Einmal falsch geparkt -> 2 Strafzettel erhalten

  • Hallo zusammen


    Bei uns im Wohngebiet herrscht ab ca 20 Uhr akuter Parkplatzmangel. Da meine bessere Hälfte letzte Woche (Mittwochabend) etwas später von Arbeit kam, mußte sie etwas außerhalb der gekennzeichneten Flächen (halbauf einem Fußweg) parken. Natürlich ist dort das Parken nicht erlaubt. Da sie Donnerstag&Freitag ihr Auto nicht benötigte, aber auch nicht daran gedacht hatte es früh umzuparken, bekam sie am Donnerstag früh und auch am Freitag früh je einen Strafzettel. :rolleyes:


    Hat jemand einen Ahnung, ob man für ein Parkvergehen mit 2 Strafzettel belangt werden kann? :O


    Danke für Eure Antworten


    Viele Grüße
    Daniel

  • wie verboten ist es denn, dort zu parken?!?
    imho sollte sie froh sein, dass sie nich abgeschleppt wurde...
    tut mir leid für dich, klingt jetzt blöd, aber sie hätte auch deutlich mehr pech haben können und abgeschleppt werden können...


    btw: wenn sie am donnerstag abend (oder sonstwann im lauf des tages) den strafzettel abnimmt, dann brauch sie sich nich wundern, wenn irgendwann wieder ein neuer dranhängt... ;) :(

  • Sie hat den Strafzettel nicht abgenommen, es waren Freitag 2 dran. Habe ich wahrscheinlich nicht deutlich genug geschrieben. Es ist nicht so sehr verboten (sie hat niemand behindert oder etwas zugeparkt), dass man abgeschleppt wird. Außerdem ist der Stadt bekannt, dass es viel zu wenig Parkflächen gibt. Knöllchen werden aber trotzdem verteilt.

  • naja, das mit den zu wenig parkflächen ist glaube ich in jeder stadt bekannt... gibt zwar immer wieder plätze, an denen es einigermaßen erträglich ist, aber an den meisten stellen ist doch echt essig mit parken... und knöllchen werden natürlich trotzdem verteilt, ist ja nicht das problem der stadt, dass da so viele leute wohnen ?( ;) ?(


    dass 2 dranhingen wundert mich etwas... mal die kennzeichen verglichen?!? nich das ihr so ein spassvogel sein knöllchen noch dazugehängt hat?!? ;) 8)


    beide über den gleichen betrag oder ist das 2te knöllchen teurer als das erste?!?

  • Es waren beide Zettel mit dem gleichen Kennzeichen. Betrag steht da noch nicht drauf, dass sind so Vorinformationszettelchen (wie auch immer das genannt wird :P). Auf denen steht dann drauf, dass man den eigentlichen Strafzettel vom Ordnungsamt der Stadt erhält.


    Bei uns ist es mit parken echt extrem, wenn man abends nach 21 Uhr einen Parkplatz sucht, hilft oft nur das Auto hochkant an die Hauswand stellen :D.

  • Ich würde erstmal abwarten, was kommt und einen Stafzettel bezahlen.
    Bei dem 2. würde ich Widerspruch einlegen und mich auf den 1. Stafzettel beziehen.

  • Ich weiß nicht, ob das überall in Deutschland gleich ist. Aber in Hamburg ist das auf jeden Fall möglich.


    Die kommen nach einiger Zeit wieder und gucken ob das Fahrzeug entfernt wurde. Dann können sie einen 2. Strafzettel schreiben.
    Selbst wenn sie nach dem 2. Strafzettel wieder kommen und dann abschleppen wollen, stecken sie den 3. Strafzettel ans Auto.

    Einmal editiert, zuletzt von CurseHH ()

  • Moin,


    vermutlich gabs den 1. Schein fürs Falschparken und den 2. für die Zeitdauer des Überschreiten. War bei mir letztens auch so...normalerweise 5 € fürs falsche Parken, daraus wurden dann 10 € da länger als eine Stunde...

  • Es ist so berechtigt; und zwar bekommst Du/Sie jedes mal eine Knolle wenn kontrolliert wird :(.
    Du mußt es so sehen, die Knolle ist kein Parkscheinersatz nach dem Motto, Knolle dran = frei Parken auf Dauer.
    Ihr könnt froh sein, das nach dem zweiten mal der Wagen nicht noch abgeschleppt wurde, das passiert bei uns sehr wohl, wenn man das ignoriert.


    Hexenmann,


    die Überschreitung der Zeit, gibt es nur an Parkuhren und mit Parkscheiben etc.



    Gruß Bernd 8)

    Viele Grüße Bernd

  • Hi,


    irgendwo war letztens nen Bericht, über eine Falschparkerin am Flughafen, die hatte im Endeffekt nen Betrag der höher als die Urlaubsreise war.


    Die hatte wohl nen richgiten Parkplatz der aber ein paar Tage nach dem Abflug zum Parkverbot umgebaut wurde.


    Jedenfalls wurde es so begründet, das es wohl in der StVZO nen Passus gibt, der Dich verpflichtet regelmässig nach Deinem Auto zu sehen -> deshalb könnte ich mir die beiden Strafzettel auch vorstellen.


    In diesem Sinne ;)


    Ciao
    Sven ;)

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