Hallo Jungxx!
Ich bin vor ner halben Stunde von den Männchen in grün abgehalten worden, allg. Verkehrskontrolle..
Ich habe eine LED Kennzeichenbeleuchtung in weiß hinten drann, dieses wurde samt Mängelschein begutachtet.
Nun, wie es so ist, soll ich in den nächsten 7 Tagen zur Polizeidienststelle und nen Nachweis erbringen, das die Teile in der Stvo betrieben werden können.... jaa ichw eis da gibbet nicht viel, darum folgende Frage(n):
1. Ich habe gehört, das es eine bestimmte Satzung gibt, in der die Farbe des Leuchtmittels (Gelb/Weiß) bis zu einem bestimmten Grad zugelassen ist, gibt es irgendetwas in dieser Art?
2. Hat einer von euch die Erfahrung gemacht, wenn man die Teile kurz abbaut, vorzeigt und später wieder drann pappt?
3.Werden solche "Vergehen" auf der Dienststelle Dokumentiert? Was blüht mir sollten die mich diesbezüglich wieder nerven(!) ?
Fragen über Fragen, danke euch schonmal im voraus.
Bitte keine Posts wie: KEINE ABE, NIX AUF STRAßE ..danke
ps: Sollte dieser Beitrag gegen die Regeln im Board verstoßen, bitte ich um Entschuldigung und um die sofortige Löschung, hatte mir auf die Schnelle die Boardregeln nicht durchgelesen...sry
Gute Nacht.
illa