Eintragungen in Schein übernehmen ?

  • hi,


    ich habe ja vor kurzem meine felgen, reifen, gewindefahrwerk und spurplatten vorne und hinten bei der DEKRA bzw in einer werkstatt bei einem DEKRA prüfer eintragen lassen.


    er hat mir die veränderungen auf zetteln ausgedruckt und mir gesagt, dass ich die sachen NICHT in den schein bzw brief übertragen lassen muss, aber ich kann es wenn ich will.


    allerdings steht auf dem einen ausdruck unten : " eine berichtigung der fz-papiere ist unverzüglich erforderlich"


    was ist jetzt richtig? die aussage des prüfers oder der o.g. satz?


    ich saß beim eintragen bzw eingeben in den pc genau neber dem prüfer und hab mehr oder weniger mit ihm zusammen die sachen eingetippt. da habe ich auch gesehen, dass er jedesmal vor dem eintragen eines teils ein feld in einem auswahlmenu angeklickt hatte, wo drauf stand, dass die änderung nicht eingetragen werden muss, aber kann.



    weiss das einer genau?!?


    die eintragungen waren alle lt § 19 (3), und die nachweise sind gem. § 19 (4), Satz 1 StVZO

  • Hi,


    wenn wirklich alles nur § 19 Abnahmen waren, musst du die Sachen erst "bei der nächsten Befassung mit den Fz-Papieren" übertragen lassen, sprich, wenn du das nächste mal bei der Zulassungstelle bist! =)


    Gruss,
    Patrick

    Einmal editiert, zuletzt von RowdyBurns ()

  • jap, waren alles nur 19er abnahmen. :)


    warum dann dieser "abschreckende" auf dem blatt ;( X(



    aber ich denke mal schon, dass es so sein wird wenn es der prüfer extra gesagt hatte. also ich meine, dass ich die sachen nicht unbedingt eintragen lassen muss.


    und "die nächste befassung" mit dem schein ..... :] das ist ja lustig ausgedrückt....gefällt mir ;)




    kann man die sachen eigentlich nur in den schein eintragen lassen, aber NICHT in den brief. weil ich hab keine lust, dass im brief die ganzen sachen stehen. weil wenn ich die kiste verkaufen will, ist das evtl für einige "normale" kaufinteressenten abschreckend :(

  • Hi,


    das der Schein ja nur ein Auszug aus dem Brief ist, steht alles was im Schein steht auch im Brief (bzw. wird reingeschrieben)! :(


    Gruss,
    Patrick

  • also das heisst, dass es nicht geht ?!?


    dachte ich mir ja auch eigentlich.


    d.h. zuerst wird IMMER alles in den brief geschrieben und wenn man es dann übertragen lässt, steht es dann auch im schein

  • Röööööööschtig!


    So sieht es aus! Lass halt das Zeug nicht eintragen, wenn du die Prüfberichjte immer dabei hast, sagt auch niemand was!


    Ich habe meine Sachen auch noch nie in den Schein schreiben lassen!


    Gruss,
    Patrick

  • alles kla, thx :)


    so werd ich es auch machen. die zettel liegen ja im handschuhfach und in 2ter ausfertigung hier daheim in meinem "golf"-ordner :]

  • hi,
    die aussage des prüfers ist wahrscheinlich richtig in bezug auf die teilegutachten die er dir per änderungsabnahme abgenommen hat; aber wenn er in seinem bericht etwas anderes angekreuzt/geschrieben hat so ist dies für dich verbindlich !!! 8o
    also bleibt dir nur der weg zum stva oder wieder zum prüfer und den bericht stornieren lassen und einen neuen ausdrucken


    mfg dirk

  • mhm...ich werde sowieso in den nächsten tagen nochmal mit einem anderen auto zum TÜV machen dort hinfahren. dann frag ich ihn einfach nochmal wegen diesem satz auf dem blatt

  • lasse dich nicht verschaukeln und bitte ihn einfach um einen korrigierten bericht! ansonsten hast du ein problem bei der nächsten hu oder aber auch bei der rennleitung weil du der fahrer- und halterverantwortung nicht nachgekommen bist deine papiere unverzüglich umändern zu lassen :] :] :]

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