Kein TÜV für 20mm Distanzscheiben???

  • war jetz die letzte woche wieder beim tüv wegen meiner spurenverbreiterung. habe vorne und hinten 235/40 R17 reifen mit einer felge ET35 drauf.
    habe mir dann mal ein paar von fk 30mm auf der achse distanzscheiben (system B+) geholt. also 15mm pro seite. diese habe ich vorne verschraubt....steht bissi ausm radkasten raus, aber der tüv meinte er würde mir es abnehmen. hinten hatte ich noch keine scheiben verbaut.


    er würde es mir ABER nur abnehmen wenn:


    im ABE der distanzscheiben steht, dass ich die 15mm distanzscheibe vorne nur verbauen darf, wenn ich hinten mind. 20mm pro seite distanzscheiben drauf hab. müssen die distanzscheiben wirklich hinten immer breiter sein als die vorne, dass man das abgenommen bekommt?


    würde mir ja die Distanzscheiben mit den 20mm pro seite für hinten kaufen, ABER der Tüv hatte dann mal Spur insgesamt hinten gemessen und meinte, dass wenn ich die 20mm pro seite hinten verbau, komme ich über eine abweichung von 2%.
    was hat er da genau gemessen? Welche abweichung meint er und welche 2%? kann das wirklich sein, dass ich mit den felgen und den distanzscheiben über diese 2% komm?


    außerdem hatte ich durch die distanzscheiben(System B+) vorne schon mal meine radschrauben + felgenschloss abdrehen müssen....also bis jetz nur mal für die vorderen 2 räder wo die distanzscheiben verbaut sind. er meinte, dass ich das nicht so einfach machen könnte und dass ich mir da unbedingt neue radschrauben kaufen müsste, die gleich die richtige länge haben. stimmt das? kann ich die nicht einfach abdrehen? die richtige länge habe sie jetz auch!?


    also ich hoff ihr wisst was ich meine und vielleicht könnt ihr mir ja biss helfen...DANKE schon mal...

  • also ich kann dir nur zu den radschrauben sagen. das es egal ist wenn du sie abdrehst! ich hab meine auch abgedreht da sie zu lang waren! manche hier shcneiden sie halt mit der flex oder mit ner säge ab!

  • also ich habe meine auch abgedreht und danach die gedrehte seite mit rostschutz 4mal gestrichen also dort passiert nix mehr


    matthias

  • mit der abweichung um 2% ist die achsbreite gemeint (steht mit sicherheit auch so in deinem gutachten...)


    bsp.:
    deine HA ist 1,5m breit
    du montierst pro seite 15mm distanzen (=2x1%)
    also verbreiterst du die achse um 2%: maximum


    mehr als 2% darf die achse nicht verbreitert werden, weiß nicht wie breit ide HA beim golf iv ist, aber offensichtlich bist du mit je 20mm drüber ;)


    alles klar?



    ps. sorry für die kleinschreib attacke, hatte keine zeit ;)

  • es gibt doch aber ewig viele hier die hinten auch et 35 haben und 20mm distanzscheiben pro seite haben, oder nicht?

  • Zitat

    Original von Dr.Arigano
    es gibt doch aber ewig viele hier die hinten auch et 35 haben und 20mm distanzscheiben pro seite haben, oder nicht?


    Wie breit ist deine Felge hinten??

  • ...da ich beruflich auch viel mit H&R produkten arbeite bin ich an verschiedene radschraubenlängen gewohnt...diese zu besorgen ist doch kein problem...was es scheiben angeht...bei uns in mannheim habe ich bis jetzt einige gute erfahrungen gemacht...die tragen fast alle spurverbreiterungen ein sofern es nirgendso schleift bzw. das reifenprofil über radkasten zu sehen ist...es ist eigentlich egal ob die vorderachse breiter oder schmäler sei alsdie hinterachse...die vorderachse ist bei meisten fahrzeugen breiter als die hinterachse...


    versuchst es am besten mal in einer freien werkstatt die TÜV abnahmen machen...solche läden können ab und zu wunder bewirken...

  • 235/40 reifen auf 8*17 ET 35 Felgen!




    ich kann des gar net verstehen, warum die da so nen stress machen...es gibt doch ewig viele hier, die hinten 20mm distanzscheiben pro seite drauf haben. is ja auch nicht der extremfall oder?


    hab mir mein gutachten jetz nochmal angeschaut....


    da steht:


    Die Spurenverbreiterung beträgt an den geprüften PKW mehr als 2 % der serienmäßigen Spurweite, deshalb ist ein Gutachten über eine PRÜFUNG DER FAHRFESTIGKEIT ERFORDERLICH.


    was heißt das jetz genau? wo bekomm ich die Prüfung?


  • Mach keine Sachen, ich hab 7,5x17 und möchte mit auch demnächst 20mm Platten drauf machen...

  • wenn im gutachten deine reifengrösse net steht dann forderste bei FK ein festigkeits gutachten üder die platten an und mit dem kannst die dinger bei TÜV eintragen lassen solang wie gesagt nix schleift...

    Einmal editiert, zuletzt von passat3b ()

  • Zitat

    Original von Dr.Arigano
    235/40 reifen auf 8*17 ET 35 Felgen!


    ich kann des gar net verstehen, warum die da so nen stress machen...es gibt doch ewig viele hier, die hinten 20mm distanzscheiben pro seite drauf haben. is ja auch nicht der extremfall oder?


    Ich fahre die Gleiche Felgengröße wie du. (also auch 8x17" ET 35) Allerdings mit 215er Reifen und ich habe 25mm Distanzscheiben je Seite (HA) verbaut und auch eingetragen. ;)
    An der VA habe ich 15mm Distanzscheiben je Seite verbaut und eingetragen.
    Aber wie gesagt, fahre ich nur 215er Reifen.


    Bei 235er Reifen wirst du auf jedenfall deine Kotflügel ziehen müssen. =)

    Einmal editiert, zuletzt von Jimmy ()

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