FAST Unfall! Wer hätte Schuld?

  • Last mal folgendes Szenario auf euch wirken! Mir wäre gerade FAST ein Unfall passiert! Habs scho krachen gehört:


    [Blockierte Grafik: http://img187.echo.cx/img187/6194/fastunfall6na.jpg]


    Folgendes! In einer Ortschaft (wo man nur gerade durchfahren muss) Traktor vor mir! Ich überhol ihn! Seh dass plötzlich ein Auto aus einer Seitenstraße rauswill (ich war auf der Bundesstraße - Vorfahrtsstraße!)


    Genau in dem Moment wo ich überhol wollte des Auto raus (hat mich nicht gesehen)!


    Hab mich quasi zw. rausfahrendem Auto und Traktor durchgeschlängelt!


    An den orangenen stellen hätte es fast gekracht! Sollen außerdem noch die Blinker darstellen!


    So! Wer HÄTTE schuld? Ich oder das rausfahrende Auto! Ich bin etwa 50 gefahren, der Traktor etwa 25 - 30 und das andere Auto ist gerade angefahren! Zum glück sehr langsam!

    3 Mal editiert, zuletzt von MartinR ()

  • aus meiner Sicht er da er dir die Vorfahrt genommen hätte.

  • ich würde mal sagen du ...weil du überholt hast du dabei eine ganz besondere sorgfaltspflicht hast .....und du dich auf seiner fahrbahn befunden hast

  • der andere hätte Schuld, weil er aus einer Seitenstraße auf eine andere Straße einfährt
    er hätte sich hier absichern müssen, dass er den Verkehr mit Vorfahrtsrecht nicht behindert - hat er aber in diesem Fall


    jedenfalls war es so bei einem guten Bekannten, der auf diese Weise auch jemandem die Vorfahrt genommen hatte

    white rabbit 1999 - 2009

  • hmm...also des mit Vorfahrtsstraße stimmt schon, wobei des mit dem Überholen auch richtig ist! Allerdings kann ich nicht damit rechnen dass er rauszieht, weil er mich egtl. sehen müsste! Ich hab mich beim Überholen auf die Blinker des Traktors konzentriert - Net dass die plötzlich losgehen!

  • Schätze auch, daß du nicht ohne Teilschuld da rausgekommen wärst. Als Überholender ist man halt auf der Gegenfahrbahn und muß noch mehr aufpassen als normal.
    Auserdem ist es doch inzwischen echt schon so, daß man fast immer eine Teilschuld bekommt, da man ja schon alleine durch die Teilnahme am Straßenverkehr mit allem und jedem rechnen muß ;).

  • Gab da mal n Artikel in der ADAC-Zeitung. Du wärst solange Schuld wie du ausscherst, da du absichern musst dass dir nix entgegen kommt. Sobald du neben dem Traktor bist und überholst hat der Einbiegende die Pflicht sich zu vergewissern dass nix kommt. War aber in dem Artikel außerorts. Weiß nicht wie wichtig das ist.

  • also die komplette bzw. einen Großteil der Schuld hätte aufjedenfall der andere gehabt ;)


    aber ich glaub ohne teilschuld wärste da nicht rausgekommen, kann man schlecht sagen ?(

  • hmm...ok! Dann weis ich jetzt bescheid! Habs echt schon krachen gehört! Krasse Situation - vor allem keine Chance irgendwie auszuweichen!

  • Ich hatte gestern genau mit so einem Fall zu tun.
    Der Typ, der mir gegenübersaß, war der, der in Deinem Fall in die Straße einbiegen wollte. Eine Frau hatte eine ganze Reihe Autos überholt gehabt (so wie Du auf der Zeichnung), nur fuhr die lt. polizeilichem Gutachten 120 und er kam mit ca. 20 in die Straße rein. Die sind frontal ineinander gekracht, sie hat 100% Schuld bekommen und der Kerl hatte mehrere offene Brüche, Quetschungen, Stauchungen und die Lunge perforiert. Das ganze ist jetzt schon 2 Jahre her und der arme Kerl läuft immer noch an Krücken. Um ein Haar hätte er auch noch ein Bein verloren...


    Und weißt Du auch warum die Frau Schuld hatte? Weil im Kreuzungs-/ Einmündungsbereich überholen verboten ist.


    Sei also froh, daß nix passiert ist!

  • Zitat

    Und weißt Du auch warum die Frau Schuld hatte? Weil im Kreuzungs-/ Einmündungsbereich überholen verboten ist.


    kann ich nicht ganz glauben ist das echt so ?

  • Zitat

    Original von derGolfhamster


    kann ich nicht ganz glauben ist das echt so ?



    Eine explizites Überholverbot vor "Kreuzungen oder Einmündungen" ist in der StVO nicht formuliert. Hier greifen die §§ 1 und 5 der StVO.


    Auszüge:


    Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird (§ 1 StVO).


    ... Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß währendd es ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Das Überholen ist unzulässig bei unklarer Verkehrslage ... (§ 5 StVO).


    Ein Überholen vor einer Kreuzung stellt somit meist ein Verstoß gegen einen oder beide §§ dar......


    Bernhard, Da gediebt:

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