Hi Leute,
ich habe heute ein schreiben bekommen vom lieben Polizeipräsidenten.
Ihnen wird vorgeworfen, am 31.03.2005, um 12,02 Uhr in 13405 Berlin, Kapweg o. Nr/Höhe Ausfahrt Baumarkt Praktika, als Führer des PKW VW, blau, LDS-----, folgende Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG begangen zu haben:
Sie fuhren beim Wenden vorbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295 oder 296). § 41 Abs. 3, § 49 StVO; 24 StVG, 155.3 BKat
Wegen dieser Ordnungswidrigkeit werden Sie hiermit verwarnt, es wird ein Verwarungsgeld in Höhe von 30 € erhoben (§§ 56,57 OWiG).
-> sind die bekloppt, die brauchen wieder blos Geld die Affen angry.gif
Ich hab schon kein Geld und dann auch noch sowas. Vorallem 30 €, 10€ hätte ich ja noch eingesehen aber 30€ ?? Dafür kann man ja 20 km/h zu schnell fahren.