Aus aktuellem Anlass:
Ich wollte meine schönen RH-Turbos in der Größe 8,5 x 18 mit ner 225/40er Bereifung für vorne und 10 x 18 mit ner Bereifung von 245/35 Bereifung für hinten bei dem liben Onkel vom TUV eintragen lassen.
Als ich auf der Bühne stand kam schon das erste... Alle EG-Fahrzeuge, dürfen keine überstehenden Felgen aus dem Radkasten haben.
Das bedeutet für mich: Kanten ziehen um ca. 3cm auf jeder Seite.
Dann schaute er sich die Bereifung an und wollte ein Gutachten vom Reifenhersteller haben, wo drin steht, dass ich diese Rad-Reifenkombination auf dem Golf fahren darf. Dabei interessierte ihn nicht, was in dem Gutachten von RH stand. Der letzte Auschlaggebendste Punkt ist, dass er vorne schleifte. Aber nicht am Kotflügel sondern an der Karosse Richtung Motorraum. Ich hätte mir stärkere Adapterplatten besorgen müssen. Das hätte bedeutet, dass er vorne Breiter als hinten gewesen wäre... Das nötige Geld um das zu realisieren wollte ich nicht wirklich ausgeben, zumal der TUV-Prüfer ein Paragraphenreiter war... Als er diese komische Vorlage an die Felge knallte um zu schauen, ob die felge unter dem radkasten ist (Was man auch mit bloßem Augen sah, dass es nicht so war) wäre ich fast im dreieck gesprungen.
Der härteste Satz war aber:
Sollte ich einen vollen Lenkeinschlag haben und ne Vollbremsung machen, würde mein Kotflügel auf dem Reifen aufsetzten und meine Reifen zum Platzen bringen.
Meine Antwort: Sollte dieser Fall vorkommen ist es mir egal, ob meine Reifen platzen, da ich mich dann mit meinem Auto komplett überschlagen würde.
Dies gefiehl ihm aber wohl überhaupt nicht...
Naja, vielleicht mag ja einer die Reifen haben... Habe sie noch Zuhause und will sie verkaufen.
Soviel zu dem Thema: Warum ich meine Turbos nicht eingetragen bekommen habe.