Bitte um Hilfe ....E-Bay Frust

  • Zitat

    Original von DerED
    Also wenn man schreibt dass man das Motorrad außerhalb von Ebay verkauft hat, obwohl es trotzdem noch in Ebay zum Verkaufen drin stand, dann kann man wirklich Probleme mit dem Höchstbietenden bekommen!!!
    Am bessten man schreibt von Anfang an dass der Artikel zerstört worden ist! FERTIG
    Viel Erfolg noch!
    MfG,
    Ed


    Das glaub ich weniger, denn wenn in einem Geschäft im Schaufenster noch ein Artikel steht, der Verkäufer dir aber sagt, dass der bereits verkauft ist und sonst keinen mehr hat, dann hat der Käufer eben Pech gehabt, und da kann dann auch der Anwalt nix machen. ;)


    Was anderes wäre das ja im Prinzip auch nicht...

  • Drum bin ich immer höchst bietender bevor ich die auktion abbrech*g*
    Kann vorkommen das man per Email ein gutes SofortKauf ANgebot bekommt!Darf man in diesem Fall die AUktion dann beenden?


    ALso ich finde die Geschichte krass!Und mir stellts die Haare auf! Das sieht für mich echt nach abzocke aus ähnlich wie diese Abmahnungswellen im Internet wo irgendwelche dubiosen Kanzleien mit finanziel angeschlagenen Firmen gemeinsames ding machen!
    So kann man das Internet natürlich auch kaputt machen!


    Das Gerichtsurteil mit den 1000EUR is ja echt häftig!Kann ich mal gar nicht nachvollziehen! Also ich würd schnellstens Kontakt mit meinem ANwalt aufnehmen und ihn fragen was er meint!
    Hab ich damals auch gemacht als ich ein ding von MS Design design ersteigert hab und eine billige nicht zugelassen Polenkopie kam! Mit kopierter ABE von MS Design! Der Verkäufer hat am schluss dann doch nachgegeben als ich ihm mit Staatsanwaltschaft gedroht hab weil verdacht auf Betrug vorliegt und arglistiger Täuschung*g*hehe und das ganze hat mir mein ANwalt in 10mins am tel runtergebetet und ich habe keinen Cent zahlen müssen =) *freu*
    ALso schau das du rechtliche Unterstüzung bekommst!


    Was verlangt denn der Anwalt an Honorar?
    "Er stellt mir seinen seelischen Schaden in Rechung. Er ist gekränkt
    weil er das Motorrad nicht bekommen hat - sonst nichts."
    Wieso musst du dann Anwaltshonorar zahlen?Müsstest ihm doch dann eher "Schmerzensgeld, Artbeitsausfall, Arztbesuche usw." bezahlen. Gibt es ein ärztliches Gutachten für den seelischen Schaden? Befindet sich der typ in psychologischer Behandlung nun? Das müsste eigentlich doch alles Belegt sein in dem schreiben! Sonst geh ich jetzt auch zum ANwalt wenn ich ne Auktion verlier...*g*


    Und im Verzug kann man doch erst sein wenn man einen Kaufvertrag absgeschlossen hat oder?zumindest hab ich des so gelernt!
    Komische geschichte echt wahr!


    EDIT:

    Zitat

    Original von Infernaleternal


    Das glaub ich weniger, denn wenn in einem Geschäft im Schaufenster noch ein Artikel steht, der Verkäufer dir aber sagt, dass der bereits verkauft ist und sonst keinen mehr hat, dann hat der Käufer eben Pech gehabt, und da kann dann auch der Anwalt nix machen. ;)


    Was anderes wäre das ja im Prinzip auch nicht...


    ich glaube irgendwo steht in den Ebay Richtlinien das das nicht erlaubt ist aber ich bin mir nicht ganz sicher!

    Einmal editiert, zuletzt von Dark-Golf4 ()

  • Es ist auch nicht erlaubt eine EBAY Autkion vorzeitig abzubrechen, wenn einen das Gebot zu niedrig erscheint deswegen gibt es ja Auktionshäuser damit der Preis so hoch ist, so hoch die Nachfrage ist.


    Deine einzige Möglichkeit wäre, dass du schreibst, dass dein Motorrad kaputt gegangen ist. Wichtig ist dabei, dasd du einen Grund hast der wirklich glaubhaft klingt und sehr schwer nachzuweisen ist wie z.b. ein Verzogener Rahmen, weil das Ding mal umgefallen ist oder sonstige Beschädigungen weil da kann der Anwalt wenig dagegen machen.

  • Bei ebay gibts doch die Option "Artikel steht nicht mehr zum Verkauf", unter welchen Umständen ist das dann der Fall, wenn nicht beim Verkauf außerhalb von ebay???

  • ausserdem gibts doch auch bei ebay (de) die option das ein bestimmter preis erziehlt werden muss oder nicht? habs schon ein paar mal gesehen, da stand das in klammern hinter...

  • Zitat

    Original von c-o-m-m-a-n-d-e-r
    ausserdem gibts doch auch bei ebay (de) die option das ein bestimmter preis erziehlt werden muss oder nicht? habs schon ein paar mal gesehen, da stand das in klammern hinter...


    ja gibt es
    für den Auto, Motorrad und Immobilienl-Bereich

    white rabbit 1999 - 2009

  • Zitat

    Original von Turbo-GTI


    ja gibt es
    für den Auto, Motorrad und Immobilienl-Bereich

  • Zitat

    Original von friedi100
    Deine einzige Möglichkeit wäre, dass du schreibst, dass dein Motorrad kaputt gegangen ist. Wichtig ist dabei, dasd du einen Grund hast der wirklich glaubhaft klingt und sehr schwer nachzuweisen ist wie z.b. ein Verzogener Rahmen, weil das Ding mal umgefallen ist oder sonstige Beschädigungen weil da kann der Anwalt wenig dagegen machen.


    Zitat

    Original von NewOldStyla
    Ich sagte der Artikel steh nicht mehr zum Verkauf und ich hätte auch nichts zu verschenken.


    DA ist dann aber ein Problem, dann hätte Bene sofort schreiben sollen, das der Artikel einen defekt aufweist. Er schreib aber leider, dass er nichts zu verschenken hat.... nunja da zählt wohl jeder Anwalt 1 und 1 zusammen....


    Von daher würde ich mich auch mal bei einem Anwalt erkundigen. Und auf keinen Fall voreilig selber eine Antwort verfassen.


    Gruß


    Marcus

  • Zitat

    Original von tonyffo


    Man kann doch in jedem Bereich ein Mindestgebot eingeben. Damit wäre das Problem nicht aufgetaucht.

    Gruss
    SportEdition (Thomas)

  • Ich denke er hat SO gute Chancen.


    Aber:


    Ich persönlich würde es so machen:


    Ich würde mir von einem Freund einen ÄHNLICHEN Drohbrief schreiben lassen indem er erwägt kurz vor Ende der Auktion 26900 € bieten zu wollen und das er ebenfalls Schadenersatz möchte.


    DENN:


    Der 1. Bieter der dich anschrieb hätte bestimmt nie so hoch geboten und demnach NIE eine Chance gehabt den Artikel zu ersteigern !


    Somit hatte er zwar den Willen aber niemals die Chance da es eben einen 2. Interessenten gibt der einen immensen Betrag eingegeben hätte.


    Das stärkt deine Chancen um 500% weil dein Kläger den Artikel sowieso nicht bekommen hätte, egal wie er sich fühlt, geistiger Schaden ect.


    Ist bei Ebay eben nicht er Fall weil keiner sagen kann wie hoch im Endeffekt der Artikel ausläuft.


    Wenn er sagt das Mopedl wäre nie über 9ooo € gegangen ziehe den Ratzinger Golf zu Buche der knapp 200000 € brachte.



    Nur mal so als Tip



    Michi =)

    4 Mal editiert, zuletzt von xyz321 ()

  • Mmmh blöde Sache, wahrscheinlich ist es ein Harly Fanatiker, der das Motorrad umbedingt wollte. Ich habs mir auch angeschaut, da war es aber schon bei so 16 oder 18000 EURO 8o


    Da hat der Bene einfach zu voreilig zurückgeschrieben =)


    Das mit den Mindestpreis ist eine komische Sache, weiß noch nicht genau wie das funktioniert. :O
    Weil im Prinzip ist dass das selbe wie wenn man mit den Startgebot einfach auf die selbe Ebene wie das Mindestangebot geht =)

  • Zitat

    Original von K-836
    Weil im Prinzip ist dass das selbe wie wenn man mit den Startgebot einfach auf die selbe Ebene wie das Mindestangebot geht =)


    Falsch.


    Die Startgebühren erhöhen sich drastisch... !

  • Mal was ganz anderes:


    Schau doch mal, ob es seinen Anwalt überhaupt gibt!? Zum Beispiel im Telefonbuch oder so.


    Vielleicht hat er sich ja gedacht, daß er einfach mal ein Schreiben aufsetzen könnte, um dir das "Anwaltshonorar" aus der Tasche zu ziehen.


    Ist vielleicht ein wenig weit hergeholt, aber trotzdem.


    Wer ist denn z.B. Kontoinhaber?

  • Zitat

    Original von cultvari


    Falsch.


    Die Startgebühren erhöhen sich drastisch... !


    Ah, im Prinzip sind es nur die Gebühren, da wird man mit den Mindestpreis viel besser wegkommen, oder???

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