Kommt denn meine Geldstrafe noch?

  • Vor 2,5 Jahren hatte ich wegen einer Sache eine Geldstrafe bekommen.
    Aber ich seitdem nichts mehr gehört.
    Das Geld habe ich ja shcon beisammen.
    Kommt denn da überhaupt noch was?
    Sonst gebe ich das Geld bald für mein Auto aus.

  • Hinfahren zu den Kameraden kann ich ja nicht zum Nachfragen.
    Sonst halten die ja gleich ihre Hand auf.

  • Würd da auch vor erst mal nix machen und abwarten. Frag doch mal einen Anwalt wann sowas verjährt ist. Dann bist auf der sicheren Seite und kannst das angesparte Geld fürs Auto ausgeben.


    Gruß Simon


    P.S.: Glaub das die Verjährungsfrsit bei 3 Jahren liegt aber kann mich auch täuschen.


    Edit: Schau da mal rein. Vielleicht findest du das passende.


    http://www.urbs.de/thema/change.htm?frist.htm

    2 Mal editiert, zuletzt von Simon25yGTI ()

  • aber verstöße in der stzvo sind doch schon nach 3 monaten verjährt/verfallen... kommt darauf an, worum es bei ihm geht

  • Mit der Kohle kann ich mir dann endlich die R32 Front, das Heck und den Endtopf holen.
    Ich lese mal kurz was in dem Urteil drin stand.

  • Wenn die Geldstrafe aber aus irgendeinem Gerichtsurteil hervorgeht sind die Verjährungsfristen anders.


    Gruß Simon

  • Ja das war ein Gerichtsurteil.
    War damals mit den falschen Leuten zusammen.
    Und die haben mir sauber eins ausgewischt.

  • Eine Geldstrafe von bis zu 30 Tagessätzen darf bis zu 3 Jahren vollstreckt werden. Haben Sie sich eine höhere Geldstrafe oder eine Freihheitsstrafe bis zu einem Jahr eingefangen, beträgt die Vollstreckungsverjährung 5 Jahre. Bei darüberliegenden Freiheitsstrafen (bis zu 5 Jahren, höhere werden in Verkehrsstrafsachen kaum vorkommen), beträgt die Vollstreckungsverjährung 10 Jahre.



    http://www.ra-kassing.de/verke…fre/verjaehr/verjstra.htm

  • Zitat

    Original von Devil1978
    Mit der Kohle kann ich mir dann endlich die R32 Front, das Heck und den Endtopf holen.


    Scheint ja um ein paar Euro zu gehen bei den Kaufwünschen mit dem Geld.. 8o

  • §79 StGB:
    (3) Die Verjährungsfrist beträgt
    [...]
    4. fünf Jahre bei Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr und bei Geldstrafe von mehr als dreißig Tagessätzen,
    5. drei Jahre bei Geldstrafe bis zu dreißig Tagessätzen.


    edit: zu langsam :rolleyes:

    Einmal editiert, zuletzt von Nevkem ()

  • Naja wir waren auf ner Party und ich war der Fahrer.
    Vor dem Heimfahren gabs Ärger mit Schlägerei, bei der ich nix gemacht habe.
    Aber ich war Fahrer.
    Also mitgehangen, mitgefangen.
    Und mein damaliger Umgang haben damals gesagt vor Gericht, dass wir abgemacht hatten zum Schlägern dorthin zu fahren.
    Somit bin ich knapp einem Führerscheinentzug entgangen.
    Und bekam dafür eine Geldstrafe.
    Zusammen gerechnet sinds etwas über 1800 Euro.

    Einmal editiert, zuletzt von Devil1978 ()

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