Was ist das für eine TÜV Auflage? Was muss ich machen??

  • So hab ja die BS in 8x18" und morgen baue ich die WEitec 50mm Federn ein.


    In meinen Felgengutachten stehen für meine Reifengröße folgende Auflagen, sind etwas verwirrend ?(


    1), 33)


    1= Auflage entfällt für dieses Gutachten


    33 = An Achse 2 ist vom Kunstoffinnenkotflügel im BEreich ab Seitenschutzleiste bis etwa zur Radmitte , ein Streifen von ca 50mm Höhe (Gemessen von der Radhausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.





    ISt es dieses kleine Stück in der nähe der HEckstoßstange wo auch die 1 Schraube durchgeht???

  • Bist du dir sicher das da nicht irgendwo "gegebenenfalls" dabei steht?
    Ich würde dir erstmal raten einen Prüfer aufzusuchen eh du da irgendwo rumschnibbelst...den ich denke das wird überhaupt nicht notwendig sein bei der Felgendimension und 50mm Tieferlegung.


    Die Auflagen sind immer verwirrend...solltest mal sehen was in meinem Shaper Gutachten stand. 8o Aber nichts davon mußte überhaupt nur ansatzweise gemacht werden.

  • Jo das steht da drinne das das gemacht werden muss...

  • also egal was drin steht wenn nix schleift würde ich auch nix wechschneiden.
    das soll der tüvmann mal verlangen......!!!!!!!



    soller ne probefahrt machen und sich davon überzeugen das nix schleift und gut ist.



    meine meinung
    Gruss
    MisterGolf4

    Gruß Andy

  • jo und wenn er sagt das es so trotzdem nicht geht hab ich Geld in den Sand gesetzt oder wie ?(

  • ha
    da wird die kiste fit gemacht und dann langts nicht mehr für tüv?
    lieber schnibbelste vorher dein auto kaputt???
    versteh ich nicht
    fahr hin und laß den entscheiden


    bei meinem dreier golf war auch ein sportfahrwerk drin und rs kamen 15 zoll borbets drauf
    da stand auch drin das die kante hinten umzulegen ist.
    ab zum tüv, probefahrt, alles prima und eingetragen ohne bördeln oder so was.


    gruß scotti

  • Zitat

    Original von Scream999
    jo und wenn er sagt das es so trotzdem nicht geht hab ich Geld in den Sand gesetzt oder wie ?(


    Also für eine Beratung nimmt der Prüfer normalerweise kein Geld... sogar für nicht bestandene Abnahmen bezahlt man hier manchmal nix.Frag doch einfach mal deinen Prüfer des Vertrauens.


    Schneid auf jeden Fall nicht irgendwo eigenmächtig rum sondern lass den Prüfer entscheiden!


    Ich habe damals auch die Eintragung meiner Räder nicht bekommen wegen fehlender Tiefe und Radabdeckung...die Prüfung war kostenlos.Danach hab ich meinem G die entsprechende Tiefe spendiert und ohne Probleme die Eintragung bekommen obwohl im Gutachten auch stand es muß etwas weggeschnitten werden.Und ich fahr 9,5x17 ET 25 mit 245/40 hinten bei 45mm Tiefe.

  • Würde auch nix wegschneiden....! Außerdem sollte es auch so ohne Probleme passen oder ???


    Fahr zum TÜV und wenn der dann wirklich sagen sollte wegschneiden mußt es halt machen aber das glaube ich nicht !

  • apropro TÜV,fahre nun seit 6 wochen mit meinem GewindeFW rum und habs noch net eingetragen... morgen hau ich meine Chromfelgen drauf + Spurplatten und wollte erst am Do. zum Tüv.Was meint ihr,wenn mich die Bullen anhalten kann man denen sagen das ich am DO. Tüv termin hab? oder legen die das auto sofort still? weil ich muss die reifen draufmachen da ich zum tachotest 20 km fahren muss... wegen den 35 querscnittsreifen halt...

  • alter ich schieb hier panik das die mich nur mit meinen feder erwischen udn du fährst schon so lange mit nem gewinde rum????


    Kommt auf die Bullen an. Wenn du sagst du hast donnerstag nen termin dann hast du ja auch nen Zettel wo das draufsteht.


    Sinds blöde bullen wirste stillgelegt, wenn die laune haben kriegste ne Frist zum Vorzeigen!

  • Ja gut,hätte ja im fall der fälle ne ausrede parat das ich das teil vor 2 std. mit meinem kumpel eingebaut habe und jetz von der Werkstatt heimfahre :D


    Meine jetz wegen gewinde...

  • dann sagen die du musst aber nach der WErkstatt direkt zum TÜV, weil das auch im Gutachten steht das du nur direkt zum Prüfer darfst.


    Schwachsinn steht aber so geschrieben ?(

  • ja aber welcher TÜV hat denn sonntags geöffnet? :D wenn die sonntags anhalten...


    oder man sagt bin auf dem weg dorthin usw... :D


    egal will deinen thread net zuspamen.

  • Die Auflage zum Ausschneiden der Radschale hatte ich auch, der Prüfer meinte ich brauch nix ausschneiden solange nix schleift und geschliffen hat auch nix.


    Ich fahr derzeit auch mit einem nicht eingtragenen Fahrwerk rum, da noch Veränderungen anstehen und ich alles geimeinsam abnehmen lasse. Ich habe auf jedenfall alle Gutachten dabei und Achsvermessungsprotokoll, damit die Polizei zumindest den guten Willen sieht :D ich hoffe trotzdem das die mich nicht anhalten :baby:

  • Also ich bin bis letzten Mi. mit dem Gewinde gefahren und habe es da erst eintragen lassen (ist ja erst seit September oder so drin) zusammen mit Felgen und Spurverbreiterung :D !


    Hätte die Rennleitung mich genauer kontrolliert und nicht nur gesagt, sie waren zu schnell. Hätte ich mein Auto stehenlassen dürfen. Steht ja auch in den ABEs: mit dem Einbau erlischt Ihre Betriebserlaubnis !

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