an die Lohnsteuerexperten

  • Mahlzeit. Also da mir da so im Moment keiner so richtig helfen kann, versuche ich es mal bei euch ! :D


    Letztes Jahr habe ich die erste Steuererklärung selbst gemacht. Habe im Jahr 2004 fast alles wiederbekommen, weil ich die erste Hälfte 2004 noch in der Ausbildung war und die zweite Hälfte fest angestellt.


    Nun bin ich also dran, die Erklärung für 2005 zu machen. Muss nun also quasi die erste Steuererklärung für ein ganzes Kalenderjahr machen. Da ich aber nicht wüsste, was ich absetzen kann, rechne ich eigentlich nicht damit, viel zurückzubekommen. Nen Kollege meinte aber, da ich nen relativ langen Arbeitsweg habe, kriege ich reichlich für Fahrtkosten zurück. Angeblich 0,30 € pro km, aber nur für den einfachen Weg.


    Musste in dem Jahr ca. 4300 km (einfacher Weg) fahren. In der ersten Hälfte des Jahres hatte ich nen einfachen Arbeitsweg von 9 km, in der zweiten einen von 25 km. Das wären dann ja knapp 1.300 EUR. Kann ich mir also nicht vorstellen, was mein Kollege mir da erzählt hat.


    Dann kann man ja angeblich noch Versicherungen angeben. Habe ne KFZ-Vers., ne Privathaftpflicht und ne Hausrat.


    Also, habt ihr nen paar Tips, dass ich Torte nen bisschen Geld von Vatter Staat zurückkriege ? Wäre ja vielleicht auch für andere interessant, die in den nächsten Tagen ihre Erklärung machen und nicht so die Peilung davon haben.


    =) =) =)

    Einmal editiert, zuletzt von hermi ()

  • Eigentlich stimmt das alles was dein Kollege dir da erzählt hat, so hab ichs auch gemacht. Sieh mal auf deiner Gehalts bzw Lohnabrechnung nach was du da an Lohnsteuer abgedrückt hast, kommt bestimmt eine Menge zusammen.


    Tip: Falls du auf Schulungen warst oder Berufsschule darfst du Hin-und Rückfahrt ansetzen bei deiner Berechnung und die Schulungskosten natürlich auch, wenn du es bezahlt hast.

  • Also Lohnsteuer gezahlt im Jahr 2005 habe ich 1.856 EUR.
    Aber mir erzählt jeder was anderes. Wenn man tatsächlich 0,30 EUR wiederbekommt, würde ich wie gesagt, ja fast 1300 EUR wiederbekommen. Andere sagen mir, man bekommt nur einen Anteil davon. Im Internet finde ich auch nix dazu. Das muss man doch irgendwo nachlesen können, wieviel man da erstattet bekommt. ?(

  • wie die das berechnen weiß ich auch nicht genau, aber es wird nur anteilig dagegen gerechnet.
    Die Hausrat ist z.Bsp. nicht absetzbar. Dafür aber ne LV, RV
    Hast Du feste Arbeitskleidung, also nen Blaumann, T-Shirt oder Pullis mit Firmenaufdruck, dann kannst Du die Waschgänge absetzen.
    Kontoführungsgebühren sind für das Konto, wo das Gehalt eingeht, absetzbar, jedoch max. 30€.
    Weiterhin zählen Zusatzzahlungen beim Arzt, Medikamente für die Selbsterhaltung und Fachliteratur, bzw. alles was Du kaufst für den Job.
    Außergewöhnliche Belastungen sind auch möglich...usw.

  • Hab mich nochmal vergwissert 30 Cent sind korrekt - meine Ma leitet unteranderem einen Lohnsteuerhilfeverein.


    Also ich hab mal schnell gerechnet: 52 Wochen das Jahr, also 26 Wochen zu 9km und 26 Wochen zu 25km ( Urlaub musste noch abziehen und feiertage etc ).


    1.Halbjahr: 26 Wochen mit 5 Tage Arbeitswoche - 26*5 = 130 Tage


    130 Tage * 9km = 1170 KM Gesamt


    1170km * 0,30 € = 351 € für das erste Halbe Jahr


    2 .Halbjahr = 975 €


    Gesamt: 1326 €


    Anteilig wird da nix berechnet.


    Gibts nur eine Pauschalgrenze von 920 € Werbungskosten: BSP du hast nur 600€ Werbungskosten, dann kriegst du aber 920 € wieder


    Liegst du drüber musst du, wie in deinem Bsp., alles ausrechnen


    Powered hat recht mit der Haftplicht für die Wohnung: Hab ich verwechselt mit Selbstständigen, ich konnt die anteilig geltend machen.

    2 Mal editiert, zuletzt von matse ()


  • quatsch....



    musst noch den Arbeitnehmer Pauschalbetrag abziehen.....Dann rechnest noch die Kirchensteuer dazu. Ausserdem kannst Dienstreisen, Fahrten zum Arzt u. u. u. absezten



    Würd es mal mit Wisio probieren. Kostet 20€ und ist Kinderleicht

    4 Mal editiert, zuletzt von Daniel ()

  • Daniel


    - war lediglich ein Rechenbeispiel zum Verständnis und kein Quatsch. ;(


    Bitte vervollständige doch das Rechenbeispiel!!!=)?(


    '...musst noch den Arbeitnehmer Pauschalbetrag abziehen...' - so ein Blödsinn ?(?(




    Der Pauschbetrag wird nicht vom zuversteuernden Einkommen abgezogen, wenn die Werbungskosten 920€ übersteigen - hier werden dann die 1326 € Werbungskosten abgezogen. Der Rest des zuversteuernden Einkommens wird dann anhand Tabelle ermittelt und gegebenenfalls erfolgt eine Erstattung der zu viel gezahlten Lohnsteuer, wie hier im Beispiel.


    Sind die Werbungskosten unter 920€, werden Pauschal 920 € abgezogen.


    Zu was bitte die Kirchensteuer hinzurechnen, sofern diese bezahlt wurde - Kirchsteuer sind keine Werbungskosten sondern Sonderausgaben. ?(?(?(

    Einmal editiert, zuletzt von matse ()

  • Hallo zusammen,


    prinzipiell ist das schon richtig was ihr sagt mit den Fahrtkosten. Allerdings bekommt ihr nicht den von euch ausgerechneten Betrag zurück, sondern dieser Betrag mindert nur euer Einkommen, von dem dann letztendlich die Steuer berechnet wird.


    Ansonsten kannst Du noch evtl. Kosten für Fachbücher ansetzen, evtl. Krankheitskosten (Brille, 10 € Praxisgebühr...) oder auch Fahrten zum Arzt.


    In besonderen Fällen ist auch der Ansatz von Verpflegungsmehraufwendungen möglich, wenn Du länger als z. B. 8 Stunden von Deiner Wohnung weg warst (kommt aber auf den Job drauf an, ob es vom Finanzamt anerkannt wird)


    Gibt da noch so einige Möglichkeiten...


    Grüße
    Florian


  • wie kommst Du zu der Info??? - Machst du das Beruflich?? Oder weisst das nur vom hören-sagen :P


    http://www.bundesfinanzministerium.de ...jedenfalls werden die es wohl wissen.



    Ein Arbeitnehmer fährt täglich mit seinem PKW zur Arbeitsstätte. Die kürzeste Staßenverberbindung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte beträgt 20KM. Der PKW wird an 210 Arbeitstagen benutzt. Daraus ergeben sich abziehbare Werbungskosten von 1260€ (20*0,3*210)
    Ausserdem zahlt der Arbeitnehmer Kirchensteuer von jährlich 300€. Von den Werbungskosten werden für die Antragsgrenze nur 340€ (1260€ - 920 AN Pauschalbetrag) berkücksichtigt. Hinzu kommt die Kirchensteuer. Es ergeben sich 640€ (340€ + 300€) Somit ist der AN über die Antragsgrenze


    (Ich bin davon ausgegangen, dass er einer Religion anghört. Ist zumindest in Bayern so üblich - daher wurde die Kirchensteuer berücksichtigt. Soll ja über die 600€ Antragsgrezen kommen!
    Können zusätlich Sonderausgaben aussergeöhnliche Belastungen und Entlastungsbetrag von Alleinerziehenden Sonderfällen berücksichtigt.
    Das letztere hab ich bewusst nicht in dem obigen Beispien mit auf genommen.



    Hast ausserdem geschrieben

    Zitat

    Anteilig wird da nix berechnet.


    Natürlich wird das verechnet. Der Betrag des zu versteuernden Einkommen ändert sich durch die Werbungskosten., wenn du über über die Antragsgrenze kommst.



    Zitat Matze

    Zitat

    dann kriegst du aber 920 € wiede


    NEIN
    siehe obiger punkt. Nachher meint der Beitragstarter, er bekommt den Pauschalbetrag NETTO ausgezahlt......

    5 Mal editiert, zuletzt von Daniel ()

  • Na ist doch das selbe - hab ich doch gesagt - ob ich den Pauschbetrag gleich abziehe oder alles zusammenrechne ist doch egal ( die 920 € werden immer abgezogen )


    Die anteilige Anrechnung war lediglich in Bezug auf das Km-Geld gedacht - dieser Betrag wird nicht in irgendeiner Weise anteilig gekürzt.


    Wenn ich schon zitiert werde, dann schon vollständig - in dem genannten Bsp. ging es um ein 600 € BSP welches den Pauschbetrag näher erläutert und klar gemacht werden sollte das 920 angerechnet werden, selbst wenn die Werbungskosten 920 € nicht übersteigen -
    - mit 920 € auszahlen hab ich mich wohl unglücklich ausgedrückt, wusste nicht das es so auf die Goldwaage gelegt wird, desweiteren dürfte ja wohl klar sein das dieser Betrag nicht ausgezahlt wird, sondern nur das zuversteuernde Einkommen senkt ;(
    Das er das Geld / Werbungskosten ausbezahlt bekommt, meinte ich nicht und ist auch aus meinem vorherigen Beitrag klar ersichtlich.



    Klingt irgendwie nach angefressen oder Streit suchend =)


    Schönen Abend noch :D

  • bevor ihr hier noch lang diskutiert, und mit habwissen um euch schmeisst :] empfehle ich einfach die anschaffung eines steuerprogramms wie zb. WISO sparbuch 2006, da kann man seine steuer selber professionel machen und holt den letzten cent raus... :]

  • Hallo,
    ich habe auch ein Frage zur Steuer.
    Ich habe 2005 geheiratet, 2004 habe ich 140 Euro erstattet bekommen, meine Frau auch sagenhafte 3 Euro!!


    Lohnt sich für uns eine gemeinsame Veranlagung oder sollen wir das lieber getrennt machen?


    Würde mich über einen Rat freuen

  • Zitat

    Original von Silverbora
    bevor ihr hier noch lang diskutiert, und mit habwissen um euch schmeisst :] empfehle ich einfach die anschaffung eines steuerprogramms wie zb. WISO sparbuch 2006, da kann man seine steuer selber professionel machen und holt den letzten cent raus... :]



    Richtig. Das Programm kann man dann sogar absetzen ^^


    Der Staat bietet so ein Programm übrigens gratis an. http://www.elster.de Ist allerdings nicht ganz so umfangreich wie Wiso


    @ G4 Variant. Sowas kann dir hier eh keiner Beantworten, bzw müsstest du dazu euere Vermögensverhältnisse usw offenlegen. Mit WISO könntest den fall aber durchrechnen

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