Frage zu einer Auflage für Felgen betreffend Reifenbreite

  • Wollte mir jetzt neue Alufelgen besorgen, Shaper Champ in 8x16 rundum. Ich besitze bereits Reifen in 205/55, welche ich im letzten Jahr gekauft und weniger als nen viertel Jahr gefahren habe. Diese wollte ich eigentlich auf den o.g. Felgen weiternutzen. Das Problem ist nun evtl. eine Auflage im Gutachten.


    kW-Bereich:50-150 Reifen:205/55R16 Reifenbezogene Auflagen und
    Hinweise: K06 K07 K08 R70


    Hier die entsprechende Auflage (oder Hinweis?):
    R70 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
    Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
    Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.


    Heißt das, dass ich für die Reifen vom Hersteller generell ne Bestätigung brauche? Oder behandelt diese Auflage einen speziellen Fall? Es steht halt zum einen "können" und nicht "dürfen nur", sowie "gleicher Größe" und nicht "dieser Größe".


    Die Frage ist nun, ob ich mir unbedingt eine Freigabe bzw. Bestätigung holen muss?
    Ich meine, die Traglast dürfte ja gegeben sein, da die Reifen je bis 580 Kg ausgelegt sind und die maximale Achslast meines Golfs vorne 845 Kg und hinten 895 Kg beträgt, was vorne einen ungenutzten, überbleibenden Bereich von 315 Kg und hinten 265 Kg ergibt, der laut Fahrzeugschein sowieso nie erreicht wird.

  • Bedeutet eine Bescheinigung des Herstellers das die Reifen auf einer 8Zoll Felge fahren darfst.
    Die wirst schon brauchen zum Eintragen.

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