Moin,
hab mal eine etwas kompliziertere Frage. Habe am 23.06.2003 eine Ordnungswidrigkeit begangen, war zu diesem Zeitunkt noch in der Probezeit --> d.h. Aufbauseminar.
Der Bußgeldbescheid ging am 18.07.2003 bei mir ein, hab auch sofort Widerspruch dagegen eingelegt. Habe dann seither nichts mehr von der Behörde gehört.
Am 22.10.2004 ging dann die erste Mahnung für den zu zahlenden Betrag ein und am 08.11.2004 kam dann die Aufforderung zum Aufbauseminar, obwohl ich in der Zwischenzeit nicht die Möglichkeit hatte, mich weiter zum Vorfall zu äußern.
Sollte nach so langer Zeit, ich mein es ist mehr als ein Jahr, der Vorfall nicht längst verjährt sein?
Was kann ich tun?
Für Eure Antworten bin ich Euch im Voraus schon dankbar.
Gruß Wolf