reißverschlusssystem auf straßen

  • kann mir jemand sagen, ob das gesetzlich verankert ist?
    hab sowas in erinnerung.


    weil mein kollege meinte ich wäre ihm sonst reingeknallt, wenn er nicht gebremst hätt.
    aber ich bin der meinung, dass er mich doch hätte reinlassen müssen.


    wurde von 3 auf 2 spuren aufgrund einer bausstelle.


    bitte um infos

  • Er *muss* dich zwar reinlassen, aber im Falle des Unfalles bist du schuld, da du die Spur gewechselt hast. :(


    So hab ichs damals in der Fahrschule gelernt.

  • Es gibt keinen Grund, sich darüber zu ärgern, wenn man selbst in der Schlange steht. Derjenige, der auf der freien Bahn bis zum Engpass vorfährt, drängelt sich keineswegs vor, sondern ist im Recht.


    Damit kein Zweifel aufkommt, das Reißverschlussprinzip ist seit 1. Februar 2001 gesetzlich vorgeschrieben: Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen, verhält sich grob verkehrsgefährdend und kann Unfälle verursachen. Auch die Rechtsprechung kennt beim gefährlichen Einfädeln kein Pardon.


    hab das im netz gefunden

  • Zitat

    Original von Dede
    Es gibt keinen Grund, sich darüber zu ärgern, wenn man selbst in der Schlange steht. Derjenige, der auf der freien Bahn bis zum Engpass vorfährt, drängelt sich keineswegs vor, sondern ist im Recht.


    Das ist richtig, so kenn ich das auch nur. Leider checken das die wenigsten auf deutschen Straßen. :rolleyes:

  • § 7 StVO:


    (4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlußverfahren).


    (5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichungsanzeiger zu benutzen.



    Probleme:
    1. Änderungen in der StVO bekommt der Deutsche selten mit.
    2. Der Deutsche an sich ist stur wie ein Esel, insbesondere, wenn es jemand wagt, vor ihm fahren zu wollen. Was dann dazu führt, dass der, der Einscheren will und nicht gelassen wird, mindestens genauso stur auf seinem Recht besteht.


    Habt Ihr denn alle keine anderen Sorgen? :O

  • Und wenn die Polizei dann so etwas mal ahndet oder wie daß heißt :D ) dann meckern die noch rum (die das Reißverschlussverfahren verhindert haben).
    Die Polizei sollten lieber die raser mal von der straße holen blablabla



    also ich bin ein halbes jahr regelmässig jeden tag 190KM gefahren (noch mit benziner ?( ) und hatte auf der strecke ca 20km baustellen (zusammen gefasst) und es hat echt KEIN EINZIGER richtig gemacht - ich gestehe , ich fahre auch früher rein, damit ich nicht wie der depp vorne stehe und mich keiner reinlässt, weil ich genau weiß was alle andere denken!!!



    Matse

    2 Mal editiert, zuletzt von VW-MaTsE ()


  • wenn der verkehr stockend ist dann einfach reinziehen, so lange weiter rüber bis die dich zwangsweise reinlassen müssen.


    ich hab die scheiße auf jeden morgen in bonn wenn ich zur berufsschule fahre, da hilft nurnoch dreistheit wenn man nicht reingelassen wird.

  • Zitat

    Original von Nuffolino
    [


    Probleme:
    1. Änderungen in der StVO bekommt der Deutsche selten mit.
    2. Der Deutsche an sich ist stur wie ein Esel, insbesondere, wenn es jemand wagt, vor ihm fahren zu wollen. Was dann dazu führt, dass der, der Einscheren will und nicht gelassen wird, mindestens genauso stur auf seinem Recht besteht.


    Habt Ihr denn alle keine anderen Sorgen? :O


    Jo, vor allem die Opas mit Hut X(


    Ich muss jeden Tag durch den Reißverschluß A40 Rheinbrücke lässt grüßen. :rolleyes:

  • Ich schaff das oft, hier teilweise über 500 Meter lang einfach rechts vorbei zu düsen, weil alle meinen schon beim Schidl der Ankündigung sofort rüber zu müssen :(

  • Zitat

    Original von BennY-


    wenn der verkehr stockend ist dann einfach reinziehen, so lange weiter rüber bis die dich zwangsweise reinlassen müssen.


    ich hab die *zensiert*e auf jeden morgen in bonn wenn ich zur berufsschule fahre, da hilft nurnoch dreistheit wenn man nicht reingelassen wird.



    Das hab ich auch tagtäglich auf meiner Strecke nach Holland zur Uni hin und rückweg.
    Nur das die Holländer da noch gereizter reagieren wenn sich ein FZG mit weißen Kennzeichen dazwischen schieben will :]

  • ich würd solange warten, bis mich einer reinlässt, ich beharre da ned drauf, unbedingt rein zu müssen ... hab doch zeit

  • Und dann gibt es da noch die " netten " Helden der Landstraße die dann einfach die linke Spur blockieren nur damit der Stau länger wird und gar nichts mehr läuft. Und wenn du dem Fahrer dann etwas von Nötigung ( ja, das erfüllt den Straftatbestand der Nötigung ) erzählst, dann schaut er dich noch dämlich an oder wirft dir ein paar " nette " Worte an den Kopf. Habe ich erst letzte Woche fast jeden Tag auf dem Arbeitsweg erlebt. Mal abgesehen von den anderen " Experten " die dann über die Standspuren oder Parkplätze u. ä. abkürzen.

  • habe vorhin im TV irschendwo mal wieder ein "was arbeitet so die Polizei" Bericht gesehen und da war ein Unfall wegen spurwechsel / fahrbahnverengung....


    und da hieß es, sobald man unter 60km/h fährt ist das Reißverschlußverfahren nicht mehr vorschrift!!!??? häääääääää??? wie jetzt?



    Matse

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