ZitatOriginal von kanneiniges
er schreibt, dass in seinem MV drin steht, dass er den vermieter fragen muss, ob er einen hund halten darf oder nicht. ich habe sogar gehört, dass das die einzig offizielle richtige form ist. wenn im mietvertrag lediglich steht "hundehaltung verboten", dann ist dieses (angeblich) ungültig. da in seinem MV allerdings drin steht, er hat den vermieter zu fragen, und dieser ihm die hundehaltung untersagt hat, ist es eindeutig. hundehaltung in diesem falle verboten
genau =)