Bedingungen für Kennzeichenbeleuchtung

  • einen wunderschönen guten abend euch allen ;)


    mich würde mal interessieren, was laut STVO erlaubt ist, in bezug auf kennzeichenbeleuchtung


    könnte ich hiermit laut STVO mein kennzeichen beleuchten?
    variante 1 ohne prüfzeichen (Affiliate-Link)


    oder geht es, wenn dann nur mit so etwas?
    variante 2 vopn up-tech (nummernschildbeleuchtung) mit prüfzeichen

  • Was willst du denn genau?? Hast du keine Kennzeichenbeleuchtung oder was?? Versteh nicht so ganz warum du da was ändern willst..


    Gruss Felix

  • individualität :P
    nee, ich will meine nummernschildaussaprung komplett zumachen und das nummernschild dann nur an heckstange anbringen.
    selbstverständlich muss es ja auch beleuchtet werden. weiss nur nicht, ob es laut STVO reicht, wenn nummernschild komplett beleuchtet ist, oder ob beleuchtung ein e-prüfzeichen braucht

  • Nehme doch ein selbstleuchtenes Kennzeichen. Schmeiß mal die Suche an, da werden sie geholfen. :D

  • ja, von den selbstleuchtenden hab ich auch schon gehört. aber da muss doch auch sicherheitshalber eine notbeleuchtung vorhanden sein, nicht?


    wie weit ist denn eigentlich der stand, mit den selbstleuchtenden? kann man die schon irgendwo herbekommen? also offiziell?

  • Zitat

    Original von schoenerherr
    ja, von den selbstleuchtenden hab ich auch schon gehört. aber da muss doch auch sicherheitshalber eine notbeleuchtung vorhanden sein, nicht?


    Von einer Notbeleutung habe ich noch nix gehört. Dann müßte ich ja bei meiner normalen Kennzeichenbeleuchtung eine Notbeleuchtung haben, falls mal eine Birne durchbrennt.

  • Zitat

    Original von Jimmy
    Dann müßte ich ja bei meiner normalen Kennzeichenbeleuchtung eine Notbeleuchtung haben, falls mal eine Birne durchbrennt.


    Hat man doch...sind schließlich zwei... :D

  • und wie weit ist denn das ganze nun, mit solchen selbstleuchtenden kennzeichen?

  • ja, das dachte ich mir schon, dass man sie noch nicht kaufen kann.


    aber wie ist das denn da eigentlich beim phaeton? hat der nicht hinten ein selbstleuchtendes?


    wann solls denn soweit sein, dass man sie kaufen kann?
    was nun wegen meinen varianten? wer weiss da wegen STVO bedingungen bescheid?

  • doch die gibs schon muss aber per einzelabnahme eingetragen werden ne firma in D stellt die schon her das hab ich auch schon in so nem "selbstlechtende kennzeichen" thread gelesen =) müsstet ihr nochmal suchen da war auch nen link bei =)

  • Soweit ich das weiß, muß in Deutschland alles was am KFZ mit der offiziellen Beleuchtung zu tun hat zumindest ein e-Prüfzeichen haben.

  • eric.x
    ja, such das doch bitte einmal heraus, wär total nett ;)




    was meint ihr hierzu?
    stvo § 53a
    seh ich das richtig, dass die beleuchtung egal ist, darf nur nicht direkt sichtbar sein(also nicht blenden) und muss nur nummernschild ausleuchten.


    also würde doch meine variante 2 gehen, oder?

  • Zitat

    Original von schoenerherr
    eric.x
    ja, such das doch bitte einmal heraus, wär total nett ;)


    warum suchst du nicht selber? :rolleyes: ?( :rolleyes:


    klick

  • dei jugend von heute zu faul zum suchen.


    also ich denke auch das das mit der beleuchtung fürs nummerschild egal ist hauptsache licht.
    blech und 2 lampen reichen volkommen. frag doch mal norman oder jörg die haben beide auch die mulde weg.


    gruß steffen

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