Betriebserlaubnis erloschen...

  • Sorry Leute, aber was redet ihr hier für ein "Schwachsinn" ? (ich hoffe ihr wißt wie ich das meine)


    Wenn ihr euren Heckwischer abbaut, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Da das abbauen des Heckwischers (oder auch andere Teile) eine technische Veränderung ist (zwar in umgekehrter Reihenfolge, da sonst ja etwas ein/angebaut wird), muß der entfernte Heckwischer in die Papiere eingetragen werden. Da der Golf mit Heckwischer zugelassen wurde, ist er somit auch nur mit Heckwischer zugelassen. ;)


    Ich habe meinen Heckwischer auch abgemacht und hatte NOCH NIE Probleme deswegen, wenn mich die Rennleitung angehalten hat, aber wenn mal so ein Paragraphen-Reiter dabei sein sollte, seit ihr angeschissen.


    Wenn man das Abbauen von Teilen nicht eintragen lassen braucht, braucht man ja seine gecleanten Türgriffe auch nicht eintragen lassen oder ? Selbst das Abbauen von Teilen ist eine technische Veränderung und muß somit eingetragen werden.


    Wer mir nicht glaubt, soll mal beim TÜV nachfragen. ;) :)

    2 Mal editiert, zuletzt von Jimmy ()

  • Man braucht den Heckwischer nicht austragen!!!
    Ich war deswegen beim TÜV und hatte nachgefragt der Prüfer meinte brauchst du nicht ist an der Aerodynamik nichts verändert worden!

  • Zitat

    Original von Jimmy
    Wer mir nicht glaubt, soll mal beim TÜV nachfragen. ;) :)


    Hab ich schon gemacht!


    Bei uns hier in der Gegend gibts da keine solchen Problemchen!

    white rabbit 1999 - 2009

  • Ich hatte letztens beim TÜV auch keine Probleme...ich fragte ihn ja, ob ihm am Heck irgendwas nicht passt(hab auf meine US-Leuchten angespielt, die ihm gar nicht aufgefallen sind)...er schaute es sich an, fragte dann, ob ich den fehlenden Heckwischer meinte. Er sagte aber, daß ja keine scharfen Kanten abstehen und somit sehe er da nichts verbotenes! =)



  • Auch nicht übel nehmen bitte:


    Wenn Du schon die Aussagen anderer als "Schwachsinn" bezeichnest, solltest Du Deine eigenen belegen können. Kannst Du das? Mein Argument gegen Dich ist § 40 II StVZO:


    "Windschutzscheiben müssen mit selbsttätig wirkenden Scheibenwischern versehen sein. Der Wirkungsbereich der Scheibenwischer ist so zu bemessen, dass ein ausreichendes Blickfeld für den Führer des Fahrzeugs geschaffen wird."


    Im Umkehrschluss heißt das wohl: Keine andere Scheibe muss mit Scheibenwischern ausgerüstet sein. Für mich heitß das auch, dass ich alle vorhandenen Scheibenwischer außer denen an der Windschutzscheibe entfernen darf.


    Sicherheitshalber schreibe ich heute aber auch mal dem TÜV Süddeutschland, mal sehen, was die antworten.

  • Mal was anderes.... Wenn man die Türschlösser wegmacht, also nicht die Griffe sondern nur das Schloss, muss man dann auch irgendwas eintragen, austragen oder sonstwas :O ?(

  • Habe ich gerade bei pagenstecher gefunden. Wurde wohl von 'nem Dekra Mitarbeiter verfasst, wenn ich das richtig gesehen habe:




    Zitat Anfang
    "Der Heckscheibenwischer bei Fahrzeugen mit steil stehender Heckscheibe, bei denen der Fahrtwind nicht ausreicht, sie halbwegs sauber und trocken zu halten, ist Teil der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und kann nicht einfach so abmontiert werden. Das sehe ich jetzt zwar nicht als besonders schlimm an, muss aber korrekterweise begutachtet werden und in den Fahrzeugpapieren stehen."
    Zitat Ende




    Gruß.... Marc


  • Das ist seine Ansicht, ein anderer sieht das vielleicht wieder ganz anders...

  • Und wo hat der das her? Paragraphen?
    Denn ansonsten sehe ich das wie Nuffolino auch zitiert hat. Und im Falle einer Kontrolle wird das wier mit Allem sein...hängt von der Laune des Polizisten/Prüfers ab...


    ***
    zu langsam

    Einmal editiert, zuletzt von hennawob ()

  • Also ich war letzte Woche beim TÜV (ohne Wischer) und da wurde außer der Tiefe nichts beanstandet !


    Kann mir nicht vorstellen das es da Probleme gibt !

  • Das Thema kann man so und so interpretieren! Wie schon gesagt, der eine Prüfer/Pozilist sieht es so, der andere so. Ich hatte noch nie Probleme mit meinem fehlenden Wischer - da müsste der Verein Grün/Weiß ja auch alle anhalten die ihre Heckscheibe 3 Monate nicht geputzt haben und dadurch nichts mehr sehen - meiner Meinung nach viel schlimmer als blitzblank saubere Gölfe die nur wenns regnet mal weniger nach hinten sehen (aber immer noch saubere Rückspiegel da sind)! ;)

  • ..und das ist auch gut so, wenn ich sehe, wohin dieser ganze bürokratie sche*ss selbst hier im forum hinführt ;(


    Gruß
    Ronny

  • also ich war vorhin beim TÜV. Und der hat gesagt solang man zwei gesunde Außenspiegel hat ist das schnurz ob da ein Wischer hinten dran ist oder nicht.

  • Als ich letztens beim TÜV war hab ich den einfach gefragt. Der TÜV Beamte meinte nur das es egal ist ob der Wischer ab ist. Kein Problem. Und ausgetragen werden muss er auch net!

    Gruß
    Feldi


    beim nächsten tuning treffen of life einfach den stick presenten. mal gucken wer schneller ready to splash ist

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