Hilfe wegen Zeugen von Unfall !

  • Nabend


    Ich brauche dringenst eure Hilfe!
    Mir ist an der Autobahnausfahrt Mühlhausen an der A8, am 11.10.05 einer in meine Fahrerseite reingefahren. Der hat aus meinem Golf ne Banane gemacht! Naja, ich bin gesundheitlich leider auch nicht gut weggegommen.


    DAS PROBLEM : Der Beifahrer des Unfallgegners sagt aus das ich nicht geblinkt habe, was jedoch nicht stimmt ! Ich war allein. Die Polizei hat jedoch von den Autofahrern hinter mir keine Personalien aufgenommen. Daher habe ich jetzt ein schwerwiegendes Problem ( Rechtlich ).
    Mit der naiven Hoffnung das evtl hier jemand ist der da was gehört hat oder weiß was ich tun kann verbleibe ich mit der Bitte um Hilfe.


    Ist schlimm genug das ich mitansehen musste wie mein armer 4er Golf, der sein letztes gegeben hat um mein Leben zu retten, zum Verwerter abgeholt wurde. Nein jetzt muß ich auch noch meine Unschuld beweisen und hoffen mit 24 Jahren meine Wirbelsäule wider hinzubekommen!


    Danke im voraus für eure Hilfe

    Einmal editiert, zuletzt von Grieche ()

  • Gute Besserung :)


    Du kommst ja aus A oder Umgebung 8o


    Edit: Die Ausfahrt ist wirklich gefährlich, da der Beschleunigungsstreifen sehr kurz ist...zumindest in Richtung Mühlhausen.

    Einmal editiert, zuletzt von Golf4Turbo ()

  • Ist zufällig auch irgendwie ein Blinker getroffen worden auf der seite wo du geblinkt hast? Habe gehört das eine eine kaputtgefahrene Birne die aktiv war während des zusammenstoßes anders aussieht als eine die nicht aktiv war.

  • Von mir auch gute besserung !


    dir könnte es helfen, wenn die blinker kaputt sind !!!


    denn man kann es nachweisen, dass dir blinker anwaren, wenn die blinker kaputt gegangen sind !


    F-Thrawn


    ja man sieht das , denn wenn die birne kaputt geht, kommt sauerstoff an den wolframdraht und der verglüht dann gleich und es setzt sich so wolframzeugs auf dem glas der birne ab und das kann man nachweisen !!
    da der draht ja trotzdem heiss ist, obwohl er in dem intervall ist, wo er grad aus war, kann man es doch nachweisen !

  • Erklär mal wie es genau zu dem Unfall kam.
    Weil AUSfahrt und in die Fahrerseite geblinkt versteh ich nicht ganz.
    Gute Besserung.
    Zeig mal Bild von der ,,Banane´´

  • Ich glaub das der Beifahrer nicht als Zeuge zugelassen ist, weil er befangen ist.
    Stimmt das?

  • Zitat

    Original von Gana
    Ich glaub das der Beifahrer nicht als Zeuge zugelassen ist, weil er befangen ist.
    Stimmt das?


    Solange er nicht mit dem Fahrer verwand ist ist das doch egal, oder?
    Sonst wär ja fast jeder zeuge irgendwie befangen....

  • Zitat

    Original von Gana
    Ich glaub das der Beifahrer nicht als Zeuge zugelassen ist, weil er befangen ist.
    Stimmt das?



    Warum, kann ja auch ein Anhalter gewesen sein, den der Fahrer gar nicht kennt. Bei Fam. Angehörigen ist das was anderes.

  • So, sorry kann jetzt erst antworten .


    Danke an alle erstmal.


    @Infernaleternal
    komme aus Kreis GP


    @ all
    Er hat mich genau an Fahrertür und hintere Tür erwischt. Blinker somit leider OK .
    Bin Ausfahrt runtergefahren, wollte dann abbiegen und bummm
    Dachte das wars dann.Träume ja oft genug von den paar Sekunden.


    ?? Wie Lad ich da n Bild rein ??

    Einmal editiert, zuletzt von Grieche ()

  • Also wenn er in deine Fahrerseite gefahren ist, dann war er ja Linksabbieger! Demnach hat er zu warten, egal ob du abbiegst oder weiter gerade fährst!

  • [quote]Original von Grieche
    @ all
    Er hat mich genau an Fahrertür und hintere Tür erwischt. Blinker somit leider OK .
    Bin Ausfahrt runtergefahren, wollte dann abbiegen und bummm
    Dachte das wars dann.Träume ja oft genug von den paar Sekunden.quote]


    Das heißt der Unfall ist nich auf der BAB passiert, sonder Einmündung auf Land-Bundesstraße.
    Du hattest das Schild Vorfahrt gewähren/ oder STOP. Warst WARTEPFLICHTIG.
    Dann wäre es egal, ob Du geblinkt hast oder nicht, da Du eh zu 100%Schuld bist!!!----Es sei denn, der Gutachter würde dem Anderen nachweisen, daß er WESENTLICH zu schnell war- dann TEILSCHULD.

  • Zitat

    Original von grey-racer


    Das heißt der Unfall ist nich auf der BAB passiert, sonder Einmündung auf Land-Bundesstraße.
    Du hattest das Schild Vorfahrt gewähren/ oder STOP. Warst WARTEPFLICHTIG.
    Dann wäre es egal, ob Du geblinkt hast oder nicht, da Du eh zu 100%Schuld bist!!!----Es sei denn, der Gutachter würde dem Anderen nachweisen, daß er WESENTLICH zu schnell war- dann TEILSCHULD.


    Ja entweder ne Vorfahrtsstraße, dann ist deins richtig, oder halt meine o.g. Situation! =)

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