aufkleber frontscheibe

  • hi ich wollte fragen gibt es irgendeine bestimmung wie gross der aufkleber sein muss wenn man ihn auf der windschutzscheibe unten verklebt?

  • Welcher Aufkleber muß denn auf die Frontscheibe?

  • Ich glaube er darf nur ein Drittel der Scheibe verdecken. Oder war das oben :O :O :O Weiß nich mehr so genau...

    Mit Geiz kommen wir hier nicht weiter. . .


  • Das hatten wir doch alles schon mehr als oft genug !!!
    Benutz mal bitte die Suche !!!
    Da gibts nen richtig großen Thread drüber ...
    Das haben so einige hier aus dem Forum schon gemacht
    Schau einfach nach dem Thread, da haste alle Informationen ...

  • Zitat

    Original von Tdi-Mirko
    Ich glaube er darf nur ein Drittel der Scheibe verdecken. Oder war das oben :O :O :O Weiß nich mehr so genau...


    10% und nicht im sichtfeld des fahrers AFAIK

  • Zitat

    Original von DerBen
    10% und nicht im sichtfeld des fahrers AFAIK


    Tjo, und genau das ist ermessenssache des TÜV Prüfers ...

  • Also bei mir hat der Tüv nich gemeckert, wäre alles im Rahmen des Erlaubten hat er gesagt!!! Also wenn de net gerade einen 20cm hohen aufkleber da Hindonnerst dann wird da schon keiner meckern denk ich.

    Mit Geiz kommen wir hier nicht weiter. . .


  • also die wo ich gemacht hab waren so 130 cm breit und dann max 12 cm hoch sonst wird es kriminell.


    bedenke aber:
    wenn du nen sonnenkeil hast ist der schriftzug nicht mehr legal
    hast du kein sonnenkeil ist er legal solange er nicht im sichtbereich der fahrers ist.



    Grüße

  • Hallo!


    Stimmt das mit dem Sonnenschutzkeil wirklich? Sprich darf ich bei vorhandenem Sonnenblendstreifen keinen Aufkleber an dieser Stelle der Scheibe aufbringen?


    Ein 4MOTION ist im Prinzip dasselbe wie ein Besoffener. Wenn er's auf Zweien nimmer packt, dann probiert er's auf allen Vieren.

  • also ich mich damals beim TÜV schlau gemacht, als ich meinen Keil kleben wollte. Da hat man mir gesagt, der Blendstreifen (wenn undurchsichtig) darf maximal 15cm tief sein. Das wäre in Anbetracht der Scheibenwölbung an den beiden Seitenrändern der Scheibe.


    Anbei ein Foto.
    Klick mich!



    Mittlerweile ist ein Schriftzug auf dem Streifen. Also bin ich wieder zum TÜV. Ergebnis war, dass man mir gesagt hat, solange der Schriftzug nicht über den Blendstreifen herausragt, also oben und unten vom Streifen begrenzt wird, gibt es nichts zu beanstanden.

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