so leute ich hatte jetzt keinen bock mehr mich durch etliche beiträge zu murksen!
ich habe mal kackfrech den tüv angeschrieben. In etwa so:
"sehr geehrte damen und herren,
ich habe vro kurzem gelesen, es sei unzulässig neonlicht im innenraum eines fahrzeuges zu verbauen.
nach unverbindlichen informationen der firma foliatec soll es folgendermaßen jedoch erlaubt sein:
"1] Dürfen Neon Lampen während der Fahrt betrieben werden?
Bitte beachten sie die landesspezifischen Zulassungsbestimmungen. Für die BRD gilt: Grundlage § 49a und § 30 der STVZO und ECE R48 (lichttechnische Einrichtungen). Danach darf die Innenbeleuchtung die Sicht des Fahrzeugführers wie auch die Sicht auf die Instrumente nicht beeinträchtigen. Dringt Licht nach außen, so dürfen die vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen und der Begegnungsverkehr nicht beeinträchtigt werden.Die Innenbeleuchtung ist so anzuordnen, daß kein direktes Licht nach außen dringen kann. Auf keinen Fall darf weißes Licht nach hinten abgestrahlt werden. Blinklicht ist unzulässig.
O.g. Angaben sind ohne Gewähr."
ist das soweit nun richtig?
bei http://www.ebay.de(Online-Auktionshaus) bietet ein e-shop neonröhren an mit dem kommentar:
" Diese Röhren haben das E-Zertifikat nach ECE R 72/245 und 95/54 !!!
Das heisst, diese Röhren dürfen in oder an Ihrem Fahrzeug montiert werden -
vergleichen Sie dies bitte mit anderen Anbietern, denn fehlt dieses Zertifikat,
wird das Auto bei einer Fahrzeugkontrolle stillgelegt !"
ist auch diese aussage richtig?"
Abschließend frage ich:
ist eine modifikation des innenraums dieser art legal oder verstößt dasgegen die stvzo?
Bitte klären sie mich auf.
MfG"
mal schauen ob die das hinbekommen, vielleicht kann man die ja so mit ihrer eigenen artikelscheiße übertrumpfen.
Sobald ich nachricht habe sage ich bescheid!
(Falls die wissen wie man eine email schreibt!)
GoLf-RaKeTe