Garantiefrage

  • Hallo. Bei meinem Golf IV wollte ich heute morgen noch folgendes beheben lassen. Bei meiner Schaltknaufmanschette blättert das "Kunstleder" ab. Gut, ich gleich mal einen Blick in den Fahrzeugschein geworfen und gesehen, Erstzulassung 20.01.2004. Also ein klarer Fall der auf Kulanz geht. Pustekuchen der Meister meinte das Fahrzeug ging 25.09.03 vom Band also nix mit Garantie.
    Ist das richtig? Dachte immer es zählt der Tag der Erstzulassung. (es handelt sich bei meinem Golf um einen Reimport).
    Geht das in Ordnung?


    P.S.: Seit gestern geht immer kurz nach dem Start eine Kontrollleuchte an. Am MFD steht MOTORSTÖRG Werkstatt aufsuchen. Nach erlischen dieser Meldung blinkt die Heizspulenanzeige vom Diesel. Hat jemand nen Verdacht was das sein könnte(Marder?)


    MfG Andre

  • Hi,


    wenn du Erstbesitzer bist gilt die Garantie IMMER ab Kaufdatum! Du kannst ja nix dafür wenn das Ding sich vorher beim Händler die Reifen eckig steht! :rolleyes:


    Ob Reimport oder nicht ist für die Garantie völlig latte! =)


    Edit: "Motorstörung" kann 10.000 Gründe haben. Bei mir kam auch mal die Meldung, da war ein Mikroschalter unterm Bremspedal kaputt, so dass das MSG immer dachte es wird gebremst! :(

    2 Mal editiert, zuletzt von RowdyBurns ()

  • Thx.
    Bist Du Dir da ganz sicher. Dann verstehe ich den Meister nicht der mir diese Garantie nicht anerkennen will?


    MfG Andre

  • Zitat

    Original von 1976Andre
    Thx.
    Bist Du Dir da ganz sicher. Dann verstehe ich den Meister nicht der mir diese Garantie nicht anerkennen will?


    MfG Andre


    alle händler wollen halt net auf kulanz arbeiten, sondern den kunden abzocken. fahr mal zu nem anderen händler hin.

    Gruß
    Feldi


    beim nächsten tuning treffen of life einfach den stick presenten. mal gucken wer schneller ready to splash ist

  • Zitat

    Original von Feldi


    alle händler wollen halt net auf kulanz arbeiten, sondern den kunden abzocken. fahr mal zu nem anderen händler hin.


    Kenst du Nur (Wenn man keine Ahnung hat...) ?


    Wann beginnt die Garantiefrist?


    Bei Fahrzuegen, die in Deutschand ausgeliefert werden: Zulassungsdatum


    Bei Reimport: Der Moment, wo das Fahrzeug im Ausand auf den Trailer des Händers geschoben wird, der das Fahrzeug in DE verkauen will.


    Um es auf einen Nenner zu bringen: Der Moment wo das Fahrzeug in den Erstbesitz geht.


    Bernhard

  • Zwilling.
    Versteh ich Dich da richtig. Es zählt der Termin wo meine Karre von Italien nach Deutschland wieder überführt wurde?


    MfG

  • Zitat

    Original von 1976Andre
    Zwilling.
    Versteh ich Dich da richtig. Es zählt der Termin wo meine Karre von Italien nach Deutschland wieder überführt wurde?


    MfG


    RRRischtisch 8)

  • Zitat

    Original von RowdyBurns
    Entscheidend ist ob du Erst- oder Zweitbesitzer bist!


    Falsch

  • Zitat

    Original von Zwilling


    Um es auf einen Nenner zu bringen: Der Moment wo das Fahrzeug in den Erstbesitz geht.


    Bernhard


    Einen Reimport/ EU-Fzg. kann man ja auch als Erstbesitzer kaufen!

    Einmal editiert, zuletzt von RowdyBurns ()

  • Zitat

    Original von RowdyBurns
    Was denn nun? Überführungstag oder Erstzulassung??


    Der Tag, an dem der Händer das Fahrzeug in tatsächtlichen Besitz nimt (Überführungstag)


    Das kann jeder Händler sofort überprüfen, in der Fahrzeughistorie ist das Auslieferdatum, das Herstellerwerk, das Auslieferland und der Auslieferzustand vermerkt.


    Bernhard

  • Zitat

    Original von RowdyBurns


    Einen Reimport/ EU-Fzg. kann man ja auch als Erstbesitzer kaufen!


    Auch fasch!!


    Bei Reimport ist der Erstbesitzer der Händler, welcher das Fahrzeug im Ausland ankauft.


    Wird nur nicht in de FZ-Papieren vermerkt (in den Neuen Scheinen ab 1.10.2005 aber schon....)


    Berhard

Jetzt mitmachen!

Drei Gründe dafür:
- Austausch mit VW Golf Fahrer
- Alles zu Versicherung & Finanzierung
- Tipps zu Bauteile, Tuning und Reparaturen

Registriere Dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!