Soviel zum Thema VW Navis aus Ebay ...

  • Zitat

    Original von friedi100
    a;Was kannst jetzt du dafür das der Typ das navi geklaut hat?


    b;Heißt das jetzt für dich, das das Geld fürs Navi weg ist oder was?


    c;ann man da gar nichts machen?



    a; NICHTS


    b; JA


    c; Anzeige - wird sinnlos verlaufen...



    Geklaute Ware wird niemald dein Eigentum egalwieviel es kostet !


    Michi

  • Ach du KACKE 8o
    Sorry, Marcus tut mir Leid für dich :(
    Und das du gerade angepisst bist kann ich gut verstehen...


    Wie gehts jetzt weiter? Musstest du dein Navi schon abgeben?

    Gruß
    Jörg

  • So wieder da... Navi weg, Geld weg, Anzeige wegen Hehlerei am Hals... Post kommt noch von der Staatsanwaltschaft aus Berlin... super, hat mal einer einen Strick für mich... :( :(


    Gruß


    Marcus

  • so ne shice... hast nen befreundeten anwalt? ich hab kein plan, ob man sowas braucht, aber vielleicht kann man da noch was machen, weil du ja nach der nummer gefragt hast?!? hast da was schriftliches von?!?


    mein beileid!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Seeeebi ()

  • Zitat

    Original von golfIVtdi
    So wieder da... Navi weg, Geld weg, Anzeige wegen Hehlerei am Hals... Post kommt noch von der Staatsanwaltschaft aus Berlin... super, hat mal einer einen Strick für mich... :( :(


    Gruß


    Marcus


    Was wollen sie DIR ?


    du kannst ja gar nix dafür und besonders spricht für dich das du VORHER es prüfen hast lassen..


    die können dir gar nix..



    Michi

  • Ist ziemlich egal, ob ich nach der Nummer gefragt habe... hat mir die Polizei selber doch damals rausgesucht, dass es ok war... hat der dann erst später gemeldet und danach stand es wohl drin, dass es geklaut ist...


    Und da es ab da nunmal Hehlerware ist, hab ich halt die A*schkarte, egal was ich vorher alles getan habe um mich abzusichern...


    Gruß


    Marcus

  • Na ja, so schlimm steht's auch nicht um Dich. Eine Strafbarkeit wegen Hehlerei setzt Vorsatz voraus, also u.a. die Kenntnis (bzw. das Für-möglich-halten), dass das Navi aus einer rechtswidrigen Vortat stammt. Für möglich gehalten hast Du es; allerdings hast Du vorher nachgefragt und danach darauf vertraut, dass es sich um ein legales Gerät handelt. Du hast also "bewusst fahrlässig" gehandelt, das reicht für eine Verurteilung wegen Hehlerei nicht aus - insofern kannst Du da relativ beruhigt sein. Sollte ein übereifriger Staatsanwalt Dich dennoch anklagen, solltest Du Dir für die strafrechtliche Seite einen Rechtsanwalt nehmen.


    Was Dein Geld angeht: Du hast die Adresse Deines Verkäufers, das ist schon mal ein guter Anfang. Du hast auf jeden Fall einen Rückzahlungsanspruch gegen Deinen Verkäufer; den würde ich auch geltend machen. Lass Dich auch da mal beraten, aber ich würde denken, dass das nicht von vornherein sinnlos ist.

  • Tut mir Leid für dich :(


    Da sie den Hehler eh am Haken haben, wäre es nicht doch irgendwie möglich, eine Rückzahlung zu erwirken?


    P.S.:
    Die Eintragungen + Verbandskasten zu überprüfen "da man schon mal da ist" finde ich ziemlich dreist in so einer Situation.

  • Nur ohne Rechtsschutz schauste da ja in die Röhre... klar kann ich nen Anwalt beauftragen, dass der aktiv wird damit ich mein Geld bekomme. Nur wie wahrscheinlich ist das, dass das Geld nicht schon längst irgendwo in Polen ist, dann hat man auch noch die Anwaltskosten an der Backe... naja mal schauen.
    Denke mal das nächste wird ne RS Versicherung.. ohne geht es heute wohl gar nicht mehr :rolleyes:


    Gruß


    Marcus

    Einmal editiert, zuletzt von golfIVtdi ()

  • Den Anspruch hättest du gegen die Person, die anscheinend in D ist. Ob er auch zahlen kann, ist eine andere Frage...

    Einmal editiert, zuletzt von Keelhaul ()

  • Zitat

    Original von golfIVtdi
    Nur ohne Rechtsschutz schauste da ja in die Röhre... klar kann ich nen Anwalt beauftragen, dass der aktiv wird damit ich mein Geld bekomme. Nur wie wahrscheinlich ist das, dass das Geld nicht schon längst irgendwo in Polen ist, dann hat man auch noch die Anwaltskosten an der Backe... naja mal schauen.
    Denke mal das nächste wird ne RS Versicherung.. ohne geht es heute wohl gar nicht mehr :rolleyes:


    Musst Du wissen, ob Du das Risiko eingehst, am Ende gar nix zu kriegen. Der Kerl haftet mit seinem ganzen Vermögen - im Zweifel wird sein 3er versteigert oder sonstwas zu Geld gemacht. Die Entscheidung liegt bei Dir...

  • Und mit welchen Anwalt müsste man darüber mal reden? Also Fachrichtung?


    Davon habe ich leider noch keine Ahnung :(


    Gruß


    Marcus

  • Omg, wär ja auch zu schön gewesn um wahr zu sein, das ausgerechnet deines legal ist (zumal der Typ ja watt am Stecken hat). Das ist echt scheisse, tut mir leid für dich!


    Ich hab eben mal mit meiner Mitbewohnerin gesprochen, die Anwältin ist.


    Im Prinzip haben Nuffolino und Keelhaul alles gesagt.


    Btw. wie alt bist du (und wohnst du noch bei deinen Eltern), denn dann könnte es eventuell sein, dass du noch in der Rechtschutzvesicherung von dehnen bist.


    Aber ne RS sollte man auf jeden Fall haben. Ist zwar so wie immer bei Versicherungen, dass man sie, wenn man sie erstmal hat wohl nie brauchen wird, aber sicher ist sicher (gerade in Rechtsfragen).


    Edit: Denke mal n ganz normaler Strafrechtler (oder Zivilrechtler?) sollte reichen, da es ja um Hehlerei bzw. das Einklagen von Forderungen geht.

  • Bin 21, wohne noch bei Eltern im Haus mit.


    Wie stehen denn da die Chancen, kann da jemand vielleicht etwas zu sagen?
    Nun eine RS Versicherung abschließen und dann in Anspruch nehmen ist wohl nicht, oder?


    Gruß


    Marcus

  • Zitat

    Original von golfIVtdi


    Nun eine RS Versicherung abschließen und dann in Anspruch nehmen ist wohl nicht, oder?


    Da musst 3 Monate warten, erst dann kannst die in Anspruch nehmen.

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