Eintragung eines Gelblichtbalken oder Rundumkennleuchte

  • Mahlzeit!


    Welche Kriterien muss ein PKW erfüllen, damit man einen Gelblichtbalken oder eine Rundumkennleuchte eingetragen bekommt?
    Werkstattwagen, Pannenhilfsfahrzeug?


    Wer weiss da was?


    Gruß
    Dirk

    Einmal editiert, zuletzt von DirkP. ()

  • joa muss man die stehen dann auch im brief vermerkt soviel ich weiss und das auto gillt dann auch als irgend was komisches warte ich hab den stvzo paragraven irgendwo liegen dann schreib ichs dir ab ;) weil da is auch das mit den smls drin ..

    1.4L 16V AKQ -> 1.8T AGU @ K04-023 | 380ccm Injectors | FMIC | 3'' Turboback Exhaust

  • siehe §52 StVZO Abs. 4


  • Zitat

    Original von Sven-US
    siehe §52 StVZO Abs. 4



    Dann stellt sich mir die Frage, wie der Teppich Händler auf seiner E - Klasse die Vector Lightbar eingetragen bekommen hat. *zzzzz*


    Hat der TÜV wohl mal wieder neuen Teppich ins Büro bekommen...

  • Zitat

    Original von MaD DriVeR
    Dann stellt sich mir die Frage, wie der Teppich Händler auf seiner E - Klasse die Vector Lightbar eingetragen bekommen hat. *zzzzz*


    Hat der TÜV wohl mal wieder neuen Teppich ins Büro bekommen...


    Die werden gerne bei US-Polizeifahrzeugen eingetragen, sofern sie totgelegt sind.


    Für Deutschland hat das Ding funktionstüchtig überhaupt keine Zulassung.


    G3_1.8T
    ...bleibt bei seiner RTK 6 SL/VE mit Hänsch Magnetleuchte...

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