hi,
ich habe ja vor kurzem meine felgen, reifen, gewindefahrwerk und spurplatten vorne und hinten bei der DEKRA bzw in einer werkstatt bei einem DEKRA prüfer eintragen lassen.
er hat mir die veränderungen auf zetteln ausgedruckt und mir gesagt, dass ich die sachen NICHT in den schein bzw brief übertragen lassen muss, aber ich kann es wenn ich will.
allerdings steht auf dem einen ausdruck unten : " eine berichtigung der fz-papiere ist unverzüglich erforderlich"
was ist jetzt richtig? die aussage des prüfers oder der o.g. satz?
ich saß beim eintragen bzw eingeben in den pc genau neber dem prüfer und hab mehr oder weniger mit ihm zusammen die sachen eingetippt. da habe ich auch gesehen, dass er jedesmal vor dem eintragen eines teils ein feld in einem auswahlmenu angeklickt hatte, wo drauf stand, dass die änderung nicht eingetragen werden muss, aber kann.
weiss das einer genau?!?
die eintragungen waren alle lt § 19 (3), und die nachweise sind gem. § 19 (4), Satz 1 StVZO