Brock B1 10x17 auf'm Variant

  • Bin mal wieder ratlos...
    Die Suche habe ich benutzt, aber bin nach lesen von 50.000 Posts immer noch so schlau wie vorher.


    Also folgender Vorgang.
    Habe mir folgende Räder gekauft (Hau-ruck-ebay-Aktion):
    Brock B1


    VA 8,5 x 17 ET 35 mit 215/40 R17 82 W
    HA 10 x 17 ET 20 mit 245/35 R17 87


    Fahre ja einen Variant TDI.
    Zur Zeit noch original Fahrwerk. Kriege ich diese Kobination problemlos eingetragen? Habe vorhin mal ein Hinterrad raufgeschraubt, das Rad steht definitv raus. Wenn man von oben draufguckt, sieht man das Felgenhorn und bisschen Reifen, die Lauffläche nicht...
    Muss da was am Tacho gemacht werden bei der Kombination? Die Räder sind ja kleiner wie die Originalen...


    Ich hätte die Räder schon gerne auf meinem Golf, aber wie es scheint, kommen da jetzt noch jede Menge kosten auf mich zu !? Oder muss ich nur 'nen guten Prüfer erwischen???


    Ich bin echt ratlos, obwohl der ganze Keller voller Räder ist X(

  • Mach doch bitte ein paar aussagekräftige Bilder. =)

  • HI,


    wenn du nen gut gelaunten TÜV hast denk ich mal ja, da seit 2oder 3 Jahren es nicht mehr reicht wenn nur das Profil abgedeckt ist.. Muss in einem bestimmten Winkel der Reifen bzw die Felge mit abgedeckt sein... .


    Aber wie gesagt, mit nem TÜV in guter Laune wird es noch eingetragen...


    MfG Stefan

    MfG Stefan

  • 8)WIR WOLLEN BILDER SEHEN!!!! =)

    Gruß Martin,


  • Auch wenn es von der Breite her passt, dann wirst du nie die Vorderreifen eingetragen bekommen!!!


    Ein 82er Gewichtsindex auf nem TDi wird nicht passen.
    Du hast auf der Vorderachse eine hohe Achslast

  • Ich werde heute oder morgen die Räder mal drauf schrauben und Bilder machen. Und dann mal zum Tüv fahren. Die werden doch auch erstmal 'ne unverbindliche (kostenlose) Aussage machen können,ob möglich oder nicht...!?

  • @g4variant


    oh shit, da habe ich ja noch gar nicht drauf geachtet 8o


    Sorry für Doppelpost, falschen Button erwischt :(

    Einmal editiert, zuletzt von docsnydor ()

  • Zitat

    Original von docsnydor
    VA 8,5 x 17 ET 35 mit 215/40 R17 82 W
    HA 10 x 17 ET 20 mit 245/35 R17 87


    fahre die gleiche kombi, nur das in an der HA nen 235er montiert habe (und ich nen anderen Querschnitt habe). Eingetragen hab ich es noch nicht, und schleifen tuts dank Federwegsbegrenzern und gewinde bis anschlag nicht. Fahre zudem an der VA noch 15mm distanzen pro seite

    Gruß
    Kai

  • Mit original Fahrwerk/original Höhe bekommst du das definitiv nicht eingetragen wegen fehlender Radabdeckung!


    Mit entsprechender Tieferlegung ist das dann wiederum kein Problem!

  • Ich habe es heute endlich geschafft Bilder zu machen:


    Bild 1
    Bild 2
    Bild 3
    Bild 4
    Bild 5
    Bild 6Bild 7Bild 8Bild 9


    Was meint ihr? Kriegt man das eingetragen ohne ziehen?
    Tiefer muss er auf jeden Fall? Eigentlich wollte das bloss mit Federn machen. Allerdings haben die Dämpfer jetzt auch schon knapp 120 TKM runter. Da würde dann ein komplett-Fahrwerk in Frage kommen. Am besten ein Gewinde...



    P.S.: Wie ist das beim Gewindefahrwerk: Muss man jedesmal zum Sturz/Spureinstellen, wenn man die Höhe bzw. Härte verstellt?

  • So schauts bei mir aus:
    [Blockierte Grafik: http://www.arcor.de/palb/alben/18/3961518/400_3532613631346166.jpg]


    Ist zwar kein Variant, aber hinten mußten die Radläufe leicht geweitet werden (ohne neu lackieren), zudem wurden pro Seite 5 mm Distanzen und Federwegbegrenzer verbaut, ist ne 235er Bereifung.


    An der VA hatte ich früher auch ET35, sah aber in Kombi mit der HA bescheiden aus, so wurden die Radläufe gezogen und neu gelackt und die VA bekam 8,5x17 ET13 und je 12mm Distanzen.


    Gruß


    Michael

  • Bellum


    Gabs beim eintragen Probleme zwecks kleinerer Radumfang, Tachoangleich etc?


    Dennis


    Ja, wie gesagt, tiefer muss er noch. Auf dem Bild steht er nicht mehr auf'm Wagenheber ;)


    Golf V5


    Das heisst, wenn ich die 5 mm Spurplatten weglasse, müsste ich gerade so ohne ziehen hinkommen?

  • Hallo docsnydor,


    also wie bereits weiter Oben angesprochen, gibt es seit 2 Jahren eine neue Regelung. Es genügt nicht, wenn du von Oben auf den Radkasten schaust und die Lauffläche abgedeckt ist. Sondern es wird von der Radnabe eine Distanz x (ich weiß grad nicht mehr wie viel - kann aber morgen meinen Tüv-Mann fragen) senkrecht nach oben gemessen. Dann ziehst du auf dieser Höhe eine horizontale Linie und bis zu dieser Linie muß die Lauffläche des Reifens abgedeckt sein. Auf gut deutsch, zumindest der auf dem ersten Bild abgebildete Golf ist nach heutiger Gesetzeslage sicher nicht mehr legal. Andererseits muß ich zugeben, dass auch Freunde von mir sowas noch eingetragen bekommen haben - aber wohl eher aus Freundschaft zum Prüfer oder dessen Unkenntnis (Polizei wirds trotzdem beanstanden wenn Sie dich ärgern wollen).
    MfG
    Christian

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