Winterreifen pflicht ?? , Orig.Bremsklötze besser ?

  • Hallo,habe von einem kollegen gehört das jetzt winterreifen pflicht wären,seit letztem jahr,stimmt das,wenn ja,wann muss man die reifen drauf machen?


    noch eine andere frage,brauche neue bremsklötze,beim ATU gibt es welche,für vorne 66 Euro und für hinten ca 54 euro,und im ebay habe ich jetzt gesehen das es originale bremsklötze vom VW für den gleichen preis gibt,die beim ATU sind von ATE und wie sind die no name bremsklötze die es im ebay für 40 euro gibt?was würdet ihr empfehlen


    habe hinten auf den klötzen ca 5mm drauf meint ihr die müssen raus oder soll ich nur die vorderen wechseln?


    Golf BJ 09/02 mit 60 tkm

  • Das Winterreifen Pflicht sind hab ich noch nicht gehört.
    Man sollte dennoch welche haben, da die Sommerreifen ab ca. 7 Grad nicht mehr die Haftung bringen, die sie sollen, da sie eine härtere Mischung haben, als die Winterreifen.
    Desweiteren wird deine Versicherung sicher auch querschießen, wenn du im Winter ohne Winterreifen unterwegs bist und einen Unfall baust, der durch Winterreifen hätte vermieden werden können.


    Also Winterreifen ja bitte!


    Bei Bremsklötzen kannst du wenn ATE draufsteht nichts falsch machen, was no name von Ebay angeht gibt es hier geteilte Meinungen, ich für meinen Teil würde sie nicht verbauen und zu Marken greifen, die ich kenne und weiß, was ich bekomme =)


    Gruß


    Marcus

  • das mit den 7°C is absoluter Schwachsinn ! Hab ich letzt erst beim ADAC gelesen.... im Gegenteil, Sommerreifen heben selbst bei 0°C immer noch besser als Winterreifen !! Alles nur Geldmache von den Reifenherstellern !!!


    Man sollte den Witterungsbedingungen angepasst fahren. D.h. wenn Schnee liegt, und du mit Sommerreifen unterwegs bist, kannst du abstriche bei den Leistungen der Versicherung haben !
    Aber eine Winterreifenpflicht gibt es NOCH nicht in D !

    Einmal editiert, zuletzt von -idna- ()

  • Soweit ich das weiß, können die Versicherungen Stress machen, wenn man bei Schnee und Eis einen Unfall mit Sommerreifen hat. Ob und wie oft die das machen, davon habe ich bis jetzt noch nichts gehört.
    Bei uns hier im Norden ist das mit Winterreifen eh fast Mupitz, weil wir hier so wenig Schnee haben. Ich fahr deswegen All Wetter Reifen um jeden Stress aus dem Weg zu gehen.

  • soviel ich weiß darf man mit Sommerreifen auch in den Wintermonaten fahren, sofern die Reifen noch mind. 4mm Profil haben


    wer aber mit Sommerreifen im Winter fährt, dem gehört meiner Meinung nach der Führerschein abgenommen X(
    zumindest bei uns in Bayern geht mit Sommerreifen im Winter garnix

    white rabbit 1999 - 2009

  • Zitat

    Original von -idna-
    das mit den 7°C is absoluter Schwachsinn ! Hab ich letzt erst beim ADAC gelesen.... im Gegenteil, Sommerreifen heben selbst bei 0°C immer noch besser als Winterreifen !! Alles nur Geldmache von den Reifenherstellern !!!
    Man sollte den Witterungsbedingungen angepasst fahren. D.h. wenn Schnee liegt, und du mit Sommerreifen unterwegs bist, kannst du abstriche bei den Leistungen der Versicherung haben !
    Aber eine Winterreifenpflicht gibt es NOCH nicht in D !


    Das is ja der größte Mist den ich gehört habe....
    Sommerreifen verlieren ab 7 Grad an Haftung, da sie aus einer härteren Gummimischung bestehen als Winterreifen, das ist Fakt.
    Wer im Winter mit Sommerreifen fährt, kann im Falle einers Unfalles seinen Versicherungsschutz verlieren, es gibt jetzt sogar Bußgelder von der Rennleitung, wenn man Im Winter mit Sommerreifen ein Verkehrshinderniss darstellt, bzw den Verkehr beindert aufgrund der Sommerreifen, Das ist auch Fakt.


    Trotzdem haben alle Recht, Wintereifen-Pflicht gibt es NOCH nicht, man sollte aber daran Denken, dass eventuell der Versicherungsschutz verfällt !!!!

  • Zitat

    Original von -idna-
    das mit den 7°C is absoluter Schwachsinn ! Hab ich letzt erst beim ADAC gelesen.... im Gegenteil, Sommerreifen heben selbst bei 0°C immer noch besser als Winterreifen !! Alles nur Geldmache von den Reifenherstellern !!!


    Dann muss ich mal sagen spinnt der ADAC... bei 0 Grad sollen Sommerreifen besser als Winterreifen sein :O
    Dann lass mal Nebel dazu kommen... und dann schauen wir mal, wer besser zurecht kommt ;)


    Gruß


    Marcus

  • Das mit den 7 Grad steht wirklich in der ADAC Zeitung. Dort stand aber auch etwas darüber das man aus eigenem Interesse lieber auf Winterreifen wechseln sollte. Ich freue mich jetzt schon wieder auf die ganzen Idioten die mit ihren 225er Breitreifen versuchen auf der A45 ( Sauerlandlinie ) bei Schnee vorwärtszukommen und so wieder Kilometerlange Staus verursachen. Außerdem, wer im Winter mit Sommerreifen unterwegs ist und einen Unfall ( auch unverschuldet ) baut, bekommt von den Versicherungen mindestens eine Teilschuld. Also Leute, ihr gebt soviel Geld für euer Auto aus, da sollte es doch an 4 Winterreifen nicht scheitern, oder? =)


    Was die Bremsen angeht, VW fertigt keine Bremsbeläge selber. Die kommen von bekannten Herstellern wie Ate, Textar, Bosch, usw. Also kannst du da gefahrlos zugreifen. Und ich gebe Marcus recht, Bremsbeläge würde ich nie bei E-Bay kaufen, sondern nur beim Teilehändler deines Vertrauens. Den im Netz gibt es zu viele gefälschte oder Minderwertige Produkte =)

  • Also ohne Winterreifen fahren ist meiner Meinung nach immer leichtsinn. Und wenn man hänen breibt, soltle man am besten eifnahc von der Strasse rutner geschobenw erden und selber zusehen, wie man wieder weiterkommt.


    Und das mti den 4 mm ist was anderes.. nen Winterreifen in A zum beispiel mus süber 4mm Profil haben, tut er das nicht, wird er als Sommerreifen gewertet, mit entsprechenden Folgen bei nem unfall um Winter ;)

  • Servus,


    zu dem Thema Winterreifen hier noch mal eine Auflistung vom ADAC:
    Fragen rund um den Winterreifen


    zu dem Thema Bremsen:
    Bremsen sind an einem Fahrzeug ein sehr wichtiger Bestandteil der Sicherheit. An deiner Stelle würde ich nicht auf noname rotz zurückgreifen. Selbst die Herstellung der Bremsbeläge für ein Fahrzeugmodell bedarf monatelanger Entwicklungsarbeit. Greif lieber zu seriösen Herstellern und freu dich problemlos funktionierende Bremsen zu haben ;)


    Gruss
    Tosci

  • Zitat

    Original von DerPartyprinz
    Trotzdem haben alle Recht, Wintereifen-Pflicht gibt es NOCH nicht, man sollte aber daran Denken, dass eventuell der Versicherungsschutz verfällt !!!!


    Das ist aber auch noch nicht ganz richtig, oder?
    So wie Du es schreibst, hat man gar keinen Versicherungsschutz mehr wenn man mit Sommerreifen unterwegs war.


    Richtig ist aber, dass die Versicherung querschiesst und man Nachteile hat wenn man mit Sommerreifen unterwegs war.


    http://www.adac.de/Recht_und_R…urcePageID=40676%230&TL=2






    http://www.adac.de








    Home > Recht & Rat > Verkehrsrecht > Winterthemen > Sommerreifen im Winter



    Sommerreifen im Winter






    Immer wieder zum Anfang des Winters stellt sich die Frage, inwieweit ein Autofahrer haftet, der mit Sommerreifen in einen Unfall verwickelt wird.


    Zunächst stellt sich die Frage nach einer zwingenden rechtlichen Regelung hinsichtlich der Reifenwahl:


    Regelungen der StVO und der StVZO hinsichtllich der Reifenwahl und der Geschwindigkeit


    Eine spezielle Vorschrift zur Verwendung einer der beiden Reifenarten bei winterlichen Straßenverhältnissen ist in diesen Verordnungen nicht getroffen.


    Lediglich das Verkehrszeichen Nr. 268 der StVO (Schneekettenpflicht) ordnet witterungsbedingt unabhängig von der Reifenart die Verwendung von Schneeketten an, so dass so gekennzeichnete Streckenabschnitte nur mit diesen befahren werden dürfen. Selbst Allrad-angetriebene Kfz müssen auf Strecken, die mit diesem Zeichen gekennzeichnet sind, mit Ketten ausgestattet werden.
    Auf allen anderen Strecken können auch bei Schnee und Eis sowohl Sommer- als auch Winterreifen verwendet werden, sofern deren Hauptprofil – d. h. die breiten Profiltiefe im mittleren Bereich der Lauffläche – noch mindestens 1,6 Millimeter Profiltiefe aufweist (§ 36 Absatz 2 StVZO).


    Generell ist dabei jedoch § 3 der StVO zu beachten, nach dem die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit nur unter den günstigsten Umständen gilt. Der Fahrzeugführer muss demnach sicherstellen, dass er – angepaßt an die Witterungsverhältnisse – sein Fahrzeug jederzeit beherrscht. Der Benutzer von Sommerreifen, die zu längeren Bremswegen und geringerer Spurtreue bei Eis und Schnee führen, muss seiner Reifenart seine Geschwindigkeit anpassen, so dass sogar geringe Geschwindigkeiten wie 30 km/h innerorts oder 50 km/h außerorts zu schnell sein können. Daher ist bei Eis und Schnee mit Sommerreifen entsprechend vorsichtiger und langsamer zu fahren.


    Im übrigen gibt es auch in Österreich keine Vorschrift, Fahrzeuge im Winter mit Winterreifen auszurüsten.
    Lediglich die Verwendung von Schneeketten kann für bestimmte Streckenabschnitte vorgeschrieben sein. Hiervon wird oftmals dann wieder eine Ausnahme gemacht, wenn es sich um ein Fahrzeug mit Allradantrieb handelt.
    Bei der Haftung ist grundsätzlich zwischen der Haftung aus der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Eintrittspflicht der Kasko-Versicherung zu unterscheiden.



    Haftung aus der Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden Dritter


    Mithaftung bei der Verwendung von Sommerreifen aus der Betriebsgefahr des Fahrzeugs:


    In der einzigen uns vorliegenden veröffentlichten Entscheidung des AG Trier vom 21.03.1986 – 6 C 220/85 – (ZfS 1987, 162) zu diesem speziellen Themenkreis sieht diese in der Verwendung von Sommerreifen im Winter eine Erhöhung der Betriebsgefahr des Fahrzeugs, auch wenn eine Ausrüstung mit Winterreifen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Daher geht das Gericht in dem dem Urteil zugrundeliegenden Sachverhalt von einer Mithaftung von 20 % aus der Betriebsgefahr aus, wenn es zu einer Behinderung eines mit Sommerreifen ausgestatteten bevorrechtigten Kraftfahrzeuges im Winter auf verschneiter Straße kommt und dieses durch Bremsen ins Schleudern kommt.


    Bei Unfällen zwischen Kraftfahrzeugen kann der Fahrer wegen seiner Sommerreifen nicht den Entlastungsbeweis des Idealfahrers nach § 17 Abs.3 StVG führen und haftet auch ohne Verschulden.


    Regress durch die Kfz-Haftpflichtversicherung wegen einer Obliegenheitsverletzung:


    Nach den Versicherungsbedingungen kann die Kfz-Haftpflichtversicherung nach einer Schadenersatzleistung an Dritte Regreß bis zu einer vereinbarten Höhe vom Versicherungsnehmer fordern, wenn dieser seine vertraglichen Obliegenheiten verletzt hat.
    Eine der vertraglichen Obliegenheiten ist die Anzeige einer Gefahrerhöhung, wie sie z. B. bei der wissentlichen Benutzung von abgefahrenen Reifen vorliegt.


    Da Sommerreifen jedoch wie vorstehend ausgeführt, nach dem Straßenverkehrsrecht generell für die Benutzung auch im Winter zugelassen sind, liegt in deren Benutzung keine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung (ähnlich für den Fall der ungleichmäßigen Bereifung das Urteil des BGH vom 26.06.1968 – IV ZR 534/68, - in VersR 1968, 834).



    Eintrittspflicht der Kasko-Versicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug


    Nach § 61 des Versicherungsvertragsgesetzes kann die Kaskoversicherung die Leistung verweigern, wenn der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
    Entscheidungen von Gerichten zu der Frage, inwieweit ein Unfall, der durch die Benutzung von Sommerreifen verursacht worden war, als grob fahrlässig herbeigeführt anzusehen ist, sind noch nicht veröffentlicht worden.


    Grobe Fahrlässigkeit in diesem Bereich kann aber nicht alleine schon dann vorliegen, wenn Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen verwendet worden sind. Denkbar ist somit ein Leistungsausschluß nur dann, wenn weitere Gründe wie eine den Reifen unangepaßte Geschwindigkeit oder z. B. eine Unterschätzung des Bremsweges auf Schnee mit zu dem Schaden am eigenen Fahrzeug führen (vgl. für eine mögliche grobe Fahrlässigkeit bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h auf vereister Straße das Urteil des LG Hechingen vom 29.10.1963 – II O 30/61-, VersR 1964, 671).

  • naja ganz verfällt der Versicherungsschutz nicht, aber es kann dir passieren, dass du nicht zu 100% entschädigt wirst !

  • Zitat

    das mit den 7°C is absoluter Schwachsinn ! Hab ich letzt erst beim ADAC gelesen.... im Gegenteil, Sommerreifen heben selbst bei 0°C immer noch besser als Winterreifen !! Alles nur Geldmache von den Reifenherstellern !!!


    So ist es!


    Sommerreifen sind sogar bei Minus Graden besser als Winterreifen solange es nicht schneit oder glatteis ist

  • Zitat

    Original von Ambrosiabengel


    So ist es!


    Sommerreifen sind sogar bei Minus Graden besser als Winterreifen solange es nicht schneit oder glatteis ist


    wo hast du denn des gelesen, ich hab jetzt die letzten 2 Hefte durch vom ADAC aber nimmer gefunden, oder stand des online !?

Jetzt mitmachen!

Drei Gründe dafür:
- Austausch mit VW Golf Fahrer
- Alles zu Versicherung & Finanzierung
- Tipps zu Bauteile, Tuning und Reparaturen

Registriere Dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!