Hi,
ich hoffe ich habe das richtige Forum gewählt. Ansonsten bitte entsprechend verschieben.
Angenommen ich kaufe von einer Privatperson ein Original VW Ersatzteil. Neu und unbenutzt.
Nach dem Einbau stelle ich jedoch fest, dass es nicht richtig funktioniert. An wen muss ich meine Ansprüche zwecks Gewährleistung (Nachbesserung, Austausch) richten. An einen X-beliebigen VW Händler in meine Nähe, oder an den Verkäufer.
Was mache ich wenn der Verkäufer "Garantie, Umtausch und Rückgabe" ausschließt. Kann er das überhaupt wenn er gleichzeitig das Ersatzteil als neu und unbenutzt beschreibt ?
Ich würde mich sehr über Antworten mit kurzer Begründung freuen, damit ich das besser nachvollziehen kann.
Danke schonmal !