wenn du mittelmässige informatikkenntnisse besitzt, kannst du ganz gut als privater "supporter" arbeiten.
springt eine ganze menge dabei raus...
wenn du mittelmässige informatikkenntnisse besitzt, kannst du ganz gut als privater "supporter" arbeiten.
springt eine ganze menge dabei raus...
Hallo,
schau mal hier: (hier klicken) Dort findet man vieles zum Thema VW Golf.
ZitatOriginal von -DDD-
Wirklich? Ich hab ja Zivi gemacht und hab BehindertenTransport gemacht, bis zu 7 Leute hab ich da gefahren, und das mit den normalen B (oder was das ist) Führerschein.
Laut meinem Chef, hättest du die ohne P-Schein gar nicht befördern bedürfen!
Selbst bei einer Person brauchst du schon einen P-Schein!
Wenn da etwas passiert wäre - nicht auszudenken!
Ich werde jetzt bald meinen P-Schein machen - kostet zwischen 200 und 300 Euro (brauchst eben verschiedene Atteste von Ärzten, dass du TopFit bist ~ Sehtest, Hörtest etc. und ein Polizeiliches Führungszeugnis)!
ZitatAlles anzeigenOriginal von porschewheels
Laut meinem Chef, hättest du die ohne P-Schein gar nicht befördern bedürfen!
Selbst bei einer Person brauchst du schon einen P-Schein!
Wenn da etwas passiert wäre - nicht auszudenken!
Ich werde jetzt bald meinen P-Schein machen - kostet zwischen 200 und 300 Euro (brauchst eben verschiedene Atteste von Ärzten, dass du TopFit bist ~ Sehtest, Hörtest etc. und ein Polizeiliches Führungszeugnis)!
Also ich denke kaum das ASB, Rotes Kreuz, Johanniter und alle anderen sich strafbar machen, denn überall da Fahren normale Junge Zivis mit dem B Schein die Busse mit 7-8 Personen, glaube ehrlich gesagt dein Chef hat da was verwechselt. =)
ZitatOriginal von -DDD-
Also ich denke kaum das ASB, Rotes Kreuz, Johanniter und alle anderen sich strafbar machen, denn überall da Fahren normale Junge Zivis mit dem B Schein die Busse mit 7-8 Personen, glaube ehrlich gesagt dein Chef hat da was verwechselt. =)
Naja - das Geld ist überall knapp und sehr oft wird auch bei Firmen/öffentlichen Einrichtungen am falschen Ende gespart!
Ich weiß ja nicht ob zwischen Privaten Pflegediensten und Sozialen Öffentlichen Einrichtungen ein Unterschied gemacht wird - ich denke aber eher nicht - in beiden Fällen geht es darum Menschen sicher von A nach B zu bringen!
Und verwechselt hat mein Chef sicherlich nichts - der macht das schon ein Paar Jahre! =)
ZitatOriginal von porschewheels
Naja - das Geld ist überall knapp und sehr oft wird auch bei Firmen/öffentlichen Einrichtungen am falschen Ende gespart!
Ich weiß ja nicht ob zwischen Privaten Pflegediensten und Sozialen Öffentlichen Einrichtungen ein Unterschied gemacht wird - ich denke aber eher nicht - in beiden Fällen geht es darum Menschen sicher von A nach B zu bringen!
Und verwechselt hat mein Chef sicherlich nichts - der macht das schon ein Paar Jahre! =)
http://www.polizei.nrw.de/neuss/eu-fs/eu-fs.htm
ZitatB
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse (= zulässiges Gesamtgewicht - zgG) von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination (Fahrzeug + Anhänger) 3.500 kg nicht übersteigt.
da wird ein Unterschied zwischen gewerblich und privat gemacht!!
ZitatOriginal von Roland_G4
da wird ein Unterschied zwischen gewerblich und privat gemacht!!
Wahrscheinlich ist Zivildienst dann nicht gewerblich, weil das ja eine Freiwillige Soziale Leistung oder sowas ist. Ich verdiene ja kein Geld damit, und die Unternehmen dürfen auch kein Gewinn damit machen, die müssen jedes Jahr 0 auf 0 auskommen mit ihren Einnahmen und Ausgaben
ZitatOriginal von -DDD-
Wahrscheinlich ist Zivildienst dann nicht gewerblich, weil das ja eine Freiwillige Soziale Leistung oder sowas ist. Ich verdiene ja kein Geld damit, und die Unternehmen dürfen auch kein Gewinn damit machen, die müssen jedes Jahr 0 auf 0 auskommen mit ihren Einnahmen und Ausgaben
kp.
Jedenfalls ist es richtig das man für Taxi, oder Bus (auch son kleiner den man normal mit B fahren darf) ne Bescheinigung braucht.
Gleiches gilt auch dafür wenn du z.b. die Kiddies von euerem Fußballverein rumkutschiert!
ZitatOriginal von -DDD-
Wahrscheinlich ist Zivildienst dann nicht gewerblich, weil das ja eine Freiwillige Soziale Leistung oder sowas ist. Ich verdiene ja kein Geld damit, und die Unternehmen dürfen auch kein Gewinn damit machen, die müssen jedes Jahr 0 auf 0 auskommen mit ihren Einnahmen und Ausgaben
naja...wenn du im rettungsdienst arbeitest brauchst auch keinen pschein...und das ist ja schon gewerblich....zumindest bei den hiorgs
Das ist aber komisch!
Möchte ich einen Patienten zur Dialyse fahre, dann brauche ich einen P-Schein!
Fahre ich aber einen Kranken- oder Rettungswagen, dann brauche ich keinen P-Schein!
Das kann doch nicht nur alleine daran liegen, dass zwischen Privaten und Gewerblichen Einrichtungen unterschieden wird? :O
Zitat von der Seite die -DDD- gepostet hat:
Für die Beförderung von Fahrgästen in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen sowie in Personenkraftwagen im Linienverkehr (§§ 42, 43 des Personenbeförderungsgesetzes) und in Personenkraftwagen bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen (§ 48 des Personenbeförderungsgesetzes) ist neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine zusätzliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich.
Das würde heißen, dass die Leute vom Rettungsdienst auch einen P-Schein bräuchten!
Am Montag frage ich nochmal meinen Cheffe wie das genau geregelt ist! =)
dann wird der krankenkraftwagen halt als rettungskraftwagen deklariert
ZitatAlles anzeigenOriginal von porschewheels
Das ist aber komisch!
Möchte ich einen Patienten zur Dialyse fahre, dann brauche ich einen P-Schein!
Fahre ich aber einen Kranken- oder Rettungswagen, dann brauche ich keinen P-Schein!
Das kann doch nicht nur alleine daran liegen, dass zwischen Privaten und Gewerblichen Einrichtungen unterschieden wird? :O
Zitat von der Seite die -DDD- gepostet hat:
Für die Beförderung von Fahrgästen in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen sowie in Personenkraftwagen im Linienverkehr (§§ 42, 43 des Personenbeförderungsgesetzes) und in Personenkraftwagen bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen (§ 48 des Personenbeförderungsgesetzes) ist neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine zusätzliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich.
Das würde heißen, dass die Leute vom Rettungsdienst auch einen P-Schein bräuchten!
Am Montag frage ich nochmal meinen Cheffe wie das genau geregelt ist! =)
Ich fuhr aber keinen Krankenwagen beim Zivildienst, für diesen braucht man nämlich eine besondere Ausbildung, weis nicht ob da der P-Schein mit gemeint ist und/oder da inbegriffen ist.
Was ich meinte ist ein normaler Mercedes Transporter wo 8 Leute reinpassen und mit dem man Behinderte transportiert. Und das ist denke ich nicht gewerblich, weil mir wurde gesagt das diese Vereine (sind das ja glaube ich) keinen Gewinn machen dürfen.
Und wenn das illegal wäre was ich machen würde, bzw tausende andere in Deutschland, dann würd sich der Staat doch selber bescheissen
Drei Gründe dafür:
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