xenon-gutachten welches eintragung vermeidet???

  • hallo!


    ich würd mir EVTL xenon einbauen-ohne autom. lwr und swra.
    ich hab gelesen das der tüv, die polizei, etc nicht verlangen kann autom. lwr und swra zu benutzen, da gäbe es sogar berichte zu und paragraphen.


    stimmt dies? ich mein ich habe schon zich autos mit xenon gesehen welche zumindest keine swra hatten und mit sicherheit waren da auch einige ohne autom. lwr. wie sieht die rechtslage aus?


    und noch eine bitte:


    suche noch immer den durchmesser des schaltgestänges des golf 4 (1.6l mit 74kw)---ganz wichtig.


    danke

  • § 50 X StVZO:


    Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit


    1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
    2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
    3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,


    ausgerüstet sein.



    Beantwortet das Deine Fragen?

  • genau so ist es..von diesem gutachten liesst man auch immer wieder bei ebay..
    mir ist ausserdem kein hersteller bekannt der xenons ohne swra und alwr liefert...vielleicht gabs das mal zu xenon anfangszeiten, jetzt sicher nicht mehr


    zu deiner anderen frage:
    der 1.6er/74kw sollte die grosse aufnahme haben...22mm
    so long

    2 Mal editiert, zuletzt von bora-r32 ()


  • Da kann ich irgentwie nicht so richtig zustimmen. Da mein audi S4 v8 avant bj 5.94 bereits xenon ab werk hatte aber weder eine SWR noch alwr ...also kann an dem was du oben geschrieben hast was nciht stimmen.!

    Einmal editiert, zuletzt von black_bora ()

  • Zitat

    Original von black_bora


    Da kann ich irgentwie nicht so richtig zustimmen. Da mein audi S4 v8 avant bj 5.94 bereits xenon ab werk hatte aber weder eine SWR noch alwr ...also kann an dem was du oben geschrieben hast was nciht stimmen.!


    Der Paragraph wurde erst später eingeführt frag mich aber nicht wann.

  • genau darum geht es.
    das gutachtecn was ich mein trifft nur für fahrzeuge vor bj 2000 zu.


    sorry-hab ich vergessen. also stimmt das was black_bora sagt-oder?


    also das gutachten besagt genau das man fahrzeugen vor bj. 2000 autom. lwr und swra nicht vorschreiben kann.


    also stimmt dies?


    also hat das schaltgestänge des golf 4 1.6l mit 74 kw wo der schaltknauf draufkommt 22mm durchmesser???


    mist suche nämlich nen schicken schaltknauf-aber den ich in aussicht habe hat 15mm max.


    wisst ihr-gleich mal nebenbei-woher ich gute schaltknäufe für den 4 finde mit 22m gestänge durchmesser??


    danke


  • Du hast die Chance Xenon beim G4 genehmigt zu bekommen sofern du die SRA hast. Dein Auto sollte nur vor April/2000 gefertigt worden sein, denn ab dann greift der o.g. Paragraph.
    Details mit allen Auszügen findest du über die Suchfunktion, da gibts nen Thread der sich damit befasst und zig Paragraphen gepostet wurden.


    Ich glaube das du es beim G4 nicht ohne die SRA genehmigt bekommst ( eintragen würd ich Xenon sowieso nicht ) !


    / edit


    So hier der §50 Abs.10


    Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
    1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
    2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
    3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
    ausgerüstet sein.


    ---------------------------------------------------------------------------------------


    31. ÄndVStVR
    Im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 13, ausgegeben am 31.3. 2000


    In § 50 neuer Absatz 10 "Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht" wird nunmehr vorgeschrieben, dass Kfz mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ("Xenon-Licht") ausgestattet sind, mit einer automatischen Leuchtweitenregulierung ausgerüstet sein müssen. Dies gilt für erstmals in den Verkehr kommende Fz ab 1. Juli dieses Jahres und für bereits im Verkehr befindliche Fz, die nach dem 1. April dieses Jahres mit Gasent-ladungslampen ausgestattet werden (Gasentladungslampen strahlen ein hellweißes, fast ins bläuliche gehendes Licht aus und werden von Autofahrern häufig als blendend empfunden).

    Einmal editiert, zuletzt von Mogul ()

  • fahrzeuge ab 4/2000 brauchen diesen ganzen krempel bei xenon :(

  • der link hier oben klappt bei mir net.


    also brauchen fahrzeuge vor 2000 das ganze zeug nicht bei xenon-richtig?
    um den ganzen ein ende zu setzen

  • so wie ich das sehe ist dieser paragraph sowieso uninteressant weil da von BIXENON sprich für auf und abblendlicht die rede ist


    und ich glaube du meintest abblendlicht Xenon und aufblendlicht original


    ist doch richtig ODER?????? sonst vergiss es


    gruß Flamemaker und airrider

  • Häh, da wird nur von Gasentladungslampen gesprochen. Egal wieviele Du nachrüstest. Als Scheinwerfer glit die Einheit. Bei uns also Blinker, Standlicht, Fern- und Abblendlicht.
    Die alten BMW mit den zwei extra Lampen, müssten in dem Fall nur der AbblendSW mit der SRA betrieben werden.
    Würde aber blöd aussehen.
    Der § ist schon sehr eindeutig

  • mh ich hab nen golf 4! erstzulasseung 05.07.00.


    das ist dann ne woche zu spät zugelassen worden oder wie seh ich das ?

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