Darf mans, oder nichts??? NSW???

  • Hallo!


    Bin schon die ganze zeit am überlegen, ob ich mir auf beiden seiten jeweils 2 NSW vom Touran oder Audi A6 einbaue.


    Also so ähnlich wi hier auf dem Bild...
    [Blockierte Grafik: http://i14.ebayimg.com/01/i/04/f7/7a/ee_1_b.JPG]


    Aber was passiert, wenn die grünen mich kontrollieren???

  • Hallo,


    also ich kenne dazu nur den Spruch vom meinem TÜV Prüfer
    "Das was dran ist muß auch funktionieren, ansonsten ganz machen oder abbauen!"


    Ich denke mal solange das NSW mit Zulassung und Prüfzeichen sind, sollte es kein Prob sein. Fahren ja schließlich auch viele Subarus rum, die 4 Scheinwerfer vorm Grill haben usw.



    Mfg
    Marcel16V

  • Zitat

    Original von Loleke
    Aber was passiert, wenn die grünen mich kontrollieren???


    es gibt Probleme.........




    Verkehr-und Polizeiforum


    §52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten


    (1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn
    dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht
    ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer.
    Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein.
    Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der
    Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist,
    so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können.
    Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein,
    daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, daß eine Blendung
    anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die
    Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer
    Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung
    an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.

  • Naja, dann lag ich mit meinen Gedanken nach der Aussage meines Prüfers falsch. Naja, wieder was neues dazu gelernt.



    Mfg
    Marcel16V

  • hmmm!


    Aber warum darf dann der mercedes mit 4 NSW fahren???

  • Zitat

    Original von Loleke
    hmmm!


    Aber warum darf dann der mercedes mit 4 NSW fahren???


    Na weils n Benz is. ;(









    Das sind auch keine 4 Nebler, der hat da IMO noch Fernlicht oder Kurvenlicht dran, das gabs auch schonmal an nem Cayenne, das müsste über die Suche rauszufinden sein.

  • Zitat

    Original von Loleke
    hmmm!


    Aber warum darf dann der mercedes mit 4 NSW fahren???


    Vielleicht nennt Mercedes ihre NSW nicht 4 mal NSW sondern 2 mal Doppelnebelscheinwerfer. Das ganze ist nur eine Frage der Definition.


    LOL



    Gruß Timo (Golf_IV)


  • :D hehe! Ok!!! Das ist ein gutes Argument!!!

  • Ich habe jetzt vier Nebler drin...2 Serie und zwei zusätzliche Hella Micro DE in meiner R-RX...hat sogar meine Werkstatt so angeschlossen das alle funktionstüchtig sind.Habe gehört das selbst der TÜV nichts dagegen sagt wenn beide Paar Nebler aktiv geschaltet sind.Falls doch mal was ist dann nehm ich einfach aus den Seriennebler die Leuchtmittel raus! ;)

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