neon im innenraum beim tüv

  • so leute ich hatte jetzt keinen bock mehr mich durch etliche beiträge zu murksen!
    ich habe mal kackfrech den tüv angeschrieben. In etwa so:
    "sehr geehrte damen und herren,


    ich habe vro kurzem gelesen, es sei unzulässig neonlicht im innenraum eines fahrzeuges zu verbauen.
    nach unverbindlichen informationen der firma foliatec soll es folgendermaßen jedoch erlaubt sein:
    "1] Dürfen Neon Lampen während der Fahrt betrieben werden?
    Bitte beachten sie die landesspezifischen Zulassungsbestimmungen. Für die BRD gilt: Grundlage § 49a und § 30 der STVZO und ECE R48 (lichttechnische Einrichtungen). Danach darf die Innenbeleuchtung die Sicht des Fahrzeugführers wie auch die Sicht auf die Instrumente nicht beeinträchtigen. Dringt Licht nach außen, so dürfen die vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen und der Begegnungsverkehr nicht beeinträchtigt werden.Die Innenbeleuchtung ist so anzuordnen, daß kein direktes Licht nach außen dringen kann. Auf keinen Fall darf weißes Licht nach hinten abgestrahlt werden. Blinklicht ist unzulässig.


    O.g. Angaben sind ohne Gewähr."
    ist das soweit nun richtig?


    bei http://www.ebay.de(Online-Auktionshaus) bietet ein e-shop neonröhren an mit dem kommentar:
    " Diese Röhren haben das E-Zertifikat nach ECE R 72/245 und 95/54 !!!
    Das heisst, diese Röhren dürfen in oder an Ihrem Fahrzeug montiert werden -
    vergleichen Sie dies bitte mit anderen Anbietern, denn fehlt dieses Zertifikat,
    wird das Auto bei einer Fahrzeugkontrolle stillgelegt !"
    ist auch diese aussage richtig?"


    Abschließend frage ich:
    ist eine modifikation des innenraums dieser art legal oder verstößt dasgegen die stvzo?
    Bitte klären sie mich auf.
    MfG"


    mal schauen ob die das hinbekommen, vielleicht kann man die ja so mit ihrer eigenen artikelscheiße übertrumpfen.
    Sobald ich nachricht habe sage ich bescheid!
    (Falls die wissen wie man eine email schreibt!)
    GoLf-RaKeTe

  • Hab letztens auch ne Mail an den TÜV geschrieben und ne kompetente Antwort bekommen... :))

  • was hat der tüv dir denn gesagt?

  • Zitat

    Original von golf-rakete
    was hat der tüv dir denn gesagt?


    War ne andere Frage bezüglich meines Autos...

  • Zitat

    Ja,das ist richtig...so lange das Licht nicht nach außen wirkt und keinen beeinträchtigt ist es erlaubt.Denk einfach mal an Fahrschulautos...um den Fahranfänger zu unterstützen ist der Fußraum auch beleuchtet...bzw. kann beleuchtet werden.


    also meinst du wäre es je nach auslegung legal? oder darf gar kein lichtschimmer nach aussen dringen???

  • also so wie ich das verstehe darfst du innnen machen was du willst solange es dich nicht stört, nur nach aussen darfst du nichts machen (oder zumindest nicht einschalten!)


    MfG


    Der_Do

  • Zitat

    Original von golf-rakete


    also meinst du wäre es je nach auslegung legal? oder darf gar kein lichtschimmer nach aussen dringen???


    Die Erklärung zu deinen Fragen steht doch in den Texten... :rolleyes:
    Die Innenbeleuchtung ist so anzuordnen, daß kein direktes Licht nach außen dringen kann.
    Das heißt eine Fußraumbeleuchtung oder Kofferraumbeleuchtung wären ok wenn sie den oben genannten Anforderungen entsprechen...aber anders gesehen darf man z.B nicht mal die normale Innenraumbeleuchtung durchgängig bei Fahrt anschalten.

  • Zitat

    Die Innenbeleuchtung ist so anzuordnen, daß kein direktes Licht nach außen dringen kann


    ich verstehs nich, wenn also nur ein schimmer nach aussen dringt, dann legal, wenn die röhre von aussen direkt sichtbar ist, dann nicht oder was?

  • Zitat

    Original von golf-rakete


    ich verstehs nich, wenn also nur ein schimmer nach aussen dringt, dann legal, wenn die röhre von aussen direkt sichtbar ist, dann nicht oder was?


    "direktes Licht" = Licht das aktiv nach außen leuchtet und so z.B jemanden Blenden könnte. (z.B LEDs...Scheinwerfer...Neonröhren).Dazu darf es den Fahrer auch nicht blenden!
    Wenn nur ein leichter Schimmer sichtbar ist von außen und den Fahrer auch nicht beeinflusst(z.B Fußraumbeleuchtung natürlich nicht zu hell),ist es erlaubt..schließlich geben heutige Autoradios auch schon einen ziemlichen schimmer ab! :D

  • Jap genau!


    Ausserdem kannst du ja auch überall nen Schalter vorbauen und dann kann keiner was sagen, der neue Touareg hat auch Fußraumbeleuchtung :)

  • welches auto denn noch ? (Phaeton...)


    ich meine jetzt serienmässig

  • so, habe mir die dinger mal bestellt mit e zerifikat, mal sehen, werds mit foros einstellen und berichten, vielleicht noch ne einbauanleitung für di schalter belegung in der lüftung mittig (will mal nen zweiten heckschalter damit schalten) ma sehen!


    Es grüßt
    die GoLf-RaKeTe

  • hey das wäre supi :)


    dann brauch ich mir nicht den Kopf zerbrechen wie ich die dinger dran mach ;)

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