Auto verkauft und nun Stress mit dem VK

  • Moin,
    folgendes: Kumpel von mir hat seinen Corrado verkauft; 3800€. Das Teil hatte einen komplett neuen G60 Motor (von SLS, zu viel ums aufzulisten) drin, Krümmer,etc. Leistung ca. 260PS-aber noch nicht eingetragen. Dies wurde dem Käufer auch gesagt als er kam um sich den Wagen anzusehen, hat ihn aber nicht weiter gestört da er nach der Probefahrt zu sehr begeistert war. Im Kaufvertrag wurde dann auch nochmal ausdrücklich festgehalten daß der Wagen "so wie er ist" gekauft wird und daß für spätere Mängel, etc. keinerlei Haftung übernommen wird. So, nun ist dem guten Jungen nach 3 Tagen der Wärmetauscher geplatzt und da rief dann aufeinmal sein Vater an und bemängelt dies und den nicht eingetragenen Motor bzw. Leistung und will jetzt 1500€ zurückhaben-den Wagen will aber natürlich nicht zurückgeben ;) Ich bin der Meinung, daß er eigentlich gar nix verlangen kann, da alles beim Verkauf besprochen wurde und auch alle bekannten Mängel (z.B. Lackschäden und def. Kat) erwähnt wurden. Ist man in so einer Situation wirklich noch haftbar? Der Wärmetauscher ist zwar ärgerlich, aber das konnte niemand wissen und der Motor wurde von Anfang an erwähnt.

  • Is der Motor denn eingetragen,so wie der Vater des verneint?
    Ich bin zwar auch nur Laie,aber solang im Vertrag drin steht: Gekauft wie gesehn oder so änlich,is dein Kumpel aus der Haftung draussen und sauber.
    Alles was nach dem Vertrag/Übergabe passiert is dem neuen Besitzer sein Ding.
    *denk*


    Edit: Ah,ok,nachgelesen,Motor nich eingetragen.hm...,dann isses vielleicht schwerer.

  • wenn er die gewährleistung ausgeschl. hat sollte das keinerlei probleme geben bei einem privatverkauf..

  • Hi Oli,


    hat dein Kumpel dass wie syncros schon sagte mit diesem Gewährleistungsausschlluß gemacht, wenn er solch einen vorgefertigten Kaufvertrag genommen hat steht das eigentlich auch immer drin. Und da ja offentsichtlich auch die Mängel aufgeführt wurden sollte es keine Probleme geben!

  • Gekauft wie gesehen, im Vertrag steht ja auch der Haftungsausschluss drin und alles wurde schriftlich festgehalten, also kann deinem Kumpel nix passieren...

  • Zitat

    Original von Infernaleternal
    Gekauft wie gesehen, im Vertrag steht ja auch der Haftungsausschluss drin und alles wurde schriftlich festgehalten, also kann deinem Kumpel nix passieren...


    So sehe ich das eigentlich auch; mein Kumpel schiebt jetzt halt etwas Panik. Ich hab auch gesagt, daß er sich da auf nix mehr einlassen soll.
    Mal sehen was das noch gibt ?(

  • Zuerst must du Unterscheiden:
    Ist dein Kumpel Privatmann oder Geschäftsmann?


    Als Privatier ist ein Gewährleistungsausschluss möglich, als Geschäftsmann (egal welche Brache!!) nicht!!


    Ein Fahrzeug verkaufen, das über eine iilegale Morteleistungssteigerung von ca 100PS verfügt, ist schon haarig.


    Der geplazte Wäremtauscher ist ein Fall für den Freundlichen, Rückrufaktion 19A4 (Analog zum Golf II. Da waren auch einige Corrados betroffen !!)


    Bernhard

  • Zitat

    Original von ChuckChillout


    So sehe ich das eigentlich auch; mein Kumpel schiebt jetzt halt etwas Panik. Ich hab auch gesagt, daß er sich da auf nix mehr einlassen soll.
    Mal sehen was das noch gibt ?(


    Rechtschutzversicherung oder ein paar Jura-Studenten könnten ihm zur Not auch schon helfen.


  • Ist Privatmann. Das mit dem Motor wurde ausdrücklich gesagt und daß sich der neue Besitzer zwecks TÜV am besten mit dem Tuner in Verbindung setzen soll.
    Danke für den Tip mit dem Wärmetauscher, das kann man ja trotzdem an den neuen Besitzer weitergeben.

  • Privatverkauf mit Gewährausschluß? Was will er denn, dann soll er beim Händler kaufen und mehr Geld ausgeben, tztztz.
    Ich denke, Dein Kumpel muß sich keine Sorgen machen.
    Waren am Auto eigentlich normale Kennzeichen oder Rote Nummern?

  • Zitat

    Original von ChuckChillout


    [...]
    Das Teil hatte einen komplett neuen G60 Motor (von SLS, zu viel ums aufzulisten) drin, Krümmer,etc. Leistung ca. 260PS-aber noch nicht eingetragen.
    Dies wurde dem Käufer auch gesagt als er kam um sich den Wagen anzusehen, hat ihn aber nicht weiter gestört da er nach der Probefahrt zu sehr begeistert war. Im Kaufvertrag wurde dann auch nochmal ausdrücklich festgehalten daß der Wagen "so wie er ist" gekauft wird und daß für spätere Mängel, etc. keinerlei Haftung übernommen wird.


    *Ich* hätte das dann auch im Kaufvertrag untergebracht =)


    Hatten wir hier nicht mal so einen ähnlichen Fall mit einem Motorroller??
    Der VK durfte diesen zurücknehmen, da IMHO Aussage gegen Aussage stand.


  • mhm


    so nicht ganz richtig. Auch wenn der VK Geschäftsmann ist, kann als Privatier verkaufen. Jenachdem unter welchem Aspekt er verkauft.


    Es kann ja nicht angehen, dass ein Schuhhändler auf Autos Garantie geben muss.


    Ist der Verkauf über eine entsprechende Fa. und unter dem Firmennamen abgewickelt worden so muss die Gewährleistung gegeben werden. Wenn der gleiche VK aber als Privatmann verkauft dann nicht.


    Also. Verkauf mit Rechnung -Handelsgeschäft - Gewährleistung.
    Verkauf ohne Rechnung - Privatgeschäft - keine zwingende Gewährleistung


    Senci

  • der Geschäftsmann muss das KFZ nur aus seinem Geschäftsvermögen/Betriebsvermögen/Fuhrpark entnehmen. dann kann er es auch privat verkaufen ohne Gewähleitungsansprüche des Käufers...


    gruss


    dennis

  • Zitat

    Original von Sencillo
    ...
    Es kann ja nicht angehen, dass ein Schuhhändler auf Autos Garantie geben muss.


    ...


    Senci


    Wenn der Schuhverkäufer für dieses Fahrzeug die Vorsteuer geltend gemacht hat, so ist es ein Geschäftsfahrzug.


    Verkauft er das Fahrzeug, so ist er Gewährleistungspflichtig, sofern er es an eine Privatperson veräussert.


    Aber, ich hab ja keine Ahnung von sowas.....


    Bernhard

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