Hab mir im August 2004 einen BOSS DVD 2500 Player von der Firma Meyerhoff gekauft (so einen wie diesen hier und ja, ist der gleiche Händler: https://www.ebay.de/itm/4532490263&rd=1 (Affiliate-Link)) und gestern dort angerufen, da ich einen Reklamationsfall habe und das Gerät gerne auf Garantie einschicken würde.
Dort wurde mir dann aber sofort klar gemacht, das meine Garantie gegenüber dem Händler (also der Firma Meyerhoff) nur 6 Monate betragen würde.
Hab mir daraufhin mal deren AGBs angeschaut und folgende Passage dazu gefunden:
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VII. Gewährleistung
VII.IX. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate nach Datum der
Lieferbereitschaft für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch die Firma
Meyerhoff EDV. In den ersten 6 Monaten wird das Gewährleistungsanliegen des
Kunden im Falle berechtigter Ansprüche anstandslos abgewickelt. Mit Beginn
des 7. Monats bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist gilt die Umkehr der
Beweislast, der Besteller muss der Firma Meyerhoff EDV beweisen, dass durch
Verschulden von der Firma Meyerhoff EDV der Liefergegenstand defekt ist. Bei
leichter Fahrlässigkeit durch die Firma Meyerhoff EDV wird die Gewährleistungsfrist
nach Satz 1 auf 6 Monate festgeschrieben, zum Beispiel für Batterien. Generell
ausgenommen von jeglicher Gewährleistung, auch für Teilzeiträume, sind Teile,
deren Mängel auf eine natürliche Abnutzung (Verschleißteile), eine unsachgemäße
Behandlung, Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung vorlag (deutsche Bedienungsan-
leitung auf Wunsch gratis lieferbar), zwecksfremder Einsatz oder eine fahrlässige
Beschädigung zurück zuführen sind. Gleiches gilt bei unberechtigtem Eingriffen/
Installationen/Einbauten durch den Kunden oder Dritte, die nicht von uns autorisiert
wurden. Wir sprechen hier insbesondere die Produkte an, die ein besonderes
Fachwissen voraussetzen um eine fachgerechte Installation zu gewährleisten z.B.
der Einbau eines Autoradios oder DVD Player in einem PKW. Im Garantiefall
benötigen wir daher zwingend eine ordentliche Rechnung über den Einbau durch
einen entsprechend von uns autorisierten Fachbetrieb
VII.X. Für den Fall, dass eine offensichtliche unbegründete Reklamation vorliegt,
weil z.B. die Fehlerbeschreibung nicht zutreffend ist, oder eine fachgerechte
Installation offensichtlich nicht durchgeführt wurde, oder sonstige wesentlichen
Bestandteile zur Abwicklung einer Reklamation fehlen, erheben wir in derartigen
Fällen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der angefallenen Arbeitszeit
(id.R 20 Euro, 20 Minuten Arbeitszeit)
Das heißt, sollte ich das Gerät schon mehr als 6 Monate haben, muß ich damit die Firma Meyerhoff mein Gerät zur Reklamation einschickt, eine Berabeitungsgebühr von 20 Euro, sowie eine Portogebühr von weiteren 20 Euro entrichten.
Ist das Rechtmäßig, sowas habe ich nämlich noch nie gehört und finde ich auch unverschämt, da ich ja 2 Jahre Garantie auf den Artikel habe.
OK, die Versandkosten von 7 Euro wäre ich bereit zu bezahlen (das ist ja auch normal), aber doch keine 40 Euro, wo es sich um einen Garantiefall handelt und das Gerät erst etwas über 6 Monate alt ist.
Oder sehe ich da was falsch?