Kommt denn meine Geldstrafe noch?

  • Aber ist schon seltsam das da bis heut noch nichts gekommen ist.
    Wünsch dir mal viel Glück das da nichts mehr kommt.


    Gruß Simon

  • 1800€ nur weil ihr einen verprügelt habt?
    naja aber wenn über 2 jahre schon nix gekommen ist, warum sollte denn jetzt noch was kommen?! naja ich wünsch dir viel glück für deine front, heck und auspuff ;)

  • Kau das mal schnell mit deinem Anwalt durch!!!


    Gedstrafen auf Richterliche anortnung sind Bringschulden...


    Bernhard

  • Ich habe ja keinen verprügelt.
    Das war mir immer schon zu blöde.
    Aber wie gesagt.
    Sie haben vor Gericht gesagt, es war geplant und dass ich fahre.
    Deswegen wurde ich vom Zeuge zum Angeklagten.

  • ja die sache is ja richtig dumm für dich gelaufen... weisst du denn wieviel tagessätze das sind, unter 30 oder über?
    denn wüsstet du wenigstens schonmal, wann das verjährt is.

  • Zitat

    Original von Devil1978
    ......
    Und bekam dafür eine Geldstrafe.
    ....


    Ist das Urtei den schon Rechtskräftig??


    Erst dann laufen ggf. Fristen


    Bernhard

  • Zitat

    Original von Zwilling
    Kau das mal schnell mit deinem Anwalt durch!!!


    Gedstrafen auf Richterliche anortnung sind Bringschulden...


    Bernhard


    Wenn das so ist.... dann würde ich aber auch mal Beistand suchen... nicht, dass nach 3 Jahren jemand kommt und dich verknackt weil du die Kohle "zurückgehalten" hast... ich weiß... machst du nicht... aber die Zuständigen könnten das denken...

  • aber würden denn nich mahnungen kommen oder sowas?

  • Das sind doch mehr Kohle als ich dachte:
    Hier mal ein Auszug:
    Ich bekam zum Glück nur einfache Körperverletzung.
    80 Tagessätze a 30 Euro.
    Keine Eintragung ins Führungszeugnis.
    Nach 5 Jahren wird der Eintrag wieder aus BZR gelöscht.
    Und es wurde auf den Führerschein eine Sperrfrist von 7 Monaten ausgesprochen.
    Das Urteil ist seit 05.11.2003 rechtskräftig.


    Der Staatsanwalt forderte kompletten Führerscheinentzug soweit ich mich noch erinnern kann.
    Und eine Geldstrafe von viel mehr Geld.

    Einmal editiert, zuletzt von Devil1978 ()

  • Zitat

    Original von Devil1978
    ....
    Das Urteil ist seit 05.11.2003 rechtskräftig.


    .......


    Wurde von irgend einer Seite Revision beantragt ? (Auch der Staatasanwalt kann Revision einlegen !! )


    Wenn nein, so laufen alle Fristen seit dem 5.11.2003.....


    Bernhard

  • Nein keine Revision wurde eingelegt.

  • Zitat

    Original von Devil1978
    Nein keine Revision wurde eingelegt.


    Sprech das dennoch mit deinem Anwalt durch.
    Da gibt es noch ein paar Dinge zu beaschten, die aus der Urteilsbegründung und -verkündung hervorgehen.
    Wen du dich da nicht auskenst, renst in das nächste ofene Messer.


    Normalerweise hätte dich ddien damaliger Anwalt aber über das Urteil aufklären müssen...


    Bernhard.


    tonyffo
    0815-Standartparolen aus dem I-Net helfen hier nicht weiter. Da muss ne fundierte Rechtsbetreuung ran. (sonst wird aus der Jungendstrafe ne dauerhafte ZRG-Eintrag 8) 8) 8) )

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