Bussgeld wegen Falschparken

  • Moin,


    Es liegt grad ein schöner Brief der Stadt Wolfsburg vor mir. Und zwar hab ich vor bald 3 Monaten das begangen:


    "Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein oder ohne den Parkschein von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben" §13 Abs. 1, 2, §49 StVO; §24 StVG; 63.1 BKat


    Das kostet 5 EUR. Dazu noch eine Gebühr von 15 EUR und die Auslagen der Bußgeldstelle von 7,50 EUR.


    Haben die einen an der Waffel? Für solche Vergehen gibt´s doch normalerweise Verwarngelder? Einspruch oder zahlen???


    27,50 EUR für´s parken ohne Parkschein ist heftig...


    gruss


    G4SE

  • Einspruch! ;)

  • Wie du siehst, sind die sonstigen Gebühren das Teuerste daran.


    Du mußt mal schauen, wann Tatzeit war.


    Ordnungswidrigkeiten verjähren nach drei Monaten. Vielleicht hast du ja Glück

  • Zitat

    Ordnungswidrigkeiten verjähren nach drei Monaten


    gibts es das noch ???


    ich dachte das wurde abgeschafft


    cu Dash

  • Danke für eure Antworten. ich habe mal die Unterlagen gewälzt, weil ich gelegentlich mal wegen Falschparken löhnen musste.


    Da ist schon ein Verwarnungsgeldbescheid abgeheftet, gleiches Datum, gleiche Tat. *ankoppklatsch*


    Hab vergessen, das Geld zu überweisen... :( ?( ;( Auf den Kontoauszügen aus diesem Zeitraum ist nämlich auch nix drauf, ist einfach unter den Tisch gefallen...



    EDIT: Tatzeit war der 25.04.2005. Wär auch noch nicht verjährt.


    gruss


    G4SE

    Einmal editiert, zuletzt von G4SE ()

  • Und ich habe nicht gehört, dass es abgeschafft wurde. Und eigentlich bekomme ich immer Neuerungen bei Rechtsänderungen mit



  • naja, dann weißte jetzt auch, warum du nen Bußgeldbescheid bekommen hast, bzw. nun Gebühren zahlen musst.


    Wenn du sofort bezahlt hättest, wären es 5€ geblieben. Da du es allerdings vergessen hast, ist die Verwarnung zur Bußgeldstelle gegangen. Da du nicht bezahlt hast, wurde das wie ein Widerspruch deinerseits gewertet. Dann wird ein Verwarngeld zum Bußgeld.
    Die 15€ +7,50€ setzen sich zusammen aus Mahn- und Verwaltungsgebühren.

    Einmal editiert, zuletzt von kante2004 ()

  • Jo, ich habe es einfach nur vergessen. Die 5 EUR wären ja nicht das Ding, aber fast 30 EUR fürs Falschparken is nun schon krass. Also immer schön zahlen, eure Bescheide ;)


    gruss


    G4SE

  • Und selbst das bewahrt dich nicht vor sowas....


    Hab letztens auch Post bekommen.


    "Sie parkten nicht gemäß der Parklinienmarkierung...."
    10 € Verwarnungsgeld....war am nächsten Tag überwiesen.
    Letzten Samstag kam dann der Bußgeldbescheid...35€...weil ich angeblich nicht gezahlt habe.

  • Zitat

    Original von CurseHH
    Und selbst das bewahrt dich nicht vor sowas....


    Hab letztens auch Post bekommen.


    "Sie parkten nicht gemäß der Parklinienmarkierung...."
    10 € Verwarnungsgeld....war am nächsten Tag überwiesen.
    Letzten Samstag kam dann der Bußgeldbescheid...35€...weil ich angeblich nicht gezahlt habe.



    Dann rufst Du direkt an, sagst Bescheid und faxt eine Kopie Deinens Überweisungsbeleges und alles wird gut :D.


    Gruß Bernd 8)

    Viele Grüße Bernd

  • überweiss einfach nen 1 € zuviel, dann müssen sie dir das Geld wieder zurückschicken! die dürfen nur den exakten Betrag annehmen! nicht mehr oder weniger...und wenn sie dich dann wieder bitten, das Geld zu zahlen machste das selbe wieder! nach 3-4 mal melden sie sich nimmer :)
    hat bei mir schon 2x funktioniert!

  • Zitat

    Original von DeMe_G4
    überweiss einfach nen 1 € zuviel, dann müssen sie dir das Geld wieder zurückschicken! die dürfen nur den exakten Betrag annehmen! nicht mehr oder weniger...und wenn sie dich dann wieder bitten, das Geld zu zahlen machste das selbe wieder! nach 3-4 mal melden sie sich nimmer :)
    hat bei mir schon 2x funktioniert!


    Das war mal...


    Sie dürfen bis zu einem gewissen Betrag das zu viel überwiesene Geld behalten... ;)

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