Nach Unfall: Ca. Kosten / Anbau Alternativer Teile

  • Hi,


    mir hat heute jemand die Vorfahrt genommen und mir dabei die Stoßstange sowie einen Scheinwerfer vorne beschädigt (ob der Kotflügel bzw. die Motorhaube noch was mitbekommen hat kann ich so nicht genau sagen).


    Mit welchen Kosten muss man in etwa rechnen für die Stoßstange, linker Scheinwerfer (Valeo mit NSW) und die Scheinwerferreinigungsanlage links ist rausgebrochen (hab' den Deckel ein paar Meter weiter auf der Straße gefunden). Geht darum ob man das nun über die Versicherung laufen läßt oder ob der andere Fahrer die Rechnung direkt bezahlt...


    Wenn ich nun eh' eine neue Stoßstange bekomme, gibt es evtl. alternativen, die man verbauen kann (die auch preislich gleich bzw. ähnlich sind)...? Und je nach Preis eines Originalen Scheinwerfers, kann man da evtl. lieber "Nachrüstscheinwerfer" nehmen (Xenon-Look o.ä.)...?


    Gruß, Stefan

  • würd sagen nen guten 1000er dann müsste es passen ;)


    lass es günstig richten hol dir gebrauchte xenons bei ebay und dann passt das wieder 8)

  • Mmmh, da wird das dann wohl über die Versicherung gehen (mir soll's recht sein)...


    Werd' mal sehen was dann die andere Versicherung sagt, wg. Gutachten, ich glaube, wenn man den Schaden nicht reparieren läßt bekommt man ja den Gutachterwert abzüglich der Mwst., da läßt sich bestimmt was nettes finden...

  • Zitat

    Original von Stefan79
    Mmmh, da wird das dann wohl über die Versicherung gehen (mir soll's recht sein)...


    Werd' mal sehen was dann die andere Versicherung sagt, wg. Gutachten, ......


    Wiso die Vericherung ??


    D U Entscheidest über den Gutachter !!


    Dein Schaden liegt über 638 Euro, ergo hast du Anspruch auf Guachtenerstellung !!


    Stossfänger mit SRA und Scheinwerfer beschädigt?
    Da ist der Kotflügel mit beteiligt, wenn noch sogar noch mehr.


    Und, wie alt ist dein Auto? Bis 5 Jahre/120.000 KM Ansruch auf Werminderung !


    Ja, bei fiktiver Abrechnung wird die MWST nicht mit Ausgezahlt.
    Wenn du Aufwendungen für die Unfallreparatur nachweisen kanst (Rechnungen) so muss die MWST dieses Aufwandes ertattet werden.
    Wenn du dei Fahrzeug bei der gelegenheits "tunst" und da sauch belegen kanst, so mus die MWSt bis max Gutachtenauswurf erstttet werden.


    Und was ist mit deiner Aufwandsentschädigung ??


    Bernhard, freier Gutachter

  • Das ich den Gutachter selber aussuchen kann kenn' ich (leider) schon aus eigener Erfahrung... Sollte soviel heißen, das ich mittlerweile die generische Versicherung informiert habe und ich morgen einen Rückruf erhalte wie es mit Ersatzwagen aussieht und halt auch ob ich ein Gutachten in Auftrag geben soll. Wenn Du aber sagst, aber einer gewissen Schadenssumme (ich kenne es halt nur, unter 500€ braucht man kein Gutachten machen lassen) habe ich ein Anspruch auf ein Gutachten, dann werde ich es auf jeden Fall machen lassen..


    Hab' mal ein Bild beigefügt, wie das ganze aussieht, die Kratzer auf dem Scheinwerfer fangen erst auf dem Glas an, nicht schon am Kotflügel, aber da wird es wohl wirklich besser sein einen Gutachter einzuschalten...


    Wg. dem "tunen", also andere Scheinwerfer. Wenn ich also den Schaden selber repariere (also keine direkte Abwicklung Werkstatt / Versicherung) und ich "höherwertige / teurere" Teile verbaue bekomme ich die Mwst. ausgezahlt (wenn ich belegen kann das ich diese Teile verbaut habe)...?


    Weiß ja nun nicht in wie weit Du "Tipp's" geben kannst (denn was Du hier anderen Mitgliedern mal eben so an Info's gibst ist ja eigentlich Dein Lebensunterhalt), muss ich Ansprüche auf Wertminderung selber beantragen oder läuft das über's Gutachten (kann ja eigentlich nicht, da ist ja nur die Reparatur aufgeführt), kann ich diese Wertminderung also zusätzlich aufführen, und wie wird diese berechnet (Wagen ist EZ 08.2002 und hat 35.000 gelaufen)...?


    Auf jeden Fall schonmal Danke...!


    Gruß, Stefan


    [Blockierte Grafik: http://www.stefantietje.de/bilder/unfall.jpg]

    Einmal editiert, zuletzt von Stefan79 ()

  • Da scheint mehr im Busch zu sein, es scheint der Schlossträger mit betroffen zu sein.
    Müste das Fahrzeug jedoch dazu sehen.


    Wenn du ein Gutachten hast, und dein Fahrzeug mit Tuningteilen repariest, so benötigts du eine Reparaturbescheinigung (macht auch der Gutachter)


    Du kanst dann die MWST für die Bauteile die im Gutachten aufgeführt sind (z.B. Stossfänger) verlangen.


    Dir steht auch für die Repararturzeit eine Nutzungsentschädigung zu, daher muss in der Reparaturbescheinigng auch die Reparaturdauer aufgeführt werden.


    Die Wertminderung muss der Gutachter berechnen und im Gutachten auswerfen. Das ist eine ewtas kompliziete rechnerei und es müssen die Gerichtsspezifischen besonderheiten berücksichtigt werden (Ruhkopf-Sahm, Kassler Modell, Hamburger Modell und wqs es da noch alles gibt 8) )


    Auch must du beachten, dass du Anspruch auf eine Aufwandpauschale hast (nach der z.Zt. vorherschenden Rechtsprechnung 25 Euro).
    Die nächste Frage dei dr dir beantworten must, willst du Monatelang hinter einer Versicherung her laufen, oder willst du an dein Geld kommen??


    Z.Zt drehen alle Versicherungem am Rad und versuchen auf Teufel komm raus den Geschädigten über den Tisch zu zerren. Bitte fasen die dabei entstehende Reibungswärme nicht als Nestwärme auf :D



    Mit anderen Worten:
    Nimm einen Anwalt, die Versicherungen betteln darum...


    Bernhard


    PS:
    bei der Gutachterwahl las die Finger von der DEKRA oder CarExpert, besser ist das.......

    Einmal editiert, zuletzt von Zwilling ()

  • NS Edewecht - Hinter Oldenburg (von HH aus gesehen)...?


    Wg. Rechtsschutz, habe selber eine Verkehrsrechtsschutz, sollte man dieser den Unfall melden und die Abwicklung über diese laufen lassen...?

  • Neben Oldenburg (Bad Zwischenahn)
    Edewecht ist da, wo die Maica-Würstchen herkommen :D


    Deine RS ist da ganz hilfreichwegen der vorläufigen kostendeckung.
    Zahlen muss den Anwalt die VS des Verursachers.
    Gruss


    Bernhard

  • Hab' heute einen Anruf von der Versicherung bekommen mit Angabe einer Schadensnummer, diese soll ich der Werkstatt geben, und die sollen dann direkt mit der Versicherung klären.
    Werd' aber nochmal nachfragen wie das nun mit Nutzungsausfall etc. (was Du noch aufgeführt hattest) aussieht, und dann mit meiner Werkstatt mal reden ob die dann einen Gutachter bestellen (oder liegt Dein Einsatzbereich auch in Richtung HH)...

  • Zitat

    Original von Stefan79
    Hab' heute einen Anruf von der Versicherung bekommen mit Angabe einer Schadensnummer, diese soll ich der Werkstatt geben, und die sollen dann direkt mit der Versicherung klären.
    Werd' aber nochmal nachfragen wie das nun mit Nutzungsausfall etc. (was Du noch aufgeführt hattest) aussieht, und dann mit meiner Werkstatt mal reden ob die dann einen Gutachter bestellen (oder liegt Dein Einsatzbereich auch in Richtung HH)...


    So, so, die Werkstatt soll direkt abwickeln...


    Eine Werkstatt darf Nutzungsausfall und Wertminderung nicht beziffern, das verbotene Rechtsberatung...


    Also Gutachter 8)


    Stade liegt etwas ausserhalb meines Bereiches (sind 163 Km eine Strecke)
    Binn aber diese Woche eimal im Zevener Raum ;) (in Breddorf um genau zu sein) um da ne BIO-Gasanlage zu begutachne (sowat mach ich auch :] )


    Bernhard

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