Noise und sein "Klappe"

  • solange ich keinen rückfahrscheinwerfer habe, kann ich mir das sparen...
    wegen der NSL fahr ich nicht zum tüv, warum auch, der peilt eh nicht das da was geändert wurde


    €dit: solange ich leuchten am auto verbaue die das "E" prüfzeichen besitzen ist meineswissen keine abnahme notwendig


    Einmal editiert, zuletzt von noise ()

  • Achso, dachte das haste schon längst fertig. Wo setzt Du dann die Scheinwerfer hin? ...unter die Heckschürze?

  • erstmal garnicht... werde sobald ich den Bit Code für die codierung bekomme die rückleuchten umcodieren

  • Ui, hab jetzt mal auf die schnelle ein bißchen überflogen.


    Aber zu den Rückleuchten: Da du sie geändert hast (NSL verbaut und einen Teil der Lechte entfernt), ist das E-Prüfzeichen hinfällig. Somit ist auch die Zulassung des Fahrzeuges hinfällig, was wiederum bei einem Unfall (auch wenn du nicht schuld bist) bedeutet, das keine Versicherung zahlen wird und du ggf. entstandene Schäden selber zahlen mußt. Wenn es dabei etwa Personenschaden gegeben hat bedeutet das schnell mal mehrere 10000 Euro.
    Es führt also im Prinzip kein weg an einer Einzelabnahme vorbei, denn sonst machst du dich strafbar.
    Was die Blinker betrifft: Die wirst du wohl nicht eingetragen bekommen, da US-Importe, wie schon erwähnt wurde, auch auf EU-Norm umgerüßtet werden müßen. Die einzige Ausnahme sind US-Fahrzeuge, die nie im EU-Raum ausgeliefert wurden und so auch keine entsprechenden Teile vorweisen. Doch das durchzubekommen ist sehr aufwändig (ich habe einen Kollegen, der vornehmlich US-Karren von 1960 importiert) nd ich glaube nicht, dass du deinem Prüfer weiss machen kannst, dass der VW Golf V nicht in Europa ausgerliefert wird (zumal er auch in den Staaten mit seperatem gelben Blinker unterwechs ist). :D


    Generell ist es eine schöne Arbeit, doch wenn der Wagen auch im Bereich der StVO unterwechs ist, finde ich es verantwortungslos.


    Btw. hast du eventuell mal daran gedacht, einfach Rückleuchten von einem anderen Fahrzeug zu verbauen (etwa Golf 4 o.Ä. mit einteiliger Rückleuchte)? Denn die bekommste bei ordentlicher Arbeit auf jeden Fall eingetragen (per Einzelabnahme).


    Edit:
    Omg, sich sehe auch gerade, dass du um ne TÜV Abnahme schon aus dem Grund nicht rumkommst, weil du nach 2004 was an der Elektrik geändert hast. Und da gibt es eine EU-Richtlinie, die besagt, dass elektrische Änderungen nach 2004 beim TÜV mittels El.Prüfung (o.ä.) abgenommen werden müssen. Da der Golf V erst 2005 produziert wurde ist es auch nicht möglich zu behaupten, man habe den Umbau schon vor 2004 getätigt. ;)

  • aufgraund der tatsache das du einen teil der leuchte geändert hast, müßtest du bei einer umcodierung der leuchte ein lichttechnisches gutachten machen lassen. sonst ist es ne heikle sache!

    Gruß
    Feldi


    beim nächsten tuning treffen of life einfach den stick presenten. mal gucken wer schneller ready to splash ist


  • Ob sich die Aktion wirklich gelohnt hat uns straßen- bzw. StVo-tauglich ist werden wir dann wohl demnächst erfahren.
    Ob sie neben der Tauglichkeit auch noch legal ist werden wir dann auch erfahren. Wie bereits öfters schon im Topic erwähnt ist das ein sehr heikles Thema, aber wenn Noise das machen will bzw. gemacht hat muss er sich damit rumschlagen und damit auseinandersetzen.


    Ich wünsche ihm wie gesagt viel Glück dabei und hoffe, dass das Geld nicht den Bach runter geht. ;)

  • wahnsinn!!! 8o
    die heckklappe ist nach meiner meinung nach sehr schön geworden!!!
    gefällt mir richtig gut, vorallem es hat keiner, wenn das problem mit dem tüv nicht wäre!?! hoffe, dass du das irgendwie geregelt bekommst und du die rückleuchten so umändern kannst, dass der tüv nix mehr dagegen sagt und dir die leuchten einträgt!!! also, VIEL GLÜCK!!!


    bye
    theisman

    Ich glaub, ich hab einen Tinnitus im Auge..., ich sehe nur Pfeifen!

  • Ich denke mal es wird so sein wie Grinsekatze es sagt !


    Das trägt dir keiner ein , da bin ich mir sicher ! ;)

  • ein total geiler und respektabler umbau kann ich dazu nur sagen.


    ich glaub schon, dass man das irgendwie eingetragen bekommen kann.


    wann kommen neue pics?

  • Nicht falsch verstehen, ich finde es auch optisch interessant, nur fragwürdig ob es im Bereich der StVO auch zugelassen wird. Und wenn es aus diesem Grund nicht beim TÜV vorstellig wird (damit man kein nein zu hören bekommt) kriminell und disqualifizierend zum Führen von Fahrzeugen. Doch ich hoffe mal, dass du dir den TÜV Segen holst und ihn dann nach ordentlicher Arbeit auch bekommst.


    [klugscheis]

    Zitat

    Original von basti-FSI
    Ich wünsche ihm wie gesagt viel Glück dabei und hoffe, dass das Geld nicht den Bach runter geht. ;)


    Und was lernen wir daraus? Vorher fragen bzw. Chancen abklären. :D
    [/klugscheis]

  • komme gerade von 2 TÜV stellen, habe jeweils mit den leitern gesprochen und beide sind der meinung das zusatzscheinwerfer nicht eintragungsnötwendig sind.


    das innere leuchtenpaar welches in der Klappe sitzt hatt ne andere E Prüfnummer und hat mit dem anderen Paar nicht zu tun! Also Findet kein eingriff in beleuchtung statt.... wan anderes wäre es wenn beide Paare eine Prüfnummer hätten und somit nur in verbindung mit dem anderen paar zu verbauen wären
    Ledeglich wenn die originalen leucheten an einen anderen platz wandern, muss dies abgenommen werden.


    zum thema umgeklämmte NSL wussten beide erst garnicht was ich von ihnen wollte, denen ist garnicht aufgefallen das das nicht original ist, dabei fährt der eine auch einen V-er. Als ich denen dann erklärte das das nicht original ist, meinten beide ich solle es so lassen da es niemanden auffallen würde und das dies eine optimale lösung sei....


    werde mir dann wohl nen zusatzscheinwerfer montieren... ist die beste lösung

  • was?
    das ist nicht mal nen v-er fahrer aufgefallen. omg!!!



    also hast du es jetzt nun letzten endes, wie manche us-cars verbaut?also blinker in bremsleuchten drin.richtig?
    und keiner sagte etwas dagegen? na das ist ja geil

  • nein, die blinker sind noch wie gehabt!


    Die NSL habe ich doch aufs standlicht geklemmt ---> Wenn NSL auf ON steht, leuchtet die rechte hälfte der Leuchte heller
    das ist denen nicht aufgefallen weil sie dachten das es schon so ab werk ist


    das mit dem US blinkern werd ich die tage erst machen können da ich heute erst die neuen codes bekommen habe...

  • Du weisst aber schon das wenn dir das der TÜV mit der NSL einträgt,du aber auf der Strasse angehalten wirst,die GrünWeissen das nich akzeptieren,den Wagen stillegen und ihn zu ner TÜV Stelle schleppen bei der der Prüfer nur abwinkt?
    Was machst dann?

  • so was blödes habe ich schon lange nicht gehört


    eingetragen ist eingetragen. das ist dann zu akzeptieren...
    und fällt unter bestandschutz

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