Komfortblinker

  • ja, 1x B3 = 64,00 Euro, 5x B3 = je 57,00 Euro oder 20x B3 = je 49,95 Euro.

  • 3x blinken ist laut Stvo Pflicht.


    Und der 1er Bmw hat das KomfortblinkerModul in der Serienausstattung.. warum sollte das nicht legal sein?


    Und welcher Polizist tippt den bei der Verkehrskontrolle den Blinker an? ;)



  • Beim Golf V auch :D


  • Prinzipiell hast Du ja recht. Is' aber halt leider so, daß auch solche Teile eine ABE oder ein Gutachten benötigen, um legal betrieben zu werden. Stell' Dir doch mal vor, daß Modul fängt von alleine an zu blinken und produzierst deswegen einen Unfall, weil der, der in Dich reingefahren ist, dachte, Du wolltest abbiegen. Die Versicherung wird sich dann freuen. Hat das Teil eine ABE/Gutachten könnte man die Schuld dem Hersteller zuschieben.

    Einmal editiert, zuletzt von pojono ()

  • Zitat

    Original von tonyffo
    3x blinken ist laut Stvo Pflicht.


    Welcher Paragraph??? Wo kann ich das mal nachlesen?
    Kann mich an meine Fahrschul-Zeit erinnern (ja, ist Ewigkeiten her) aber da hieß es immer "Anblinken" und nicht "3xBlinken"! ?(

    Einmal editiert, zuletzt von hennawob ()

  • Hallo
    Bedank dich mal z.B. auf der Autobahn bei jemanden der dich gnädigerweise Einscheren gelassen hat .
    So wie bei den LKWs .
    Der schaut recht doof wenn 3x rechts und 3 x links zum Dank
    geblinkt wird .
    Und andere Verkehrsteilnehmer sind verwirrt und denken der will die
    Fahrspur wechseln .
    Halte da nicht so viel von .


    Gruß Klima

  • Zitat

    Original von hennawob


    Welcher Paragraph??? Wo kann ich das mal nachlesen?
    Kann mich an meine Fahrschul-Zeit erinnern (ja, ist Ewigkeiten her) aber da hieß es immer "Anblinken" und nicht "3xBlinken"! ?(


    War auch der Meinung, daß es in der StvO steht. Ich find' aber nix.


    §5 Überholen


    (4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.


    §9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren


    (1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn er kein Schienenfahrzeug behindert. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

  • Habe nämlich auch gerade geschaut und nichts gefunden. Habe ich auch noch nie gehört...wobei das ja nicht unbedingt was heißen muß! 8)

  • Zitat

    Original von hennawob
    Habe nämlich auch gerade geschaut und nichts gefunden. Habe ich auch noch nie gehört...wobei das ja nicht unbedingt was heißen muß! 8)


    Eben. Evtl. gibt es ja Gerichsturteil, in dem festgelegt wurde, daß man mind. 3x zu blinken hat.

  • Eben...aber solange ich nirgends etwas finde, was die Blinkanzahl vorschreibt, belasse ich es bei 1x !

  • Hat doch alexkle gerade auch schon zitiert.
    Aber da steht nichts von 3 x drin. Oder habe ich es überlesen?

  • Schaut Euch einfach das Video auf der Seite an. Man kann sehr wohl 1x blinken. Dazu muss man nur 1x in die "richtige" und danach 1x in die Gegenrichtung tippen. Damit ist die Automatik für diesen Blinkvorgang gestoppt. Und schon klappt es mit dem Trucker :D...

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