TÜV abnehmen lassen. son Mi*t wieder 35¤ extra X(

  • 6x15 Stahlfelgen ( egal, welcher Hersteller ) sind serienmäßige Felgen - ist also kein Problem :))


    Wichtig ist halt, daß im Gutachten drinsteht, daß die Spurverbreiterung für Stahlfelgen zugelassen sind.

    Einmal editiert, zuletzt von MickyV5 ()

  • Wegen der Eintragerei hätt ich mal ne Frage. Ich muss eh irgendwann auf Winterreifen umrüsten. Könnte ich als rein hypothetisch mit meinen 18er Sommerfelgen hinrollen, die Spurverbreiterung eintragen lassen und dann auf dem Hof die 16 Winterfelgen aufziehen und dem Prüfer sagen "komm mal bitte her und schau Dir das auch mal an" und er trägt mir dann beides ein, möglichst für den Preis einer Eintragung/Abnahme. :rolleyes: :D?( Wäre schön wenn es klappen würde. [SIZE=7]Ob ich nun bei mir in der Einfahrt die Felgen wechsle oder beim Tüv vor der Tür , kein Problem. Musste bei der letzten Prüfung mit dem Auto meiner Mutter auch vor seinen Augen in der Halle ein Rad wechseln weil ihm die Macke in der Felge nicht gefiel bzw. der Reifen auch porös war. Hab dann das Reserverad aufgezogen und gut war. [/SIZE]

  • Ein normaler Prüfer wird die Maße der Montreal mit denen der Jubis vergleichen und feststellen, daß das mit den Spurplatten passen muß ( wenns bei den Jubis passt ). Ansonsten mußt du halt umschrauben :D


    Der Preis wird auch vom Prüfer abhängen :D :D

  • Nein mehr als dieser "neutrale" Satz steht dort nicht drin.


    und zum Fahrwerk:
    "Fahrwerk und Bremsanlagen müssen dem Serienzustand entsprechen. Bei Verwendung von Umrüstung ist deren Eignung (Freigängigkeit, Fahrverhalten usw.) gesondert zu überprüfen bzw. nachzuweisen."


    Und da ich ihn tiefergelegt hab muss ich ihn ja wohl oder übel abnehmen lassen


    Aber trotzdem danke

  • Mist!!!!


    Wenn ich das lese komme ich wohl um eine erneute Eintragung nicht rum. Habe jetzt Gewinde und 17" mit 20mm an der VA und 25mm an der HA (ET 35). Das ist alles auch so eingetragen.
    Im Winter habe ich meine Standart 15" VW-Alus (AVUS). Jetzt brauche ich ja an der VA aufjedenfall eine Spurverbreiterung wegen dem Gewindefahrwerk.


    Ist es dann nicht zulässig wenn ich meine Winteralus auf die eingetragenen Distanzscheiben schraube? Welche Möglichkeiten gibt es das ich an einer erneuten Eintragung vorbeikomme?

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