Hundehaltung in Mietwohnung wer kennt sich aus?

  • Hallo,


    meine freundin und ich wohnen jetzt zwei jahre zusammen um unser Glück perfekt zu machen wollten wir uns einen kleinen Welpen in die Wohnung holen und zwar den hier ist ein Shi-Tzu
    http://img336.imageshack.us/my.php?image=41313115qv.jpg[/IMG]


    Ich habe also in meinen Mietvertrag geschaut und da steht unter Tierhaltung drin das ich den Vermieter um Erlaubniss fragen muss, und das mir Genehmigung erteilt werden muss wenn keine Gefahren für die Mitbewohner/Nachbarn und das Grundstück entstehen. Ich dem VM einen E-mail geschrieben mit unserem Anliegen
    Einen Tag später bekam ich eine E-mail vom VM, in der Stand das er keine Hunde im Haus möchte weil wenn mann es einem erlaubt muss mann es allen erlauben.(es noch keine Hunde im Haus).


    Allerdings hält meine Nachbarin eine Katze bei sich in der Wohnung die viel größer ist als der kleine Hund.


    Was meint ihr muss ich mich damit abfinden das ich keinen Hund halten darf? Oder sollte ich gegen die Entscheidung angehen bin echt super angepi*****, das wir den Hund nicht dürfen.


    Grüße Dennis

  • Naja ein Hund kann schon lautere geräusche machen als eine Katze. Aber wenn man ihn Richtig erzieht sollte das ja kein problem darstellen.
    Kannste nicht mit deinem Vermieter von angesicht zu angesicht in ruhe reden? So über e-mail würde ich als vermieter auch blöd finden. Oder falls dein Vermieter weit weg wohnt ruf doch mal an. Ich meine Tierhaltung ansich ist ja laut MV nicht untersagt.

  • Ne Katze ist schon was anderes als ein Hund.
    Ich halte generell nichts von Hundehaltung in einer Wohung...aber davon mal abgesehen kann der VM Hunde verbieten, aber Katzen erlauben...es gab mal einen Prozess...ähnlicher Fall....der Mieter hatte geklagt weil er seinen kleinen Hund nicht in der Whg. halten durfte...da der Hund so klein war hat das Gericht das Tier als Kleintier erkannt...und die durften wiederum in der Wohnung gehalten werden.

  • Wenn der Vermieter das nicht möchte und du dir trotzdem einen Hund holst, kann er dir den Mietvertrag kündigen. So einfach ist das. Und da kannst du gegen klagen wie du willst.

  • jap so siehts aus. wenn der vermieter das halten eines hundes verbietet, du dir einen zulegst und er es mitbekommt, kann er von dir verlangen, dass du ihn abgibts. wenn du dem (evtl in einer frist) nicht nachkommst, außerordenliche kündigung


    abgesehen davon, dass ich keine hunde habe/hatte und will, und dass ich in der hausverwaltungsbrache arbeite :P, finde ich das auch gut so. sonst könnte ja jeder mieter grad machen was er will. die neue mietrechtsreform ist sowieso viel zu "vermieterunfreundlich". soweit würde es noch kommen, dass jeder mieter sich einfach ein hund holen kann wenn er will...


    :D

    Einmal editiert, zuletzt von kanneiniges ()

  • Zitat

    Original von Birni
    Wenn der Vermieter das nicht möchte und du dir trotzdem einen Hund holst, kann er dir den Mietvertrag kündigen. So einfach ist das. Und da kannst du gegen klagen wie du willst.


    Das möchte ist eigentlich egal *lol* was im Mietvertrag steht ist bindent, für das andere müsste es zeugen geben für die Absprachen!


    Wenn es drin steht keine Haustiere oder nach absprache und es wurde keine Absprache getroffen, verstößt du gegen den Mietvertrag und dir kann die Wohnung fristlos gekündigt werden!


    Am besten in nen Mieterschutzbund gehen die sind da noch genauer, kenn mich nur von der Vermieterseite aus ... als Vermieter geht man ja auch in Vermieterschutzbund ;) dann ist man halbwegs auf der sicheren Seite!

  • Zitat

    Original von kanneiniges
    soweit würde es noch kommen, dass jeder mieter sich einfach ein hund holen kann wenn er will...


    :D


    na na na, da ist wohl jemand gegen Hunde. Ich finde, man sollte nicht generell verbieten sich einen Hund zu holen. Er soll nur nicht gegen Regeln verstossen, wie Lärm, Dreck und Aggressivität.


    Zitat

    Original von IVerGolf


    Wenn es drin steht keine Haustiere oder nach absprache und es wurde keine Absprache getroffen, verstößt du gegen den Mietvertrag und dir kann die Wohnung fristlos gekündigt werden!


    das versteh ich grad gar net?

  • Zitat

    Original von PumpeDueser
    Was meint ihr muss ich mich damit abfinden das ich keinen Hund halten darf? Oder sollte ich gegen die Entscheidung angehen bin echt super angepi*****, das wir den Hund nicht dürfen.


    Was steht im Mietvertrag?
    Was steht in der Hausordnung, die deinem MV beilag (beiliegen sollte)


    Du wirst dich wahrscheinlich damit abfinden müssen, keinen Hund halten zu dürfen.


    Zitat

    Original von Birni
    Ich finde, man sollte nicht generell verbieten sich einen Hund zu holen. Er soll nur nicht gegen Regeln verstossen, wie Lärm, Dreck und Aggressivität.


    Doch. Ein generelles Verbot in einem Mehrfamilienhaus ist das einzige, was geht.
    An deine o.g. Regeln hält sich der eine, der andere nicht.
    Und schon gibt es Probleme.
    Und glaub mir als Vermieter, ich weiss wovon ich spreche. =)

    Einmal editiert, zuletzt von jot_ess ()

  • Zitat

    Original von PumpeDueser
    . Ich dem VM einen E-mail geschrieben mit unserem Anliegen


    Ausserdem hätte ich sowas immer nur telefonisch, bzw. persönlich angefragt. Hab ich damals auch. Die waren zwar net so angetan, aber sie haben es mir erlaubt. Da konnte mir der Hausmeister noch so die Ohren vollblubbern, keine Hunde im Haus.

  • Zitat

    Original von jot_ess


    Doch. Ein generelles Verbot in einem Mehrfamilienhaus ist das einzige, was geht.
    An deine o.g. Regeln hält sich der eine, der andere nicht.
    Und schon gibt es Probleme.
    Und glaub mir als Vermieter, ich weiss wovon ich spreche. =)


    Ehrlich gesagt, find ich das wirklich s.cheisse, wenn ich mal das so frech sagen darf. Ich selbst weiss, wie schwer es ist, mit Hund eine Wohnung zu finden, und ALLE haben sie abgelehnt. Da musste ich dann bei Alex einziehen.

  • Zitat

    Original von Birni
    Wenn der Vermieter das nicht möchte und du dir trotzdem einen Hund holst, kann er dir den Mietvertrag kündigen. So einfach ist das. Und da kannst du gegen klagen wie du willst.


    so sieht das aus! die eltern meine freundin haben auch so ne "bodenhupe". sind allerdings sehr niedlich.

    Gruß
    Feldi


    beim nächsten tuning treffen of life einfach den stick presenten. mal gucken wer schneller ready to splash ist

  • er schreibt, dass in seinem MV drin steht, dass er den vermieter fragen muss, ob er einen hund halten darf oder nicht. ich habe sogar gehört, dass das die einzig offizielle richtige form ist. wenn im mietvertrag lediglich steht "hundehaltung verboten", dann ist dieses (angeblich) ungültig. da in seinem MV allerdings drin steht, er hat den vermieter zu fragen, und dieser ihm die hundehaltung untersagt hat, ist es eindeutig. hundehaltung in diesem falle verboten



  • Wenn das Halten von Tieren ausdrücklich im Vertrag steht!


    Dann darfste!


    Wenn das halten von Tieren nicht gestattet ist, oder im Mietvertrag steht dass nur nach absprache eventuell Tiere gehalten werden dürfen, man die Absprache nicht einhält, darf ich dir die Wohnung binnen 14Tagen kündigen und dich aus der Wohnung schmeißen weil du gegen den Mietvertrag verstößt!

  • Ahja, hab vorhin nämlich das andere von dir auch net verstanden, das mit dem "was er möchte usw...". Aber jetzt gibt alles einen Sinn :D

Jetzt mitmachen!

Drei Gründe dafür:
- Austausch mit VW Golf Fahrer
- Alles zu Versicherung & Finanzierung
- Tipps zu Bauteile, Tuning und Reparaturen

Registriere Dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!