Problem mit Händler bzw. Garantie bei Kfz. DVD Player, wie vorgehen?

  • Hab mir im August 2004 einen BOSS DVD 2500 Player von der Firma Meyerhoff gekauft (so einen wie diesen hier und ja, ist der gleiche Händler: https://www.ebay.de/itm/4532490263&rd=1 (Affiliate-Link)) und gestern dort angerufen, da ich einen Reklamationsfall habe und das Gerät gerne auf Garantie einschicken würde.


    Dort wurde mir dann aber sofort klar gemacht, das meine Garantie gegenüber dem Händler (also der Firma Meyerhoff) nur 6 Monate betragen würde.


    Hab mir daraufhin mal deren AGBs angeschaut und folgende Passage dazu gefunden:



    Das heißt, sollte ich das Gerät schon mehr als 6 Monate haben, muß ich damit die Firma Meyerhoff mein Gerät zur Reklamation einschickt, eine Berabeitungsgebühr von 20 Euro, sowie eine Portogebühr von weiteren 20 Euro entrichten.


    Ist das Rechtmäßig, sowas habe ich nämlich noch nie gehört und finde ich auch unverschämt, da ich ja 2 Jahre Garantie auf den Artikel habe.


    OK, die Versandkosten von 7 Euro wäre ich bereit zu bezahlen (das ist ja auch normal), aber doch keine 40 Euro, wo es sich um einen Garantiefall handelt und das Gerät erst etwas über 6 Monate alt ist.


    Oder sehe ich da was falsch? ?(

    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)

    Einmal editiert, zuletzt von AlexFFM ()

  • Garantie ist ungleich Gewährleistung - das mal vorab. Das eine ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers/ Herstellers/ ..., das andere eine gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers .


    Für die Gewährleistung gilt tatsächlich: Grundsätzlich trägst Du nach Ablauf von 6 Monaten ab Kauf die Beweislast dafür, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. Wenn Dein Verkäufer diesen Nachweis verlangt und Du es nicht beweisen kannst, hast Du keinen Anspruch.


    Im Rahmen einer über die Gewährleistung hinausgehenden Garantie kann der Verkäufer/ Hersteller die Bedingungen selbst festlegen; es hörte sich aber so an, als sei eine Garantie gar nicht vereinbart ?(?

  • Wie, ich muss beweisen das der Mangel schon bei der Auslieferung bzw. Übergabe vorlag? ?(


    Das lag er doch garnicht, das Gerät ist doch jetzt erst nach 7 Monaten kaputt gegangen bzw. liest keine CDs, DVDs etc. mehr ein.


    Bei meinem Yamakawa Player ( MP-8 ) gab es auch keine Probleme, hab das Gerät zu Yamakawa geschickt und nach einer Wochen repariert zurückbekommen, das wars.


    Da hab ich auch nur 7 Euro Porto bezahlen müssen und keinen Cent mehr.


    Und hier soll ich auf einmal 40 Euro bezahlen müssen und das soll RECHTENS sein? ?(


    Zitat

    Original von Nuffolino
    Im Rahmen einer über die Gewährleistung hinausgehenden Garantie kann der Verkäufer/ Hersteller die Bedingungen selbst festlegen...


    Das ist nicht wahr, oder? :( Wieso habe ich dann sonst noch nie ein Problem mit irgendeinem Produkt gehabt, auch wenn ich einen Defekt erst nach fast 2 Jahren mitgeteilt habe bzw. aufgetreten ist? :(

    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von AlexFFM ()

  • du musst nur beweisen, dass das problem auf einen materialmangel zurückgeht, der bereits vor dem kauf bzw. beim kauf vorgelegen hat... klar ist dir der player erst nach 7 monaten kaputt gegangen, sonst hätteste ihn ja schon am anfang eingeschickt... aber wenn der händler es verlangt, dann kann er von dir den nachweis fordern, dass es auf einen mangel zurückgeht, der beim kauf schon da war...


    bin da jetzt auch nich so der spezialist, aber ich denke, solange du das ding ordnungsgemäß verbaut und betrieben hast und nicht aufgeschraubt, sollte der nachweis kein prob sein. ist ja bei eigentlich allen elektroteilen so, dass da ne versiegelung ("garantiesiegel") drauf ist, welches intakt sein muss, sonst nix garantie bzw. gewährleistung...


    portogebühren kannste wahrscheinlich nich viel machen, weiß ich aber nicht...


    bearbeitungsgebühr musste lt. agb nur dann zahlen, wenn eine "offensichtliche unbegründete Reklamation vorliegt", welche in deinem fall wohl nicht eingetroffen ist, es sei denn, du hattest das ding aufgeschraubt, hast dran rum gefeilt oder es mit dem falschen strom versorgt...

  • -> sachmängelhaftung


    den nachweis kannst du nicht erbringen, bzw. er würde den wert des gegenstandes überschreiten. genau dass ist auch der grund warum kein händler zicken macht in den ersten 6 monaten ;) da müßte er ja beweisen dass das gerät bei übergabe einwandfrei war.

  • Also hab ich die Pille zu schlucken und 40 Euro zu bezahlen, habe ich euch jetzt richtig verstanden? ;(

    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)

  • Zitat

    Original von AlexFFM


    Das ist nicht wahr, oder? :(


    Leider doch.


    Zitat

    Original von AlexFFM
    Wieso habe ich dann sonst noch nie ein Problem mit irgendeinem Produkt gehabt, auch wenn ich einen Defekt erst nach fast 2 Jahren mitgeteilt habe bzw. aufgetreten ist?


    Weil Deine bisherigen Verkäufer entweder unwissend oder kulant waren oder weil es Garantien seitens der Hersteller gab, so dass für den Verkäufer im Ergebnis kein Schaden entstand.


    Lag Deinem Gerät keine Garantieurkunde des Herstellers bei?

  • Zitat

    Original von Nuffolino
    Lag Deinem Gerät keine Garantieurkunde des Herstellers bei?


    Da muß ich mal nachsehen :)

    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)

  • gesetzl. Garantie liegt doch bein 12 mon. bzw neu geändert bei 24 mon. ?(


    Bei arglistig verschwiegenen Mängeln 15 j.?!


    Bin schon bissl aus der Schule raus, aber irgendwie so erinnere ich mich.


    Einzig die Nacherfüllung ist dem Händler frei (reparatur oder tausch)


    gesetzl. bestimmungen können auch keine AGB's ändern.


    Die Gebühr ist nichtig/nicht zulässig zudem noch völlig überhöht. Die Versandkosten musst Du tragen indem Du dat Dingens frei haus schickst. (was keine 20 okken kostet)


    Das der Mangel nicht durch Dich entstanden ist, kannst Du beweisen indem das Siegel (irgendwo am gerät angeklebt wo zwei bauteile zusammenkommen) unbeschädigt ist und auch das Gerät selbst keine äußerlichen schäden/gewalteinwirkungen zeigt.


    Senci

    Einmal editiert, zuletzt von Sencillo ()

  • Ich übernehme ja gerne freiwillig die Portokosten, dann aber 7 und nicht 20 Euro.


    Und desweiteren verstehe ich immer noch nicht, wieso ich 20 Euro Bearbeitungsgebühr zu bezahlen habe, auch wenn es sich rausstellen sollte, das es sich um einen Garantiefall handelt :(

    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)

  • Zitat

    Original von Sencillo
    gesetzl. Garantie liegt doch bein 12 mon. bzw neu geändert bei 24 mon. ?(


    Gewährleistung, 24 Monate ab Kauf, aber eben mit der Einschränkung des § 476 BGB, um die es hier geht.


    Zitat

    Original von Sencillo
    Bei arglistig verschwiegenen Mängeln 15 j.?!


    Steht nicht zur Diskussion, glaub ich ;).


    Zitat

    Original von Sencillo
    Einzig die Nacherfüllung ist dem Händler frei (reparatur oder tausch)


    Falsch. Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen, § 439 I BGB.


    Zitat

    Original von Sencillo
    gesetzl. bestimmungen können auch keine AGB's ändern.


    AGB's können gesetzliche Bestimmungen ändern, wenn letztere "dispositiv" sind, d.h. abdingbar durch die Parteien. Umgekehrt können gesetzliche Regelungen dazu führen, dass AGB unwirksam sind, vgl. §§ 305 ff.


    Zitat

    Original von Sencillo
    Die Gebühr ist nichtig/nicht zulässig zudem noch völlig überhöht. Die Versandkosten musst Du tragen indem Du dat Dingens frei haus schickst. (was keine 20 okken kostet)


    Im Falle eines Gewährleistungsfalls hat der Verkäufer die Versandkosten zu tragen, § 439 II. Anderenfalls können Käufer und Verkäufer vereinbaren, was sie wollen.


    Zitat

    Original von Sencillo
    Das der Mangel nicht durch Dich entstanden ist, kannst Du beweisen indem das Siegel (irgendwo am gerät angeklebt wo zwei bauteile zusammenkommen) unbeschädigt ist und auch das Gerät selbst keine äußerlichen schäden/gewalteinwirkungen zeigt.


    Damit beweist Du nur, dass das Gerät nicht geöffnet und nicht herumgeworfen wurde. Aber es könnte z.B. falsch angeschlossen worden sein...

  • Zitat

    Original von AlexFFM
    Und desweiteren verstehe ich immer noch nicht, wieso ich 20 Euro Bearbeitungsgebühr zu bezahlen habe, auch wenn es sich rausstellen sollte, das es sich um einen Garantiefall handelt :(


    Im Gewährleistungsfall zahlst Du die nicht. Punkt.


    Im Garantiefall kann so etwas vereinbart werden.

  • Wie gesagt bin aus der Schule schon länger raus.


    Erinnere mich da auch an etwas wie Gewährleistung und Garantie :D


    Also. Dem Händler müssen drei Möglichkeiten zur Nachbesserung seiner Wahl gegeben werden. Erst danach kann selbst bestimmt werden! Daran erinnere ich mich noch gut.


    Das mit den Versandkosten ist mir grad egal wer das tragen muss. Fakt ist, das der Händler keine Pauschale "VERLANGEN" kann, wenn der Käufer sagt er schickt es auf eigener Rechnung.


    Bei 100 okken würde ich kein großes aufhebens mache, ausser man ist rechtsschutzversichert.


    Zitat


    Original von Sencillo
    Das der Mangel nicht durch Dich entstanden ist, kannst Du beweisen indem das Siegel (irgendwo am gerät angeklebt wo zwei bauteile zusammenkommen) unbeschädigt ist und auch das Gerät selbst keine äußerlichen schäden/gewalteinwirkungen zeigt.


    Damit beweist Du nur, dass das Gerät nicht geöffnet und nicht herumgeworfen wurde. Aber es könnte z.B. falsch angeschlossen worden sein...


    Nun, äußerliche keine Einwirkungen ist beweis das man nichts kaputt gemacht hat. bei falschem anschluss wäre der fehler sofort da gewesen bzw. gerät hätte nicht funktionieren dürfen. Somit liegt der VK wieder in der beweislast


    Zitat

    AGB's können gesetzliche Bestimmungen ändern, wenn letztere "dispositiv" sind, d.h. abdingbar durch die Parteien. Umgekehrt können gesetzliche Regelungen dazu führen, dass AGB unwirksam sind, vgl. §§ 305 ff.


    Also. Wenn die AGB's den KD. besser stellen ist das legal. Wenn sie ihn schlechter stellen nicht. war von mir unglücklich ausgedrückt.


    Zitat


    Bei arglistig verschwiegenen Mängeln 15 j.?!


    Ich denke nicht das man hier vom arglistigen Verschweigen ausgehen kann. Also lassen wir das mal ganz außen vor.


    Also wenn wir schon drüber diskutieren, sollten wir auch ALLE möglichkeiten in betracht ziehen ;)



    Senci

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