Komme gerade von der Werkstatt (HU/AU)

  • Also... ich zur Werkstatt in meinem Dorf hier.
    Vorneweg, ich war das erste und letzte Mal dort!


    Mittwochabend den Wagen gebracht und heute abgeholt. Geht sonst doch schneller oder? ?(


    Was musste gemacht werden.
    - HU
    - AU
    - Lumma GT/S4 Front/Heckschürze eintragen


    Kommt der TÜV Mann und behauptet es müssen vorne und hinten die Abschleppösen freizugänglich sein. Das sei Vorschrift. Ich sag dem Menschen am Telefon: Hallo? Falls ich jemals abgeschleppt werden muss, brech ich die Kacke einfach raus! Na gut sagt er. Schreibt es aber trotzdem als MANGEL auf! ARS***OCH !! Dann kommt er und meint die Nebelscheinwerfer dürfen nicht hinter dem Streckgitter sein, sondern ich muss da ein Loch reinschneiden.


    Ey, geht's noch? Tickt der nicht richtig? Wo steht geschrieben das man Zusatzscheinwerfer/Nebelscheinwerfer nicht verdeckt einbauen darf? Es gibt ja schließlich schon welche mit schwarzem Gitter zukaufen.


    Dann schreibt noch MANGEL : Warndreieck / Verbandkasten fehlt!


    HALLO !!! Mach die Augen auf! Liegen hinter dem Fahrersitz, DU DEPP!


    Ich bin gerade auf 180 Puls und könnte dem sein Laden echt sprengen!


    Da fahren Leute hier in Oldenburg mit Aluheckflügel auf'm Vento rum und ich bekomme nen Mangel wegen Nebels und Warndreieck?


    So und nun nochmal zur Klärung.


    Dürfen NSW hinter Streckgitter in der Stoßstange montiert werden und müssen Abschlepphaken V u. H immer zugänglich sein?
    Und wo steht das?


    Gruss niZER


    PS.: Plaketen HU/AU hab ich trotzdem bekommen! :baby:

    Einmal editiert, zuletzt von niZER ()

  • Abschlepphaken sind bei mehrspurigen Fahrzeugen vorn und hinten vorgeschrieben, siehe § 43 (2) STVZO


    Siehe auch: Verkehrsportal

    Gruß
    Jörg

  • da haben die lieben Leute vom TÜV mal wieder ihren Ruf verteidigt :)
    Das mit dem Verbandskasten ist typisch, was net im Kofferraum liegt, gibt's net ... tztztz

  • Du hast auch schon vor 20 Jahren eine Mängelkarte bekommen, wenn deine Nebler so ein schwarzes Gitter aus Kunststoff vorne drauf hatten. Da hieß es damals schon: Gitter weg, oder kein TÜV ;)


    Außerdem wenn er es nur als Mangel aufschreibt is es egal, die Plakette kriegst trotzdem.

  • seh ich genauso, oder musst du wieder hin wenn du die mängel behoben hast?*lol*


    sch*** drauf...und basta....mach dir wegen sowas kein kopp....


    rené

  • Zitat

    Original von Medianer
    Abschlepphaken sind bei mehrspurigen Fahrzeugen vorn und hinten vorgeschrieben, siehe § 43 (2) STVZO


    Siehe auch: Verkehrsportal



    Ich hab doch aber welche! Nur das diese nicht jederzeit zugänglich sind, sondern einfach nur das Gitter dann weg muss!


    Ich pack einfach einen Seitenschneider ins Handschuhfach! :D


    Und wegen hinten, sorry, aber da hängt eh die Schürze vor! Da muss LUMMA demnächst dort nen LOCH machen. :baby:

  • Zitat

    Ich pack einfach einen Seitenschneider ins Handschuhfach!


    Der bringt aber dem freundlichen Abschleppwagenfahrer nix:rolleyes: , der Dich wegen Falschparken abholt=)


    :] Gruß Matze:]

  • Ich verstehe deine Aufregung nicht. Die Plaketten hast du doch, oder?
    Soll der etwa deinen ganzen Wagen nach dem Verbandskasten absuchen? Meiner war z.B. seit über einem Jahr abgelaufen, das wurde auch als Mangel aufgeschrieben.

  • also bei mir ist auch kein abschlepphaken zugänglich.... nebler dürfen natürlich nicht hinters gittern, das gitter streut und bündelt das licht, somit ist der lichtaustritt verändert und entspricht nicht mehr der norm, also lichttechnischen gutachten erstellen lassen oder gitter weg!

  • Also ich denke, das der hintere Abschleppharken nicht benötigt wird, siehe R32, der hat auch keinen =)

  • Zitat

    Original von K-836
    Also ich denke, das der hintere Abschleppharken nicht benötigt wird, siehe R32, der hat auch keinen =)


    Alles was am Fahrzeug verbaut ist/ wurde, muß funktionieren bzw. zugänglich sein. Da der R32 (deiner Meinung nach, ich weiß es nicht genau) keinen hinteren Abschlepphaken hat, braucht dieser auch nicht zugänglich sein. :] Da Nizer aber einen hat, muß dieser auch zugänglich sein. :P

  • Zitat

    Original von K-836
    Also ich denke, das der hintere Abschleppharken nicht benötigt wird, siehe R32, der hat auch keinen =)



    IST DAS WAHR ???

  • oh gott... falschparken.. hmm... nö, mach ich nie!


    Aber das mit den Nebler, da muss ich mir noch was einfallen lassen!

  • Zitat

    Original von GOLFVariant


    Der bringt aber dem freundlichen Abschleppwagenfahrer nix:rolleyes: , der Dich wegen Falschparken abholt=)


    :] Gruß Matze:]


    Aber seid wann gehen die an deinen Abschlepphacken? :O


    Vorne ist der sowieso nicht drin. Wie ihr euch evt erinnert liegt das Teil hinten im Kofferraum beim Reserverad und muss erst reingeschraubt werden. ;)

    MfG Sven
    ------------------

  • Zitat

    Sven:


    Aber seid wann gehen die an deinen Abschlepphacken?


    Vorne ist der sowieso nicht drin. Wie ihr euch evt erinnert liegt das Teil hinten im Kofferraum beim Reserverad und muss erst reingeschraubt werden.


    Bei uns werden Falschparker meist hochgezogen und da nehmen wir selbstverständlich den Abschlepphaken. Weil die Haken meist im Kofferraum liegen haben wir von jedem Hersteller mindestens einen Haken auf dem LKW :]


    Gruß Matze


    Ps: Ich würde mich natürlich NIE an einem Golf IV vergeifen... ;)

Jetzt mitmachen!

Drei Gründe dafür:
- Austausch mit VW Golf Fahrer
- Alles zu Versicherung & Finanzierung
- Tipps zu Bauteile, Tuning und Reparaturen

Registriere Dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!