Trotz Garantie keine Reparatur?!

  • Ahhhhhhhhh!


    Worum es geht:


    Mein Wagen hat dieses Misteriöse Klappern hinten Rechts in der nähe
    vom Gurthalter.
    Mein wagen war damals schon etliche male deswegen in der Werkstatt
    gewesen. Die haben Dämpferlager usw getauscht doch es hat alles nichts geholfen. Dann wurde es winter und es war nicht mehr zu Orten.


    Jetzt ist es wieder da. Ich habe noch immer Garantie. Allerdings habe ich jetzt andere Federn, Cleane Heckklappe, andere Spoiler usw usw.


    Die Werkstatt verweigert nun die Reparatur auf Garantie!!!!!


    Obwohl der gleiche Fehler auch vorher schon da war.



    Das geht doch nicht mit Rechten dingen zu oder?!


    Ich mein, Ok wenn der Fehler jetztz durch die veränderungen enstanden wäre, dann ja. Aber so?!



    Was meint ihr?!

    Einmal editiert, zuletzt von pimboli ()

  • Ja, aber die Garanite erlischt dann nur auf die Federn und die Teile die unmittelbar damit zu tun haben.


    Ausserdem war der Fehler schon vorher da!!!!!!


    Oder heisst das das ich jetzt auch keine Garantie auf alles andere im Wagen habe wie Getriebe usw?!


    Das wäre völliger Schwachsinn..... :rolleyes:

    Einmal editiert, zuletzt von pimboli ()

  • Am besten kontaktierst Du VW (0800-VOLKSWAGEN) und schilderst denen den Fall. Wenn das keine Besserung bringt, solltest Du Dir einen Anwalt nehmen und Deinen Gewährleistungsanspruch auf dem Wege durchsetzen.

    Einmal editiert, zuletzt von Nuffolino ()

  • Hi,


    IMO sieht es so aus, sobald du grössere Eingriffe machst (cleane Klappe, usw..) ist die komplette Garantie futsch! :(


    Ausserdem werden die Jungs bei VW das klappern auf das härtere FW durch die Federn zurückführen!


    Edit: Mit Anwalt wirst du auch net viel weiter kommen, das geht in diesem Falle nur über die Kulanz-Schiene!


    Gruss,
    Patrick

    2 Mal editiert, zuletzt von RowdyBurns ()

  • Zitat

    Original von RowdyBurns
    IMO sieht es so aus, sobald du grössere Eingriffe machst (cleane Klappe, usw..) ist die komplette Garantie futsch! :(


    Garantie hat VW im betreffenden Zeitraum eh nicht gegeben; das mag je nach Garantiebedingungen so sein, ist aber hier irrelevant. Garantie und gesetzliche Gewährleistung sind zwei Paar Stiefel...


    Wegen der Gewährleistung: Wenn der Mangel vorher schon da war und Du das beweisen kannst, sind die Veränderungen am Fahrzeug egal. Aber wie gesagt: Im Zweifel zum Anwalt. Der kennt sich mit Rechtsfragen besser aus als die meisten hier...

  • Das heisst auch wenn mein Getriebe nun mal Hops geht, habe ich keine Garantie oder Kulanz ansprüche mehr????????????????



    Was mich so nervt ist, das der Fehler vorher schon da war. Das wissen die bei dem Autohaus auch. Also ist es belegbar das es nicht durch die Federn gekommen ist!

  • Hi,


    naja, im Extremfalle wird sich VW halt rausreden, dass die Schäden zum beispiel vom harten FW herrührren... Im Prinzip kann man ja fast alle Schäden auf Tieferlegung usw. zurückführen, wenn man es darauf anlegt!


    Gruss,
    P.

  • Zitat

    Original von pimboli
    Das heisst auch wenn mein Getriebe nun mal Hops geht, habe ich keine Garantie oder Kulanz ansprüche mehr????????????????


    1. Garantie hast Du eh nicht.


    2. Kulanz ist ein freiwillige Leistung, einen Kulanzanspruch gibt's deshalb nicht.


    3. Nochmal: Bei Dir geht es um Gewährleistungsansprüche. Auch wenn der Unterschied dem Normalmenschen nicht klar ist...


    Ich kann Dir nur raten, Dich qualifiziert - und das heißt nicht in einem Autoforum, sondern von einem Juristen - beraten zu lassen. Du kriegst hier viele Meinungen und viel Gerede, aber wenig handfestes und oft auch falsches.

  • Zitat

    Original von RowdyBurns
    Hi,


    IMO sieht es so aus, sobald du grössere Eingriffe machst (cleane Klappe, usw..) ist die komplette Garantie futsch! :(


    Gruss,
    Patrick


    ich hatte damals das gleiche problem mit der gewährleistung, nur ist es so, wenn du fahrzeugveränderungen auch vom tüv eingetragen hast, erlischt dadurch nicht die gewährleistung, hab auch federn reingesetzt in der gewährleistungszeit und auffer bahn ist mir meine wasserpumpe gebrochen, jedoch war dies nicht darauf zurückzuführen und außerdem eingetragen...


    so kenn ich es nur...und wenn du schon vorhher deshalb dort warst und es nachweisen kannst,weil vw das sicherlich bestreitet, dann hast du gute chancen...


    rené

  • Zitat

    Original von pimboli
    Mein wagen war damals schon etliche male deswegen in der Werkstatt
    gewesen. Die haben Dämpferlager usw getauscht doch es hat alles nichts geholfen. Dann wurde es winter und es war nicht mehr zu Orten.


    Jetzt ist es wieder da.



    Du hast doch Belege dafür?
    Die würde ich meinem Freundlichen unter die Nase reiben und ihn
    freundlich darauf aufmerksam machen, das der Mangel nicht behoben wurde.


    Reagiert er nicht und nicht so, wie es deiner Meinung nach angebracht ist,
    wende dich direkt an VW.
    Schildere den Fall sachlich und erwähne natürlich den Vertragspartner.

    Einmal editiert, zuletzt von jot_ess ()

  • Zitat

    Original von RowdyBurns
    Hi,


    IMO sieht es so aus, sobald du grössere Eingriffe machst (cleane Klappe, usw..) ist die komplette Garantie futsch! :(


    Gruss,
    Patrick


    ist dann aber ein sch**** händler. bekomme bei meinem auch alles auf garantie, und meiner hat ja schon mehrere größere eingriffe hinter sich ;)


    die belege unbedingt mitnehmen, manchmal wirkt das wunder


    Golf V GTI Editon 30 / Passat 2.0 Edition One / Corsa D OPC



  • Warum habe ich eh keine Garantie?!


    Mein Wagen ist 18 Monate alt. Ich denke schon das da noch Garantie sein sollte. ;)


    Zu 3. : Ich weiß sehr wol den Unterschied von Garantie zur Gewährleitung einzustufen. aber darum geht es ja nun mal hier nicht.







    Werde mal meine Verkehrsrechtschutzversichreung kontaktieren.
    Mal sehen ob die sich den Fall annehmen wollen.

  • Ich hätte da vielleicht eine Idee, wie Du kostengünstig das klappern von hinten rechts wegbekommst (hatte ich nämlich auch): nimm doch mal die Hutablage raus :)


    Abgesehen davon: ich habe auch Federn einbauen lassen (während ich noch sog. Gebrauchtwagengarantie hatte), allerdings hat das der Freundliche gemacht, der mir den Wagen auch verkauft hat... Und ich hatte bei weiteren Reklamationen keine Probleme wegen Gebrauchtwagengartantie/Kulanz/Gewährleistung (ja, auch mir sind die Unterschiede bekannt).

  • hi bei meinem golf war es die rückbank die geklappert hat , habe auch erst gedacht wäre der gurthalter hinten rechts .... auf einstellarbeiten gibts übrigens nur 6 monate gewährleistung !

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