Bußgeldbescheid

  • Hallo
    ich habe folgendes prob und zwar habe ich an meinen G4 schwarze Rückleuchten angebracht eine Polizeistreife hat mich rausgezogen und die Rückleuchten ohne Rückstrahler bemängelt.
    Nach § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 2, § 69a, StVZO
    § 24 STVG


    Ich habe dann gleich welche angebracht und mir diese Mängelkarte ausfüllen und bescheinigen lassen.


    Nun habe ich einen Bußgeld von 50 euro + 25 Auslagen + 3 punkte bekommen was kann ich dagegen machen ?

  • Ich glaube da kann man nichts gegen machen. Das ist die dafür vorgesehen Strafe wenn man erwischt wird. Haben schon einige aus dem Forum gezahlt. Such mal nach Reflektoren x Rückleuchten oder so.


    Aber die 25 Euro Auslagen würden mich ankotzen. :(

  • Und wennde Pech hast kannste noch Aufbauseminar machen wenn du noch in der Probezeit bist :(

  • Jo, lichtechnische Mängel werden dank den ganzen UBB-Freaks in letzter Zeit mit voller Härte geahndet. Auch wenn es doof klingt, im Prinzip kannst du noch froh sein daß dir die Polizei nicht das Auto stillgelegt hat-wozu sie nämlich bei lichtechnischen Veränderungen, die nicht eingetragen sind, berechtigt sind :(

  • Zitat

    Original von Lintus
    Und wennde Pech hast kannste noch Aufbauseminar machen wenn du noch in der Probezeit bist :(


    Nee, da brauch er keine Angst haben. Das ist weder ein A-Verstoß noch ein B-Verstoß.

  • Ok, hab nochmal nachgeschaut...Nachschulung. Allerdings hat das was mit dem Bußgeld zu tun und nicht mit den Punkten. Das darf nicht 40¤ oder höher ausfallen...in der Regel gibt es dann ja eh Punkte dazu.

  • Das stimmt so auch nichts.


    Auch für einen 5-Euro-Verstoß gibt es Punkte, wenn dieser Verstoß vorsätzlich begangen ist.


    Also einfach zahlen und fröhlich sein

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