ZitatOriginal von golfIVtdi
Bin 21, wohne noch bei Eltern im Haus mit.
Noch Schüler, Student oder Azubi?
Dann solltest du, soweit deine Eltern eine RS haben, auch mit enthalten sein (aber bin mir ned gaanz sicher).
Doch soweit ich mich entsinne habe ich dahmals (war 21, wohnte im Haus meiner Eltern und war Student) auch die RS meiner Eltern in Anspruch genommen, als der Typ, den wir "geschlachtet" haben mich wegen Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung angeklagt hatte (btw. Verfahren habe ich gewonnen 8)).
Omg hab hier was gefunden:
ZitatKinder sind im Familientarif automatisch mitversichert. Für minderjährige Kinder sowie die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (sofern sie noch keine dauerhafte Berufstätigkeit begonnen haben) besteht ein Versicherungsschutz. Besitzt aber ein volljähriges Kind ein eigenes Fahrzeug, muss eine separate Verkehrs-Rechtschutzversicherung abgeschlossen werden. Allerdings sind sie im Familien-Rechtschutz (Privat-Berufs-Rechtschutz) mit den Eltern mitversichert. Neben den leiblichen Kindern des Versicherungsnehmers zählen auch die Kinder, die für ehelich erklärt wurden, Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder, die dauernd im Haushalt des Versicherungsnehmers leben, Kinder des Lebenspartners des Versicherungsnehmers (sofern der Versicherungsnehmer unverheiratet ist und eine häusliche Gemeinschaft lt. Melderegister besteht) und Kinder des Ehegatten des Versicherungsnehmers mit zu den versicherten Kindern. Treffen diese Voraussetzungen nicht mehr zu, endet auch die Mitversicherung und eine eigene Rechtsschutzversicherung wird notwendig.
Da du zwar eventuell ein eigenes KFZ hast (wenn es auf deinen Namen gemeldet und versichert ist), musst du zwar eine eigene Verkehrs-RS abschließen, doch hierbei handelt es sich ja nicht um Verkehrsrecht.