Moin,
Es liegt grad ein schöner Brief der Stadt Wolfsburg vor mir. Und zwar hab ich vor bald 3 Monaten das begangen:
"Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein oder ohne den Parkschein von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben" §13 Abs. 1, 2, §49 StVO; §24 StVG; 63.1 BKat
Das kostet 5 EUR. Dazu noch eine Gebühr von 15 EUR und die Auslagen der Bußgeldstelle von 7,50 EUR.
Haben die einen an der Waffel? Für solche Vergehen gibt´s doch normalerweise Verwarngelder? Einspruch oder zahlen???
27,50 EUR für´s parken ohne Parkschein ist heftig...
gruss
G4SE