Ich krieg nen Fön. - Xenon eintragen???

  • Da war ich grade beim freundlichen, hab mein Auto von so einem TÜVler Schätzen lassen, weil ich ihn ja nun wahrscheinlich dem Händler geben werde.


    Er fährt ihn auf die Bühne.. "Da ist aber keine aLWR!".
    SCHOCK! PANIK!


    Hat er aber nicht weiter bemängelt.. Theoretisch hätte er mir ja die Plakette abkratzen können oder so. - Er meinte nur, dass wäre so nicht zulässig und sollte gemacht werden. So weit so gut..


    Dann fing er damit an, dass das Xenon eingetragen werden müsste. - Hallo? Originalteile? Eintragen? - Hat extra nochmal dafür telefoniert. Laut seinem Spezialspezialisten für so Sachen müssen nachträgliche Xenons also eingetragen werden, weil es zwar Originalteile sind, aber dennoch Fehler beim Einbau gemacht werden könnten.


    Ist zwar nicht mein Bier, sondern das des Händlers (der dann die Xenons eintragen lassen wollen wird, und die Auskunft bekommen wird, dass das unnötig ist weils Originalteile sind..), aber.. hat der Prüfer 'nen Dachschaden?


    Soweit ich weiß haben wir das Thema hier mal ausgiebig durchgekaut und am Ende kam heraus, dass Xenons nicht eingetragen werden müssen..

  • wenn alles vorschriftsmässig verbaut ist und es ncihts zu bemängeln gibt, wenn Alwr und SRA verbaut sind, die xenons richtig eingestellt sind, dann gibt es ja ncihts zu bemängeln und es wir auch keiner etwas bemängeln....
    trotzdem sind veränderungen an der lcihttechnischen einrichtung des fahrzeugs untersagt und führen zum erlöschen der betriebserlaubnis... wenn aber alles korrekt ist, wird auch nie jemand drauf kommen, dass das xenon nciht serienmässig war!

  • Wirklich?


    Hab ich noch nie gesehen..
    Ich hatte schon viele Fahrzeugscheine in der Hand von Wagen mit Xenons, aber in keinem stand irgendwas von Xenon drin..

  • Zitat

    Original von Infernaleternal
    Wenn die vom Werk aus verbaut sind, stehts aber im Schein drin...



    Also, wenn Du den (bisherigen) Fahrzeugschein meinst---Schwachsinn.
    Meinst Du die Fahrzeugdatenkarte, dann richtig.

  • Beim JanBahn20V hier aus dem Forum stehts im 100%ig drin ;)


    Nur ob Schein oder Brief weiß ich nicht mehr genau...

    Einmal editiert, zuletzt von Golf4Turbo ()

  • ich habe auch originale xenon`s drin und keine bermerkung davon im brief oder im schein.

  • Wenn er die Fahrgestellnummer abfragt in WOB sieht er aber ob der Wagen mit oder ohne Xenon ausgeliefert wurde. Im Schein/Brief steht das normal net.

  • Naja.. genau genommen gehts im ja genau um die Tatsache, dass Veränderungen an der Lichtanlage vorgenommen wurden die abgenommen werden müssen. Eine ABE hab ich zwar dafür, weils Originalteile sind, aber ich hab die Lichtanlage halt verändert. - Und da muss der TÜV wohl die Korrektheit der Arbeiten bestätigen.


    Wäre die aLWR verbaut gewesen wäre ihm das wahrscheinlich nie aufgefallen.

  • Problem hatte ich auch, hab dann die normalen Halogenfunzeln wieder eingebaut und schon hatte ich meinen TÜV-Aufkleber. Danach dann wieder rückgerüstet :D

  • Zitat

    Original von sebastian85
    Naja.. genau genommen gehts im ja genau um die Tatsache, dass Veränderungen an der Lichtanlage vorgenommen wurden die abgenommen werden müssen. Eine ABE hab ich zwar dafür, weils Originalteile sind, aber ich hab die Lichtanlage halt verändert. - Und da muss der TÜV wohl die Korrektheit der Arbeiten bestätigen.


    Wäre die aLWR verbaut gewesen wäre ihm das wahrscheinlich nie aufgefallen.


    Schon mal was davon gehört??
    § 50 (10) StVZO: Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht,die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
    1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
    2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
    3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des
    Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
    ausgerüstet sein.

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