ZitatOriginal von DerED
Also wenn man schreibt dass man das Motorrad außerhalb von Ebay verkauft hat, obwohl es trotzdem noch in Ebay zum Verkaufen drin stand, dann kann man wirklich Probleme mit dem Höchstbietenden bekommen!!!
Am bessten man schreibt von Anfang an dass der Artikel zerstört worden ist! FERTIG
Viel Erfolg noch!
MfG,
Ed
Das glaub ich weniger, denn wenn in einem Geschäft im Schaufenster noch ein Artikel steht, der Verkäufer dir aber sagt, dass der bereits verkauft ist und sonst keinen mehr hat, dann hat der Käufer eben Pech gehabt, und da kann dann auch der Anwalt nix machen.
Was anderes wäre das ja im Prinzip auch nicht...