Winterreifen & Ersatzrad

  • Hallo zusammen,


    habe da mal ne Frage bezüglich Winterreifen + Ersatzrad bei ESP.
    Ein Winterreifchen ist hinüber, da die Winterreie aber alle fast agelneu sind will ich mir jetzt auch ur einen holen. sind aber nirgends auf Lager, alles nur bestellen, dauert 3-4 Tage.


    Kann ich 3x Winter 175/80 14 mit dem Ersatzrad 205/55 16 die 3-4 Tage fahren bis der Reifen da ist, wegen dem ESP? Oder muß ich das dann ausschalten? Wie sieht es mit ABS aus?



    Gruß Marcel16V

  • Einfach fahren, keine extremen Actions reißen und gut is.
    ESP anlassen, ABS nicht-wenn nicht unbedingt nötig benutzen.

  • Zitat

    Original von grey-racer
    Einfach fahren, keine extremen Actions reißen und gut is. < Stimme ich zu
    ESP anlassen, ABS nicht-wenn nicht unbedingt nötig benutzen.


    Wieso ABS nicht unbedingt nutzen????
    Radumfang ist gleich, ABS und ESP regeln das unterschiedliche Bremsen (> Haftungsunterschied zwischen 175er und 205ern) :O

  • Ich würde das Ersatzrad jetzt nicht unbedingt auf der Angetriebenen Achse fahren.

    Aber in der Regel sollte das gehen für ein paar Tage.

    Gruß Andy

  • Das das verboten ist, weisst Du hoffentlich.(Bußgeld) Und mit dieser Fehlbestückung hast Du im Unfallfalle versicherungsseitig ganz schlechte Karten.
    Die Sommerrreifen wieder drauf.
    cu,dehlya

  • jo, hab in der fahrschule auch gelernt das nicht ein einzelner reifen ein anderer sein darf. wenn du da einen unfall hast, darfst du dir gratulieren ;)

  • Direkt verboten scheint es aber bisher noch nicht zu sein...


    Hier ein Zitat von http://www.bundesverband-reifenhandel.de


    Mischbereifung
    Streng genommen ist nach dem Gesetzestext der Straßenverkehrszulassungs-Ordnung (StVZO, § 36) nur die Montage von Reifen unterschiedlicher Bauart unzulässig, sprich: Radial- und Diagonalreifen dürfen nicht an einem Fahrzeug zum Einsatz kommen.
    Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff "Mischbereifung" aber auch verwendet, wenn man an die gleichzeitige Montage von Sommer- und Winterreifen denkt oder an die Verwendung unterschiedlicher Profile, Reifengrößen, Fabrikate etc. Gänzlich verboten ist hiervon die Montage unterschiedlicher Reifengrößen — Ausnahme: Montage des Notrades im Pannenfall zur Fahrt in die Werkstatt. Eine weitere Ausnahme gibt es bei einigen Sportwagenmodellen, hier ist aber ausdrücklich im Kfz-Schein vermerkt, dass vorne und hinten unterschiedlich große Reifen zu verwenden sind.


    Auch wenn es nicht ausdrücklich verboten ist, empfehlen Reifenexperten und Fahrzeughersteller, ausschließlich Reifen gleichen Fabrikats und gleicher Profilausführung zu verwenden.


    Besonders gravierende Änderungen im Fahrverhalten können auftreten, wenn gleichzeitig Sommer- und Winterreifen montiert werden. Die jeweiligen Stärken dieser Reifen sind für die besonderen Einsatzbedingungen ausgelegt. Je nach Fahrbahnzustand und Einsatzbedingungen kommt es bei gemischtem Einsatz dann vor, dass die eine Reifensorte noch sicher greift, während die andere ihr Limit an Haftfähigkeit erreicht oder gar schon überschritten hat. Auf winterlich glatter Fahrbahn bricht die mit Sommerreifen bestückte Achse zwangsläufig früher aus und blockiert beim Bremsen sofort.


    Die Frage ist aber natürlich auch, wie eng man die "Fahrt zur Werkstatt" auslegt. Was, wenn ich unverzüglich einen Ersatzreifen bestelle, aber eben eine Lieferfrist da ist ???


    Aber angeblich soll sich da ja auch nochwas ändern, um EU-Recht umzusetzen.




    cyberdude :]

    Einmal editiert, zuletzt von cyberdude ()

  • also ich hab vor kurzem bei mir in der fahrschule gelernt das es NICHT erlaubt ist. jedenfalls bei uns in österreich...

  • Naja, wenns um Fragen der Sicherheit geht, dann wäre mir das sowieso wichtiger als eine rechtliche Regelung.
    Gerade im Winter würde ich das Auto dann auch lieber mal einen Tag länger stehen lassen.


    cyberdude :]

  • Wenn es irgendwo gesetzlich verboten ist bzw. sein sollte oder wird, warum gibt es den noch das Ersatzrad?
    Naja, aber typisch die Gesetzeslage in good old Germany.


    Wenn ich den Firmenwagen bekomme bleibt mein Auto halt die paar Tage stehen bis der Reifen da ist.



    Marcel16V

  • das ersatzrad ist nur für den fall einer panne zur fahrt zur nächsten werkstatt da ;)

  • Tja Cyberdude, es ist direkt verboten: Steht auch so in Deinem Text:


    Zitat: Gänzlich verboten ist hiervon die Montage unterschiedlicher Reifengrößen — Ausnahme: Montage des Notrades im Pannenfall zur Fahrt in die Werkstatt.


    cu,dehlya

  • Wollte jetzt kein neues Topic eröffnen deswegen schreib ich meine Frage mal hier rein.


    Hab im mom auf meinem Golf 4 Felgen der Marke BBS in 7,5x17 215/45 mit Bridgestone Reifen montiert. Sommerreifen wohlbemerkt.


    Diese sind auch eingetragen. Da allerdings nun der Winter ansteht wollte ich mir einen Stahlfelgensatz mit Winterreifen bei Ebay holen.


    Meine Frage bezieht sich nun auf die Eintragung.. muss ich die neuen Winterreifen eintragen lassen bzw. muss ich irgendetwas anderes beachten wenn diese kleiner sind als meine bisherigen BBS ? Die neuen Winterreifen hätten dann folgende Größe 6x15 auf 195/65/R15 91T ET38

  • Ja, auch die kleineren Reifengrößen müssen eingetragen werden.
    Aber du solltest eine Standart-Winterbereifung bereits im Schein stehen haben... Warum hältst du dich nicht an die?

  • Hab ich als unwissender Mensch nicht gewusst :)


    Danke sehr dann weiss ich jetzt was ich brauch ;)

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